Eine Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe kann zur Lebensversicherung des Unternehmens werden. Mit der Inhaltsversicherung schützen Sie Ihr wertvolles Eigentum.

Im Inhaltsversicherung Rechner ist auch die Möglichkeit einer Unterbrechungsversicherung enthalten. Damit können Sie einen möglichen Ertragsausfallschaden versichern. Dies ist überaus wichtig, da bei einem Stillstand des Unternehmens die Kosten trotzdem weiterlaufen.

Unser Tipp : Schließen Sie die Inventarversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung mit allen Gefahren online ab.

Wenn Sie Fragen zu der Inhaltsversicherung haben, nutzen Sie für den Kontakt unsere kostenlose Hotline 0800 – 646 66 76. Sie können uns aber auch unter der 06046 – 94 09 60 erreichen. Ihre Fragen beantwortet ein Versicherungsmakler und ausgebildeter Versicherungsfachmann (IHK).

Was ist eine Inhaltsversicherung?

Bei der Inhaltsversicherung kann man von einer grundlegenden Absicherung sprechen, die Firmen aller Branchen besitzen sollten. Die Inhaltsversicherung wird sehr häufig auch als Inventarversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung oder Betriebsinhaltsversicherung bezeichnet. Wenn Sie also diese Begriffe lesen oder hören, handelt es sich immer die dieselbe Versicherung.

Im konkreten greifen wir bei dem vorgestellten Versicherungsschutz der Inventarversicherung auf die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Wirtschaft (GDV) zur verbundenen Sach-Gewerbeversicherung (VSG 2008) zurück. Die meisten Versicherer erhöhen mit ihrer Inventarversicherung noch diese Leistungen.

Auf jeden sollte die Inhaltsversicherung immer inklusive einer Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Ertragsausfallversicherung oder Ausfallversicherung) zum Abschluss gebracht werden. Selbstverständlich bieten wir Ihnen im Geschäftsinhaltsversicherung Rechner beide Möglichkeiten an.

Inhaltsversicherung : Was ist versichert?

Mit der Inhaltsversicherung versichern größere Betriebe und kleinere Firmen ihre Betriebseinrichtung und Inventar (Waren, Vorräte) gegen bestimmte Risiken ab. Versichert sind damit die im Vertrag bezeichneten beweglichen Sachen. Unter beweglichen Sachen versteht man die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, sowie Waren und Vorräte.

Das wohl am häufigste auftauchende Risiko ist der Brandschaden. Hierbei entsteht leicht ein Schaden, der ohne Inhaltsversicherung, jedem Unternehmer finanziell das Genick bricht. Was ist aber in der Inhaltsversicherung versichert? Das wollen wir ihnen im folgenden zeigen.

Kaufmännische und technische BetriebseinrichtungWaren und VorräteVersicherte Daten und Programme
[success]Laut den Bedingungen der VHV Versicherung gehören zur kaufmännischen oder technischen Einrichtung des Betriebs auch in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine eigene Verantwortung angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.[/success]

Auch die Gegenstände zum Gebrauch der Angehörigen des Betriebs, soweit diese sich üblicherweise oder auf Verlangen des Arbeitgebers innerhalb des Versicherungsortes befinden, sind mitversichert.

Hier finden Sie einige Beispiele, die zur Einrichtung eines Betriebs gehören.

ApparaturenBaugerüsteEinrichtungen im Büro
BüromaschinenBüromaterialDrucksachen
FernsprechanlagenHubstapler, soweit nicht zulassungspflichtigEinrichtungen im Lager
MaschinenRufanlagenWerkzeuge
[success]Als Vorräte bezeichnet man verwertbare Abfälle, Betriebsstoffe (Lösungsmittel, Schmiermittel, Reinigungsmittel) und fertige und unfertige Erzeugnisse. In die Übersicht gehören weiterhin Handelsware, Hilfsstoffe, und Rohstoffe.[/success]

Unter den Schutz der Inhaltsversicherung fallen auch in Bearbeitung oder Reparatur genommene Sachen sowie Verpackungsmittel. Ferner die Waren von Sozialeinrichtungen und Zulieferern.

Abgesichert in der Geschäftsinhaltsversicherung sind im Rahmen der Betriebseinrichtung die für die Grundfunktion der abgesicherten Betriebseinrichtung notwendigen Daten und Programme. Das sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzenden Daten.

Außerdem die Rahmen der Waren und Vorräte die auf einem versicherten und zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeicherten Daten und Programme. Mitversichert sind auch im Rahmen der Unkosten für die Wiederherstellung für Geschäftsunterlagen sonstige Daten und Programme. Hier sollte man einen Blick in die Bedingungen (AGB) der Inventarversicherungen werfen.

Wenn nichts anderes in der Inventarversicherung vereinbart ist, sind Bargeld, Wertsachen, Geschäftsunterlagen, sonstige Daten und Programme, Anschauungsmodelle, zulassungspflichtige Kfz, Automaten mit Geldeinwurf und Hausrat aller Art grundsätzlich nicht abgedeckt.

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung

Kommt es in einem Unternehmen durch einen abgesicherten Schaden (zum Beispiel Brand) zu einem Sachschaden, führt dies in vielen Fällen zu einem Ausfall der Produktion und somit zu einer Betriebsunterbrechung kommen. Damit kann ein Großteil des Betriebs oder sogar der ganze Betrieb lahmgelegt werden.

Vor den finanziellen Folgen dieser Betriebsunterbrechung schützt die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV). Sehr häufig wird hier auch von der Ertragsausfallversicherung gesprochen. Die kleine BUV kann nur zusammen mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.

Die Ertragsausfallversicherung zahlt eine Entschädigung für den Ertragsausfallschaden, wenn die Firma des Versicherungsnehmers infolge eines versicherten Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Hier übernimmt die Versicherung die während der Unterbrechung weiterbestehenden Verpflichtungen. Zum Ertragsausfall können Miete, Personalkosten, Steuern, Leasing, etc. gehören.

Glasversicherung für das Gewerbe

Die gewerbliche Glasversicherung muss bei den meisten Inhaltsversicherungen zusätzlich mitversichert werden. Gegen Glasbruch sind dann zum Beispiel fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas und Kunststoff, sowie Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff abgesichert. Auch für eine Glasversicherung für Ihr Gewerbe können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot ausstellen.

Was kostet eine Geschäftsinhaltsversicherung?

GefahrenFeuerFeuer/Sturm/Hagel/
Einbruchdiebstahl/
Leitungswwasser
Alles mit ElementarAlles mit KBU
Feuer
Alles mit KBU
allen Gefahren
Beitrag113,20 €515,30 €554,45 €578,90 €654,25 €

In dem Beispiel haben wir den Inhaltsversicherung Tarif der VHV genommen. Als Risikoort wurde 63654 Büdingen angegeben. Die versicherte Summe sind 100 000 Euro.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Inhaltsversicherung?

Mit der Inhaltsversicherung bekommen Unternehmen einen versicherten Schutz gegen die und Risiken Brand, Leitungswasserschaden, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub, Raub innerhalb eines Grundstücks oder Gebäudes, Leitungswasserschaden, Sturm, Transportgefahren und weitere Elementargefahren.

Zu den Elementargefahren gehören beispielsweise die Überschwemmungen, der Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, oder Vulkanausbruch. Der Versicherer leistet hier auch keine Entschädigung bei Überschwemmungen, Rückstau oder Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ausuferung oberirdischer (stehender oder fließender) Gewässer.

Vergleich von zwei Inhaltsversicherungen

Leistungsvergleich Andsafe Mehrgefahren und bessergrün Gewerbe Kompakt Bau

Andsafe Mehrgefahrenbessergrün Gewerbe Kompakt Bau
LEISTUNGEN
RegressverzichtJaJa
UnterversicherungsverzichtJaJa (max. 250.000 €)
Verzicht auf Einrede grobe FahrlässigkeitJa (max. 50.000 €)Ja (max. 25.000 € bei Herbeiführung des Versicherungsfalles, max. 10.000 € bei Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften)
Verzicht auf Zeitwertvorbehalt / „goldene Regel“JaJa (gilt nur für einen Schaden durch Brand, EC, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar und unbenannte Gefahren, sofern die genannten Bausteine eingeschlossen wurden)
FeuerschädenJaJa
LeitungswasserschädenJaJa
Sturm/HagelJaJa
EinbruchdiebstahlJaJa
außen angebrachte SachenJaJa (bei Einbruchdiebstahl gelten nur Beseitigungskosten von Beschädigungen von an der Außenseite des Gebäudes – in dem sich die Versicherungsräume befinden angebrachten Teilen von Gefahrmeldeanlagen)
DokumentenwiederherstellungJa (es werden nur die notwendigen Aufwendungen für Programme, Daten und Unterlagen übernommen, sofern diese direkt mit dem Versicherungsfall in Verbindung stehen für einen Zeitraum von max. 3 Jahren)Ja (Entschädigung für Schäden durch Elektronik/Betriebstechnik: max. 25.000 €; abweichender Selbstbehalt für Elektronikschäden: 10%, mindestens 500 €)
Eigentum von BetriebsangehörigenJaJa
InnovationsklauselJaJa
Mitversicherung von fremdem EigentumJaJa (Fremdes Eigentum ist nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde)
Sachen im Freien auf dem BetriebsgrundstückJa (max. 10.000 €, Entschädigung für einfachen Diebstahl von Leergut max. 500 €)Ja (gilt nur für Feuerschäden, Leitungswasser und Sturm // abw. Versicherungssumme bei Sturmschäden: 20.000 €)
Versicherungsorte außerhalb der RisikoanschriftJa (gilt für Sachen, die sich vorübergehend (bis 12 Monate) ausserhalb des Risikoortes befinden, Entschädigung weltweit max. 5.000 EUR, innerhalb EU besteht erweiteter Versicherungsschutz gem. Bedingungen)Ja (Entschädigung für Schäden innerhalb EU durch F, EC, LW, ST/Hagel, unb. Gefahren: max. 100.000 €, weltweit: F, ED,LW, ST/Hagel, EL: max. 5.000 €; Entschädigung für Schäden innerhalb der EU durch ED, Elementar, EL: max. 25.000 €)
VorsorgedeckungJa (bis zu 10% der vereinbarten versicherten Summe)Ja (bis zu 10% der vereinbarten Versicherungssumme)
KOSTEN DURCH VERSICHERUNGSFALL
Aufräum- und AbbruchkostenJaJa (Entschädigung für Glas: max. 25.000 € summarisch p.a.)
BewachungskostenJa (max. für 72 Stunden infolge von Schlüsselverlust)Ja (gilt nur bei Schäden durch Einbruchdiebstahl und beinhaltet die Kosten für die vorübergehende Bewachung (max. 72 Stunden) des vereinbarten Risikoortes durch einen anerkannten Wachdienst bis zu einer Kostenhöhe von 10.000 €)
Bewegungs- und SchutzkostenJaJa (Entschädigung für Elektronik / Betriebstechnik: max. 25.000 € summarisch p.a.)
Kosten für VerkehrssicherungsmaßnahmenJaJa (gilt nur für Schäden durch: Brand, EC, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar, unben. Gefahren und Glas)
Mehrkosten durch behördliche WiederherstellungsbeschränkungenJaJa (gilt nur für Schäden durch: Brand, EC, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar und unben. Gefahren)
Mehrkosten durch PreissteigerungJa (max. 15.000 €)Ja (gilt nur für Schäden durch: Feuer, EC, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar, unben. Gefahren und Betriebsschließung)
Mehrkosten durch TechnologiefortschrittNeinJa (gilt nur für Schäden durch: Feuer, EC, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar, Elektronik und unben. Gefahren)
RückreisekostenJa (nur ab einer Schadenhöhe von mehr als 10.000 € und wenn die Anwesenheit nach dem Schadenfall zwingend erforderlich und mit dem Versicherer abgestimmt ist)Ja (gilt nur mindestens 4-tägige Reisen und für den Geschäftsführer oder Inhaber ab einer Schadenhöhe von 5.000 €, Entschädigung max.: 10.000 €)
SachverständigenkostenJaJa (ab einem entschädigungspflichtigen Schaden von 25.000 €, bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert ; Entschädigung für Elektronik / Betriebstechnik: max. 25.000 € summarisch p.a.)
SchlossänderungskostenJaJa
LEISTUNGEN BEI Feuerschäden
FeuerlöschkostenerstattungJa (max. 5.000 €, ausgenommen sind Leistungen die im Rahmen des öffentlichen Interesses kostenfrei erbracht werden)Ja
Aufwendungen für Dekontamination ErdreichJaJa
SengschädenJaJa (max. 20.000 €; abweichender Selbstbehalt: 500 €)
Überspannungsschäden durch BlitzschlagJaJa (abweichender Selbstbehalt: 250 €; Erweiterung: inkl. Folgeschäden)
LEISTUNGEN BEI EINBRUCHDIEBSTAHL
Bargeld und Wertsachen (unverschlossen)3.500 Euro500 € (gilt nur Bargeld in Registrierkassen, solange diese geöffnet sind und Bargeld in Portokassen)
Bargeld und Wertsachen (in verschlossenem Behältnis: Möbelverschluss)3.500 Euro3.000 Euro
Bargeld und Wertsachen (in Wertschrank)250.000 € (die genannte Entschädigung gilt nur für Wertschutzschränke mit dem Widerstandsgrad IV und höher, bei Wertschutzschränken mit geringerem Widerstandsgrad ist die Entschädigung geringer)10.000 € (Summe gilt für Stahlschrank B; Wertschutzschrank VdS-Grad I: max. 20.000 €; Wertschutzschrank VdS-Grad II: max. 50.000 €; Wertschutzschrank VdS-Grad III oder höher: max. 100.000 €)
Diebstahl von GeschäftsfahrrädernJa (max. 3.000 €)Ja (max. 1.500 €; Erweiterung: gilt auch für Fahrradanhänger sowie Elektofahrräder (Pedelecs, EBikes) sofern keine Versicherungspflicht besteht)
Inhalt in Schaukästen und Vitrinen außerhalb des VersicherungsortesNein (kann nur bei Einschluss des Bausteins Glas mitversichert werden)Ja (max. 2.500 €, Voraussetzung: Schaukästen und Vitrinen liegen innerhalb des Grundstückes, auf dem dem der Versicherungsort liegt oder in dessen unmittelbaren Umgebung)
Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach EinbruchJaJa (gilt bis zur vereinbarten Versicherungssumme // gilt auch bei Raub)
Schäden durch EinbruchversuchJaJa
SchaufensterinhaltNein (kann nur bei Einschluss des Bausteins Glas mitversichert werden)Ja (max. 10.000 € Voraussetzung: Täter hat zum Zweck der Wegnahme des Schaufensterinhaltes das Schaufenster zerstört und den Versicherungsort nicht betreten)
SchlüsselverlustJaNein
VandalismusschädenJaJa (gilt nur für Vandalismus nach Einbruchdiebstahl)
Raub auf TransportwegenJa (maximale Entschädigungsleistung ist abhängig von der Anzahl der Personen und dem Transportmittel gem. Bedingungen)Ja (gilt nur innerhalb der EU inkl. Schweiz, Norwegen, Liechtenstein unter der Voraussetzung, dass nicht mehrere Transporte gleichzeitig unterwegs sind, abweichende Entschädigungsgrenze: max. 50.000 € für Bargeld, Urkunden und Wertsachen)
Raub innerhalb des Versicherungsortes (Geschäftsberaubung)JaJa (max. 50.000 € für Bargeld, Urkunden und sonstige Wertsachen (Waren/Vorräte ohne Wertsachen gelten bis zur Versicherungssumme mitversichert)
LEISTUNGEN BEI LEITUNGSWASSERSCHADEN, STURM/HAGEL
Regenfallrohre innerhalb des GebäudesNeinJa
LöschwasseranlagenschädenJaJa
WassermehrverbrauchJaJa (Kosten durch Medien- und Gasverlust bis zur vereinbarten Summe)
JAHRESPRÄMIE376,90 €966,96 €

Versicherte Schäden

Regressverzicht
In der Stehküche einer Boutique vergisst die Angestellte Frau Meier, zum Ladenschluss auch die Kaffeemaschine auszuschalten. Durch die stetige Hitzeentwicklung kommt es zum Brand, der sich auch auf die höhergelegenen Stockwerke ausbreitet. Es entstand ein Schaden in Höhe von 150.000 €. Da man die Ursache auf das fehlerhafte Verhalten von Frau Meier zurückführen kann, könnte die Versicherung der Boutique Frau Meier in Regress nehmen. Gilt bei der Versicherung Regressverzicht vereinbart, wird Frau Meier nicht in Regress genommen.

Unterversicherungsverzicht
Die Muster GmbH schließt eine Inhaltsversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 200.000 € ab. Das vorhandene Inventar ist jedoch 400.000 € wert. Bei einem Brand entsteht ein Schaden in Höhe von 100.000 €. Die Versicherung prüft nun die Unterversicherung und stellt fest, dass diese 50% beträgt. Die Schadenzahlung wird nun ebenfalls um die 50% gekürzt, die Muster GmbH erhält somit nur eine Entschädigung in Höhe von 50.000 €. Mit Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts wäre die Prüfung entfallen und die Muster GmbH hätte die volle Entschädigung in Höhe von 100.000 € erhalten.

Verzicht auf Einrede grobe Fahrlässigkeit
Herr Schmidt von der Beifuss GmbH übersieht auf dem Weg zum Feierabend, dass die Brandschutztür nicht ordnungsgemäß verschlossen ist und hinterlässt diese leicht geöffnet. Bei einem Brand in der Nacht kann sich das Feuer durch die leichte Öffnung ausbreiten, es entsteht ein Schaden in Höhe von 240.000 €. Bei geschlossener Brandschutztür wäre der Schaden voraussichtlich mit ca. 100.000 € wesentlich geringer ausgefallen. Die Versicherung der Beifuss GmbH kann die Schadenzahlung aufgrund grob fahrlässiger Handlung von Herrn Schmidt kürzen. Mit dem Deckungsinhalt Verzicht auf Einrede grobe Fahrlässigkeit verzichtet sie auf dieses Recht und reguliert den gesamten Schaden, anstatt diesen zu kürzen.

Verzicht auf Zeitwertvorbehalt / goldene Regel
Durch einen Brandschaden bei der Beispielfirma AG wird eine 6 Jahre alte Maschine zerstört. Der aktuelle Neuwert der Maschine liegt bei 70.000 €, ein Sachverständiger bewertet den Zeitwert aber mit 21.000 €, also nur 30 % des Neuwertes. Der Versicherer der Beispielfirma AG möchte daher auch nur den Zeitwert entschädigen und anstatt der 70.000 € nur die 21.000 € bezahlen. Die Beispielfirma AG müsste die Differenz in Höhe von 49.000 € für die Wiederbeschaffung selber aufbringen. Mit Vereinbarung des Verzichts auf Zeitwertvorbehalt („goldene Regel“) erhält der Kunde die volle Entschädigung in Höhe von 70.000 €.

Feuerschaden
Ein Kurzschluss am Faxgerät der Zahnarztpraxis Mundgut löst ein nächtliches Feuer aus, bei
dem die komplette Praxiseinrichtung zerstört wird. Die Inhaltsversicherung der Zahnarztpraxis bezahlte den entstandenen Schaden in Höhe von 180.000 €, sofern eine ausreichende Summe als versichert galt.

Leitungswasser
Ein Wasserrohrbruch setzt die Büroräume der Kanzlei Elster unter Wasser. Zahlreiche Möbel werden durchnässt und sind unbrauchbar. Die Inhaltsversicherung der Kanzlei zahlt den Schaden in Höhe von 9.500 €, sofern eine ausreichende Versicherungssumme als versichert gilt.

Sturm/Hagel
Das Dach der Schulze GmbH wird durch einen Sturm mit Windstärke 9 teilweise abgedeckt. Dadurch dringt Regen in die Räumlichkeiten des Gebäudes ein und beschädigt das Inventar der Firma. Der Schaden am Inventar beläuft sich auf insgesamt 3.970 €. Die Inhaltsversicherung der Schulze GmbH übernimmt den gesamten Schaden, sofern eine ausreichende Versicherungssumme als versichert gilt.

Einbruchdiebstahl
Das Restaurant Schmecker wird Opfer einer Diebesbande. In die Räumlichkeiten wird eingebrochen und die teure Espressomaschine, einige wertvolle Bilder und ein Teil des Weins aus dem Weinkeller werden gestohlen. Der Schaden beläuft sich auf 15.800 € und wird von der
Inventarversicherung des Restaurants übernommen, sofern eine ausreichende Versicherungssumme als versichert gilt.

Gefahren

Gefahren und Schäden sind nur dann versichert, wenn Sie auch in den allgemeinen Bedingungen der Inhaltsversicherung erwähnt werden.

Brandschäden, Blitzschlag etc.
Laut Bedingungstext der Geschäftsinhaltsversicherung ist der Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Als Blitzschlag bezeichnet die Inhaltsversicherung des Betriebs den unmittelbaren Übergang eines Blitzes auf Dinge. Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.

Außerdem ist noch bei den meisten Geschäftsinhaltsversicherungen die Explosion, Implosion und der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung mitversichert. Vergleichen Sie die Tarife in unserem Inhaltsversicherung Rechner. Hier können Sie bis zu 3 Tarife miteinander vergleichen und Leistungen in einem PDF darstellen lassen. So bekommen Sie die Inhaltsversicherung, die sehr gut zu Ihnen passt.


Leitungswasserschäden
Beim Risiko Leitungswasser sind die Nässeschäden versichert, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser verursacht wurden. Dasselbe gilt auch für Bruchschäden innerhalb von dem Gebäude, der als Versicherungsort bezeichnet ist.

Keinen Versicherungsschutz haben Regenwasserschäden aus Fallrohren, durch Planschwasser und Reinigungswasser, Grundwasser und Überschwemmung. Überschwemmung kann als Teil der Elementarversicherung mitversichert werden. Ebenfalls hat ein Schaden durch Schwamm und Schäden an versicherten Gegenständen in einem nicht bezugsfertigen Haus oder Gebäude keinen Versicherungsschutz.


Sturmschäden und Hagelschäden
Als Sturm wird die wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8 bezeichnet. Die Windgeschwindigkeit beträgt in diesem Fall 60 km/h. Hagel nennt man einen festen Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.

Versichert sind Schäden, die entstehen

  • durch unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagel auf versicherte Sachen.
  • dadurch, dass der Sturm Teile des Gebäudes, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft.
  • als Folge eines Sturmschadens oder Hagelschadens an versicherten Sachen oder an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden oder an diesen baulich verbundenen Gebäuden.

Nicht versichert sind in der Regel Schäden an versicherten Sachen in bezugsfertigen Gebäuden und das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturmeinwirkung oder Hageleinwirkung entstanden sind und einen Schaden am Gebäude darstellen.


Einbruchdiebstahl
Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Inventarversicherung liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist oder mittels anderer Werkzeuge eindringt.

Bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze besteht ein Schutz seitens der Versicherung bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks, Raub auf Transportwegen und Gegenstände in Schaukästen oder Vitrinen.

Bei den meisten Inhaltsversicherungen sind auch provisorischen Sicherungsmaßnahmen von der Versicherung nach dem Einbruch mit Diebstahl mitversichert. Nach dem Einbruch ist die Versicherung sofort zu verständigen. Jede Inventarversicherung sollte eine Diebstahlversicherung beziehungsweise Einbruchdiebstahlversicherung besitzen.

Die genauen Bedingungen für einen versicherten Schaden lassen Sie sich bitte von unserem Versicherungsmakler näherbringen oder werfen einen kurzen Blick in die Versicherungsbedingungen. Diese sind in unserem Inhaltsversicherung Rechner nach dem Vergleichen der Tarife als Download hinterlegt.


Elementarschäden
Eine leistungsstarke Betriebsinhaltsversicherung sollte auch die erweiterten Elementargefahren absichern. So kann man das Büro, Waren im Lager oder Maschinen gegen die Risiken Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck versichern lassen.

Eine Überschwemmung ist in den meisten Bedingungen als Überflutung des Grund und Bodens des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Witterungsniederschläge definiert.


Transportgefahren
Risiken bei einem Transport sind die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen, die unter den Versicherungsschutz fallen, während des Transportes durch

  • Transportmittelunfall, aber keine Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
  • Höhere Gewalt
  • Diebstahl des ganzen Transportmittels (Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Sicherung des Transportmittels
  • Diebstahl nach Transportmittelaufbruch (Voraussetzung ordnungsgemäßes Verschließen und Sichern des Transportmittels
  • Unterschlagung gesamten Mittels zum Transport der Waren durch angestellte Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers sowie Raub

 

Für einen vollständigen Versicherungsschutz müssen folgende Voraussetzungen bei einem Transport erfüllt sein :

  • eigene Geschäftszwecke des VN
  • erfolgt mit eigenen Kfz des VN
  • der Transport erfolgt mindestens teilweise auf öffentlichen Straßen oder Wegen
  • Bedienung der Kfz erfolgt ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder seinen Arbeitnehmern

Nicht versicherte Gefahren

Zu den nicht versicherten Gefahren gehören in der Regel Schadensfälle durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, innere Unruhen, Kernenergie, nukleare Strahlung und radioaktive Substanzen.

Gedeckte Kosten im Versicherungsfall

Aufräum- und Abbruchkosten

Aufräum- und Abbruchkosten sind die Kosten, welche entstehen, wenn aufgrund eines Schadenfalles Gegenstände entsorgt, beseitigt, abgebaut oder abgetragen werden müssen.

Beispiel

Durch einen Sturm wurde das Dach des Bürogebäudes der Schmidt & Partner GmbH stark beschädigt. Herabfallende Teile des Daches zerstörten dabei mehrere Firmenfahrzeuge, die auf dem angrenzenden Parkplatz geparkt waren. Die Kosten für die Beseitigung des beschädigten Daches sowie die Entfernung der Trümmer werden vom Versicherer übernommen, sofern Aufräum- und Abbruchkosten in der Versicherungspolice enthalten sind.

Bewachungskosten

Als Bewachungskosten werden die Kosten bezeichnet, die für das Beobachten und Aufpassen des versicherten Objektes anfallen, wenn die vorhandenen Schließvorrichtungen keinen ausreichenden Schutz bieten und somit ein Bewachungsunternehmen beauftragt werden muss.

Beispiel

Nach einem Brand in einem Nebengebäude der Firma Muster GmbH sind mehrere Fenster und die Hintertür des Hauptlagers durch die Hitzeentwicklung beschädigt worden und können nicht mehr richtig verschlossen werden. Da die Reparatur aufgrund von Lieferengpässen für Ersatzteile mehrere Tage dauert, besteht die Gefahr eines unbefugten Zugangs. Um das Lager und die darin befindlichen Waren zu schützen, muss die Firma Muster GmbH ein Bewachungsunternehmen beauftragen. Die Bewachungskosten in Höhe von 6.000 EUR werden von der Inhaltsversicherung übernommen, da sie als notwendige Schutzmaßnahme für das versicherte Inventar gelten.

Bewegungs- und Schutzkosten

Bewegungs- und Schutzkosten sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen transportiert, verändert oder bewacht werden müssen.

Beispiel

Nach einem Wasserschaden in der Produktionshalle der Mustertextil GmbH wurde ein Teil der Hallenfläche überflutet. Um die beschädigten Produktionsanlagen zu reparieren und die Reinigung durchzuführen, mussten unbeschädigte Maschinen und Lagerbestände in ein externes Lager transportiert werden, da der Platz in der Halle nicht ausreichte, um die Arbeiten durchzuführen. Zudem mussten am externen Lager Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um die Maschinen und Lagerbestände vor Diebstahl und Witterungseinflüssen zu schützen. Die Kosten für den Transport und die Schutzmaßnahmen in Höhe von 15.000 EUR werden von der Inhaltsversicherung der Mustertextil GmbH übernommen.

Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen

Verkehrssicherungsmaßnahmen sind Schutzmaßnahmen, die den Durchgangsverkehr vor einer Gefahr schützen sollen. Für das Durchführen dieser Verkehrssicherungsmaßnahmen wird oft Material benötigt oder sogar der Einsatz von Polizei und / oder Feuerwehr erforderlich, wodurch Kosten entstehen können.

Beispiel

Das Restaurant „Zum gemütlichen Eck“ hat nach einem heftigen Sturm einen erheblichen Schaden an seiner Außenmarkise erlitten. Die Markise hängt lose über dem Gehweg und droht, bei stärkerem Wind herabzufallen und Passanten zu verletzen. Um die Gefahr abzuwenden, muss der Bereich vor dem Restaurant abgesperrt werden, was die vorübergehende Sperrung der Straße durch die örtlichen Behörden erforderlich macht. Die Kosten für die Absperrmaßnahmen und die Verkehrssicherung in Höhe von 4.500 EUR werden von der Inhaltsversicherung des Restaurants übernommen, da diese Maßnahmen notwendig sind, um weitere Schäden zu verhindern.

Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen

Neue Technologien und Gesetze verändern den Alltag fast täglich, so kann es auch sein, dass versicherte Gegenstände beim Kauf hochaktuell und modern waren aber bereits nach kurzer Zeit nicht mehr dem Standard entsprechen und abgelöst von einer neuen Technologie oder Art der Bauweise abgelöst werden. Wir der bisherige Bau dann auch noch behördlich untersagt kann es im Versicherungsfall zu höheren Wiederbeschaffungskosten kommen durch diese behördliche Wiederherstellungsbeschränkung.

Beispiel

Die Bäckerei „Knusperkruste“ verwendet einen alten Holzofen, der aufgrund von neuen Umweltschutzauflagen nicht mehr in dieser Bauweise hergestellt oder instandgesetzt werden darf. Nach einem Brand in der Backstube wird der Holzofen stark beschädigt. Da die Behörden für diese Art von Öfen eine Wiederherstellungsbeschränkung verhängt haben, muss die Bäckerei auf einen modernen, umweltfreundlichen Ofen umsteigen. Die Kosten für den neuen Ofen sind deutlich höher als die Kosten für eine einfache Reparatur des alten Modells. Die Mehrkosten in Höhe von 12.000 EUR werden von der Inhaltsversicherung der Bäckerei übernommen, sofern die Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen als mitversichert gelten.

Mehrkosten durch Preissteigerung

Der Preis eines Produktes kann sich im Laufe der Zeit verändern. So kann es sein, dass der Neuwert bei der Anschaffung ein anderer ist als zwei Jahre später, wenn man das gleiche Produkt noch einmal neu kauft. Wird das Produkt mit der laufenden Zeit teurer spricht man von einer Preissteigerung.

Beispiel

Das Unternehmen „Musterwerkzeuge“ hat vor zwei Jahren eine spezielle CNC-Maschine für 15.000 EUR angeschafft. Aufgrund von technologischen Fortschritten und hoher Nachfrage in der Branche ist der Preis für diese Maschinen stark gestiegen, und der aktuelle Neuwert liegt nun bei 22.000 EUR. Nach einem Überspannungsschaden durch einen Blitzeinschlag wird die Maschine unbrauchbar und muss ersetzt werden. Da die Maschine bei der ursprünglichen Versicherungssumme nur mit 15.000 EUR berücksichtigt wurde, befürchtet das Unternehmen, auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben. Dank der inkludierten Absicherung für Preissteigerungen in der Inhaltsversicherung werden die Mehrkosten in Höhe von 7.000 EUR jedoch von der Versicherung übernommen.

Mehrkosten durch Technologiefortschritt

Ist die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen nicht möglich, weil die Sachen infolge von Technologiefortschritt nicht mehr in derselben Art und Weise hergestellt werden, entstehen Mehrkosten, da man auf ein technologisch fortgeschrittener Sache ausweichen muss.

Beispiel

In der Zahnarztpraxis „Zahnklar“ wird bei einem Wasserschaden das alte Röntgengerät schwer beschädigt. Das Gerät hatte einen Neuwert von 10.000 EUR, wird aber in dieser Form aufgrund technologischer Weiterentwicklungen nicht mehr hergestellt. Ein neues, modernes Röntgengerät, das den aktuellen Standards entspricht, kostet nun 13.500 EUR. Die Zahnarztpraxis hat daher mit Mehrkosten von 3.500 EUR zu rechnen. Wenn die Inhaltsversicherung der Praxis Mehrkosten durch Technologiefortschritt abdeckt, übernimmt die Versicherung diese zusätzlichen Kosten, sodass die Praxis die Differenz nicht selbst tragen muss.

Rückreisekosten des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten

Als Rückreisekosten werden die Kosten bezeichnet, die durch den Abbruch einer Geschäfts- oder Urlaubsreise entstehen, wenn sich ein Schadenfall ereignet und der Geschäftsführer seine Reise abbrechen muss.

Beispiel

Frau Schmidt, die Inhaberin der Schmidt & Co. Handels GmbH, ist geschäftlich in den USA, als sie die Nachricht erhält, dass in ihrem Hauptlager ein Einbruch stattgefunden hat. Mehrere wertvolle Güter wurden gestohlen, und die örtlichen Behörden benötigen ihre Anwesenheit, um den Schaden zu begutachten und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Obwohl ihre Geschäftsreise noch eine Woche dauern sollte, entscheidet sich Frau Schmidt, vorzeitig nach Deutschland zurückzufliegen, um den Vorfall persönlich zu regeln. Die Kosten für den vorzeitigen Rückflug belaufen sich auf 780 EUR. Sofern Rückreisekosten in der Inhaltsversicherung der Schmidt & Co. Handels GmbH mitversichert sind, werden diese zusätzlichen Kosten von der Versicherung übernommen.

Sachverständigenkosten

Je nach Höhe oder Eindeutigkeit eines Schadens, ist es erforderlich einen Sachverständigen zur Schadenbegutachtung- und Schadenbewertung einzuschalten. Die Kosten für den Sachverständigen werden grundsätzlich der Partei zugeschrieben, welche die Einschaltung des Sachverständigen und die damit einhergehende Schadenbewertung wünscht. Es gibt jedoch auch Versicherer, die die Sachverständigenkosten standardmäßig übernehmen.

Beispiel

Bei der Müller & Partner GmbH kommt es durch einen Kurzschluss zu einem Brandschaden in einem Teil der Büroräume. Herr Müller schätzt den Schaden an den technischen Geräten und Möbeln auf etwa 12.000 EUR. Die Versicherung der Müller & Partner GmbH hingegen stuft den Schaden auf lediglich 9.000 EUR ein. Da Herr Müller mit dieser Bewertung nicht einverstanden ist, besteht er auf die Einschaltung eines Sachverständigen zur Klärung des genauen Schadensumfangs. Da die Sachverständigenkosten in der Inhaltsversicherung ab einer Schadenshöhe von 10.000 EUR abgedeckt sind, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Sachverständigen in Höhe von 650 EUR.

Schlossänderungskosten

Schlossänderungskosten bezeichnen die Kosten, die anfallen, wenn ein Schloss oder eine Schließanlage ausgetauscht werden muss.

Beispiel

Nach einem Diebstahl in den Büroräumen der TechSolution GmbH wird festgestellt, dass auch ein Schlüsselbund entwendet wurde, der Zugang zu mehreren sicherheitsrelevanten Bereichen des Gebäudes gewährt. Aus Sicherheitsgründen muss die gesamte Schließanlage des Unternehmens ausgetauscht werden, um unbefugten Zutritt zu verhindern. Die Kosten für den Austausch der Schließanlage belaufen sich auf 2.200 EUR. Sofern die Inhaltsversicherung der TechSolution GmbH Schlossänderungskosten abdeckt, übernimmt die Versicherung diese zusätzlichen Kosten.

Elektronikversicherung in Kombination mit Inhaltsversicherung

Grundsätzlich sind elektronische Geräte und Anlagen bereits in der Inhaltsversicherung gegen Schäden wie Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser geschützt. Es gibt aber auch Fälle, wo eine zusätzliche Elektronikversicherung Sinn macht.

Als Basisschutz gegen die oben genannten Gefahren ist die Inhaltsversicherung oftmals ausreichend – richtig vernünftigen, umfangreichen Schutz bietet dagegen eine Elektronikversicherung. Die Deckung umfasst sowohl Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit als auch Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Sabotage und ist somit eine Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist, mitversichert ist.

Die HNO-Praxis von Dr. Schmalz ist ein kleinerer Betrieb mit zwei Ärzten und vier Arzthelferinnen. Zur Praxisausstattung gehört neben den zwei Behandlungseinheiten auch eine Hörprüfkabine sowie eine Computeranlage mit mehreren Endgeräten für die Abrechnung und Terminvergabe. Über die Inhaltsversicherung ist ein Gesamtwert von 250.000 Euro versichert. Eines mittwochvormittags knallt es im Sicherungskasten und in der ganzen Praxis geht das Licht aus. Nachdem die Sicherung wieder eingelegt wurde, funktionieren die Hörprüfkabine und zwei der HNO-Stühle nicht mehr. Ein Gutachter stellt einen Überspannungsschaden fest. Da es zum Schadenzeitpunkt kein Gewitter am Versicherungsort gegeben hat ist die bestehende Inhaltsversicherung in diesem Fall nicht in der Leistungspflicht (Ausnahme: Schäden durch unbenannte Gefahren sind mitversichert und ein solcher Überspannungsschaden ist nicht ausdrücklich ausgeschlossen!). Da keine separate Elektronikversicherung besteht, bleibt der Versicherungsnehmer auf den anfallenden Reparatur- und Komponentenaustauschkosten in Höhe von über 12.000 Euro sitzen.

Wenn eine Elektronikversicherung bestanden hätte, wäre der Schaden von dieser übernommen worden.

Die Elektronikversicherung ist vor allem für alle Firmen sinnvoll, welche schon einen hohen Elektroanteil in der Inhaltsversicherung haben. Viele elektronische Geräte oder teure Anlagen bzw. Geräte sind ein weiterer Grund für eine zusätzliche Elektronikversicherung neben der schon existierenden Inventarversicherung.

Leistungsverbesserungen

Bei folgenden Leistungen finden Sie Verbesserungen bei bestimmten Gesellschaften, die wir an Sie weitergeben:

Diebstahl von Geschäftszweirädern
Gefahrerhöhungen
Grobe Fahrlässigkeit
Missachtung von Sicherheitsvorschriften
Neuwertentschädigung
Sachverständigenkosten
Sicherungen
Unterversicherungsverzicht
Versicherte Sachen
Vorsorge

Goldene Regel in der Inhaltsversicherung

Mit der Inhaltsversicherung ist die Firmenausstattung gegen die Grundgefahren Leitungswasser, Feuer, Sturm/Hagel und Einbruch/Diebstahl abgesichert. Es handelt sich grundsätzlich um eine Neuwertversicherung – allerdings mit einer oftmals entscheidenden Einschränkung: Wenn der
Zeitwert weniger als 40 % des Neuwerts beträgt, dann wird nur noch nach dem Zeitwert entschädigt.

Praxisbeispiele

Bei der Druckerei Müller wird in der Werkstatt eine fünf Jahre alte Maschine durch ein Feuer komplett zerstört. Der Neuwert einer gleichartigen Maschine beträgt aktuell 200.000 Euro. Ein
Sächverständiger nimmt den Schäden auf und bewertet die Maschine mit einem Zeitwert von 40.000 Euro, also etwa 20 % des Neuwerts. Nach der üblichen Zeitwertregelung würde Herr Müller also 40.000 Euro von der Versicherung erhalten, die restlichen 160.000 Euro für die Wiederbeschaffung müsste er selbst aufbringen.

In der HNO-Praxis von Dr. Kropf kam es an einem Wochenende zu einem kapitalen Wasserschaden, weil ein Rohrbruch in der darüberliegenden Wohnung erst nach zwei Tagen bemerkt wurde. Neben elektronischen Gerätschaften wurde auch der Empfangsbereich stark in Mitleidenschaft gezogen, sodass ein Gesamtschaden von über 100.000 Euro entstanden ist. Der Zeitwert für die unbrauchbaren Geräte etc. betragt laut Gutachten 30.000 Euro, sodass bis zur Wiedereröffnung etwa 70.000 Euro aus Eigenmitteln des Arztes aufgebracht werden müssen.

Wären die oben genannten Geschädigten jetzt allerdings in einem ausgezeichneten Deckungskonzept versichert, bei dem die „Goldene Regel“ mit dem Versicherer vereinbart wurde, dann könnte der jeweilige Schaden komplett übernommen werden. Die „Goldene Regel“ besagt, dass der Versicherer die „40 % Zeitwertklausel“ nicht berücksichtigt, sondern zum Neuwert der beschädigten oder zerstörten Sache reguliert wird.

Unserem Leistungsvergleich können Sie entnehmen, an welche Bedingungen der jeweilige Versicherer die „Goldene Regel“ knüpft. Üblicherweise sind dies:

  • Die Sache muss in dauerhaftem Gebrauch/ständigem Einsatz sein.
  • Die Sache muss in Gebrauch sein und regelmäßig gewartet/instand gehalten werden.

Einige Versicherer verzichten auch ohne zusätzliche Bedingungen auf die Zeitwertklausel. Welche Gesellschaften das so handhaben können Sie ebenfalls dem Leistungsvergleich entnehmen.

Inhaltsversicherung Test

eXulting 2022

Das Beratungshaus eXulting durchforstet regelmäßig den Markt nach den leistungsstärksten Betriebsinhaltstarifen. Insgesamt 33 Versicherer mit 164 Tarifen flossen in die aktuelle Auswertung mit ein. Dabei wurden jeweils 74 Klauseln berücksichtigt und ausgewertet.

Bewertet wird dabei jeweils der Deckungsumfang der einzelnen Klauseln. Die umfassendsten Deckungen definieren dabei das maximal am Markt verfügbare.

Im Vergleich zum Vorjahr ist laut eXulting das Leistungsniveau gestiegen. Lag die Zahl der durchschnittlich erreichten Punkte im vergangenen Jahr noch bei 349, kamen die Tarife 2022 durchschnittlich auf 401 Punkte. In der Spitzengruppe der besten zehn Tarife lag die durchschnittliche Punktzahl gar bei 480 Punkten, nachdem die leistungsstärksten Tarife im vergangenen Jahr im Schnitt „nur“ auf 443 Punkte gekommen waren.

Bei der Bewertung der leistungsstärksten Tarife lagen in diesem Jahr viele kleinere Anbieter auf den vorderen Plätzen, häufig mit sehr aktuellen Bedingungswerken. Dabei flossen nur die generellen, nicht aber branchen- und betriebsartenspezifische Deckungen ins Rating ein.

VersichererPunktzahl gesamt, gewichtet
BGV515
Mailo508
Alte Leipziger498
Dialog494
Inter494
Nürnberger487
Rhion Digital482
Helvetia481
Andsafe458
Zurich451

Franke und Bornberg 2022

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat eine Bewertungsskala für gewerbliche Inhaltsversicherungen erstellt. In diesem Rahmen wurden 67 Tarife sowie 234 Tarifvarianten von insgesamt 41 Anbietern für Gewerbeversicherungen untersucht. Die Bewertung zeigt eine deutliche Varianz in der Qualität der Angebote, wobei alle Bewertungskategorien von ausgezeichnet bis mangelhaft vertreten sind.

Gewerbliche Inhaltsversicherungen, auch als Inventarversicherungen bekannt, bieten finanziellen Schutz für Unternehmen und deren Eigentümer bei Schäden an Lagerbeständen, Waren und Betriebsausstattung. Im Gegensatz zu Haftpflichtversicherungen ist der Schutzumfang nicht standardisiert, sondern kann individuell angepasst werden.

Michael Franke, der Gründer und CEO von Franke und Bornberg, erklärt, dass das Rating auf den grundlegenden Bedürfnissen von Betrieben basiert, die in verschiedenen Branchen und Standorten in Deutschland tätig sind. Ziel ist es, die Entscheidungsfindung für Intermediäre zu vereinfachen, indem ein einheitliches Set von Kriterien bereitgestellt wird. Die Dienstleistungen der Inhaltsversicherung variieren je nach Branche weniger stark als beispielsweise in der Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Analysten haben aus den am Markt erhältlichen Versicherungsbedingungen zunächst 209 unterschiedliche Leistungsmerkmale identifiziert. Diese wurden dann auf 62 Schlüsselkriterien für die Bewertung reduziert. Besonderes Augenmerk wird auf Kriterien gelegt, die für die Mehrheit der Betriebe relevant sind, wie etwa Risiken durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm sowie erweiterte Deckungen und Elementarschäden. Die Bewertung orientiert sich an einer Grundversicherungssumme von 100.000 Euro, was einen vergleichbaren Maßstab für unterschiedliche Angebote bietet.

Darüber hinaus wurden Mindestanforderungen festgelegt. Um die höchste Bewertung FFF+ zu erhalten, muss ein Produkt beispielsweise Überspannungsschäden mit mindestens 25.000 Euro abdecken und auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme oder zumindest bis zu 100.000 Euro verzichten. Für die zweithöchste Bewertung FFF ist die Abdeckung von Überspannungsschäden mit mindestens 25.000 Euro erforderlich.

Wie wichtig ist die Versicherungssumme bei der Inhaltsversicherung?

Die Versicherungssumme hat eine sehr wichtige Rolle in der Inventarversicherung. Bestimmt wird die Versicherungssumme durch den Versicherungswert. Durch die Bedingungen der Versicherung wird geregelt, welcher Wert bei einer Berechnung einer Entschädigung anzusetzen ist.

Der Versicherungswert der Betriebseinrichtung ist der

    • Neuwert : Hier geht es um den Betrag, der aufzuwenden ist, um eine Sache in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen.
    • Zeitwert : Falls die Versicherung nur zum Zeitwert vereinbart ist oder falls der Zeitwert im Fall der Versicherung zum Neuwert weniger als in der Regel 40 Prozent des Neuwertes beträgt. Dies nennt sich Zeitwertvorbehalt. Technisch ergibt sich der Neuwert der Sache abzüglich einer Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
    • Gemeine Wert : Hiervon spricht man, wenn eine Sache nicht mehr für Ihren Zweck zu verwenden ist. Der gemeine Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für die Sache.
    • Die Versicherungssumme muss dem Versicherungswert entsprechen. Entspricht zum Zeitpunkt des Schadens die Versicherungssumme nicht dem versicherten Wert, kommt in der Regel die Unterversicherung zur Anwendung. Dies kann für eine Firma sehr schmerzhaft werden. Liegt der Fall einer möglichen Unterversicherung vor, wird die Entschädigungsleistung der Inhaltsversicherung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.Entschädigung bei Unterversicherung = Betrag des Schadens multipliziert mit der Versicherungssumme geteilt durch den Versicherungswert. Beispiel : Versicherungssumme 100 000 Euro, Versicherungswert 120 000 Euro, Schaden durch einen Brand 80 000 €. Erstattet werden hier dann nur knapp 66 000 Euro.Damit also der Schaden immer in voller Höhe von der Inhaltsversicherung ersetzt wird, muss die Versicherungssumme am Tag des Schadens dem Wert der wieder zu beschaffenden Gegenstände entsprechen. Das Unternehmen haftet für die Richtigkeit der Versicherungssumme grundsätzlich selbst.

      Übernimmt die Inhaltsversicherung weitere Aufwendungen bei einem Schadenfall?

      Bei einem abgesicherten Schaden übernimmt die Geschäftsinhaltsversicherung auch bestimmte Ausgaben, die in Verbindung mit einem Schadensfall anfallen.

      Versicherte Kosten können beispielsweise sein :

    • Schadenabwendungskosten und Schadenminderungskosten
    • Schadenermittlungskosten und Schadenfeststellungskosten
    • Glasbruchkosten
    • Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten
    • Sachverständigenkosten
    • Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung
    • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen

Welche Versicherungen benötigt ein Unternehmen?

Grundlegende Absicherung, die ein Firma benötigt, sind beispielsweise die betriebliche Haftpflicht, Inhaltsversicherung und gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Natürlich ist immer die persönliche Lage des Unternehmens zu bedenken. Ein reine Personengesellschaft benötigt keine D&O Versicherung. Hier reicht in der Regel eine gute betriebliche Haftpflichtversicherung. Wir zeigen Ihnen hier in einer kleinen Übersicht, über welche Gewerbeversicherung sich Firmen Gedanken machen sollten. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche nach wichtigsten Absicherungen.

Technische Versicherungen
Technische Versicherungen ist eine Sammelbezeichnung für Zweige der Versicherungswirtschaft, die dadurch gekennzeichnet sind, dass bei ihnen der versicherte Gegenstand in starkem Maße durch die Technik gekennzeichnet ist. Zu den bekanntesten technischen Versicherungen gehört die Elektronikversicherung und Maschinenversicherung.

Elektronikversicherung
Mit der Elektronikversicherung schützt ein Unternehmen sich vor den finanziellen Folgen von Schäden an den elektronischen Anlagen. Die Hardware erhält hier einen Versicherungsschutz gegen plötzlich von außen einwirkende Gefahren wie Fehler bei der Bedienung, Brand oder Einwirkung von Feuchtigkeit.

Maschinenversicherung
Mit der Maschinenversicherung bekommen Unternehmen einen Schutz vor unvorhergesehen Sachschäden an ihren stationären und fahrbaren Maschinen. Dies gilt selbst dann, wenn die Ursache des Schadens mit der Firma zusammenhängt. Dies kann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter mutwillig eine Maschinen beschädigt oder sogar zerstört. Die Maschinenversicherung kann noch durch eine Maschinen-Mehrkostenversicherung und Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt werden.

Betriebshaftpflichtversicherung
Die betriebliche Haftpflicht zählt zu den wichtigsten Absicherungen für einen Unternehmer. Dies können Sie in jedem Ratgeber zur Gewerbeversicherung lesen. Die Hauptaufgabe der betrieblichen Haftpflicht liegt in der Bewahrung des Unternehmens vor Schadensersatzansprüchen Dritter in in Bezug auf Personen und Sachschäden. Eine Betriebshaftpflicht zählt somit zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen, die ein Unternehmen im Handel, Handwerk oder jeder Branche besitzen sollte.

Gebäudeversicherung
Eine gewerbliche Gebäudeversicherung für seine Immobilie sollte jedes Unternehmen besitzen. Mit der gewerblichen Gebäudeversicherung lassen sich Feuerschäden, Sturmschäden, Hagelschäden und Elementargefahren versichern. Ebenfalls ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Gebäude notwendig.

Rechtsschutz
Der Firmenrechtsschutz ist für Selbständige, Unternehmen und Freiberufler als sehr sinnvoll anzusehen. Im betrieblichen Rechtsschutz können verschiedenen Risiken gebündelt abgeschlossen werden. Die häufigsten Bausteine sind der Arbeitgeberrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Mieter- oder Vermieterrechtsschutz sowie der Steuerrechtsschutz.

Neben den aufgeführten Gewerbeversicherungen für Ihren Betrieb erhalten Geschäftskunden auch weitere Produkte, wie beispielsweise eine Vermögensschadenhaftpflicht, private Unfallversicherung, Kfz-Versicherung, Transportversicherung, Transporter Versicherung, Hausratversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Cyber-Versicherung, Berufshaftpflichtversicherung, private Haftpflicht, betriebliche Altersvorsorge, Krankenzusatzversicherung, Riester Rente, gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV), Risikolebensversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung. Die meisten Absicherungen finden Sie über unsere Startseite.

Wir bieten Ihnen aber noch weitere Services. Für den Kontakt zu uns stellen wir eine Hotline unter der Nummer 0800 – 646 66 76 bereit. Der Kontakt hierüber ist kostenlos und unverbindlich. Ihre Fragen nimmt ein ausgebildeter Versicherungsfachmann entgegen. Informationen können Sie auch unter der E-Mail firmeno@email.de anfordern. Für Privatkunden steht Ihnen unser Mitarbeiter ebenfalls zur Verfügung. Sie erreichen uns zwischen Freitag bis Montag von 09:00 bis 17:00. Eine Beratung vor Ort in Ihrer Nähe ist möglich. Sie sehen, Service wird bei uns großgeschrieben.

Auch haben wir für Sie einen digitalen Versicherungsordner im Angebot. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie einen Login benötigen. News und Informationen über unsere Betrieb erhalten Sie über die Presse, Facebook, Youtube oder Twitter. Dem Datenschutz fühlen wir uns selbstverständlich verpflichtet. Erfahren Sie alle Vorteile, die wir heutzutage modernen Firmen bieten können. Vorbereitet wird ein Newsletter. Wir warten auf Ihren Kontakt. 🙂