Erklärung der Leistung Missachtung von Sicherheitsvorschriften

Gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften gibt es viele. Da kommt es schon einmal vor, dass der Versicherungsnehmer nicht alle umsetzen kann. Im Schadenfall behält sich der Versicherer vor die Leistung zu kürzen sofern eine Missachtung von gesetzlicher, behördlicher und vereinbarter Sicherheitsvorschriften seitens des Versicherungsnehmers vorliegt. Mit der Klausel Missachtung von Sicherheitsvorschriften soll die teilweise auf die Kürzung im Leistungsfall verzichtet bzw. die Kürzung im Leistungsfall begrenzt werden.

Schadenbeispiel

Ein kleiner Produktionsbetrieb hat eine Werkstatt, in der verschiedene Maschinen und Werkzeuge gelagert werden. Für die Sicherheit in der Werkstatt gibt es klare Vorschriften, wie beispielsweise die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen und die ordnungsgemäße Lagerung brennbarer Materialien. Eines Tages missachtet ein Mitarbeiter diese Vorschriften, indem er brennbares Material zu nahe an einer Wärmequelle lagert.

Diese Nachlässigkeit führt zu einem Feuer, das einen erheblichen Teil des Werkstattinhalts zerstört. Normalerweise könnte die Versicherung aufgrund der Missachtung von Sicherheitsvorschriften die Deckung des Schadens verweigern oder einschränken. Wenn die Inhaltsversicherung des Unternehmens jedoch speziell Schäden abdeckt, die durch die Missachtung von Sicherheitsvorschriften entstanden sind, würde sie dennoch für den entstandenen Schaden aufkommen.

Diese Art der Deckung bietet dem Unternehmen Schutz vor finanziellen Verlusten durch menschliche Fehler oder Nachlässigkeiten bei der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies in der Regel nicht für Fälle gilt, in denen Vorschriften absichtlich oder wiederholt ignoriert werden, da dies als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angesehen werden kann.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel Missachtung von Sicherheitsvorschriften und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Wird im Schadenfall die Missachtung von gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften festgestellt, verzichtet der Versicherer bis zu einer Schadensumme in Höhe von 250.000 EUR auf sein Recht die Leistungen zu kürzen, ab einer darüber hinausgehenden Schadensumme werden max. 20% in Abzug gebracht.

Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:

  • Gothaer
  • HDI
  • VHV

Als Beispiel zeigen wir Ihnen hier den Klauseltext der HDI:

Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Kündigung mit einer Frist von einem Monat berechtigt, soweit der Versicherungs-nehmer sich nicht verpflichtet dieser Obliegenheit künftig nachzukommen. Der Versicherer kann bei grob fahrlässigem Verstoß gegen diese Obliegenheit eine Schadensersatzleistung um höchstens 20 % kürzen.