Was ist eine Vereinshaftpflichtversicherung?
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, die Vereine vor finanziellen Verlusten durch Schadensersatzansprüche Dritter schützt. Die Vereinshaftpflicht bietet einen Versicherungsschutz bei Schäden, die durch die Mitglieder des Vereins verursacht wurden, sowie Schäden die durch den Verein selbst verursacht wurden.
Hier geht es bei der Vereinshaftpflichtversicherung um Personen-, Sach- und unechten Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden sind das Ergebnis eines vorausgegangenen Personenschadens oder Sachschadens. Dies kann zum Beispiel ein Schmerzensgeld für eine verletzte Person sein, die durch ein Bodenloch auf dem vereinseigenen Grundstück sich verletzt hat.
Die Vereinshaftpflichtversicherung bezahlt aber nicht berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Dritte, sondern wehrt diese auch ab, wenn sie nicht berechtigt sind. Dies kann bis vor Gericht gehen und alle Kosten übernimmt der Versicherer.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Schaden bei einer Handlung im Interesse oder zum Zweck des Vereins verursacht wurde. Versicherte Personen sind unter anderem die Mitglieder des Vorstands, Vereinsmitglieder und Angestellte und Arbeiter des Vereins bei Ihrer Vereinstätigkeit. Auch Verbände und weitere Organisationen können gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Personenschäden
Die Verpflichtung zum Ersatz eines Personenschadens kann sich aus dem Tod, der Körperverletzung oder der Beschädigung der Gesundheit einer Person ergeben. Das können die Kosten für einen Arzt, einer Heilbehandlung oder Schmerzensgeld sein.
Sachschäden
Hat eine Schädigung nur einen finanziellen Schaden zur Folge oder der Verlust einer Sache. Dies können die Reparaturkosten einer beschädigten Sache sein. Ebenfalls zählt dazu die Minderung der Gebrauchsfähigkeit von Sachen.
Unechte Vermögensschäden
Ist der Vermögensschaden die Folge eines bereits eingetretenen Personen- oder Sachschadens, dann handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden.
Echte Vermögensschäden
Hat eine Schädigung nur noch einen finanziellen Schaden zur Folge, der weder auf einem Personenschaden noch einen Sachschaden beruht, dann liegt ein echter reiner Vermögensschaden vor. Dieser Schaden ist nur mitversichert, wenn zusätzlich mit der Vereinshaftpflicht die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Welche Vereine können eine Haftpflicht abschließen?
Man muss die Vereinshaftpflicht jeden Verein in Deutschland empfehlen. Besonders die Vereine sollte unbedingt die Haftpflichtversicherung besitzen, die Veranstaltungen und Aktivitäten durchführen. Bei solchen Veranstaltungen ist das Risiko eines Schadens besonders hoch.
Braucht ein Verein eine Haftpflichtversicherung?
Für einen Verein ist ist die Vereinshaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für jeden Verein. Die Empfehlung kommt schon per Gesetz, da jede für einen Verein tätige Person verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, die sie im Rahmen der Tätigkeit für den Verein einen anderen zufügt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Person ehrenamtlich tätig oder fest angestellt ist. Die Gesetzesgrundlage der Haftung findet sich im § 823 BGB. In Betracht kommen Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.
Welche Personen sind in der Vereinshaftpflichtversicherung mitversichert?
Wie ist es mit einer speziellen Haftpflichtversicherung für Vereinsvorstände (D&O Versicherung)?
Die „normale“ Haftpflicht übernimmt nur Schadensfälle, die einen unechten Vermögensschaden beinhalten. Reine Vermögensschäden sind nicht versichert. Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der weder aus der Folge eines Personenschaden oder Sachschaden entstanden ist. Solch ein Vermögensschaden kann sowohl beim Verein oder bei einem Dritten eintreten.
Diese Risiken können mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert werden. Dieser Baustein kann bei der Vereinshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Vermögen des Vereins.
Mit dieser Haftpflichterweiterung werden Vermögensschäden abgesichert, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht werden. Versichert sind hier alle Mitarbeiter des Vereins und seine Organe. Mit einem zusätzlichen Beitrag kann die Versicherungssumme beziehungsweise Deckungssumme für den Vorstand erhöht werden.
Diese Erhöhung kann als D&O Versicherung bezeichnet werden. D&O steht für „Directors and Officiers“ und kommt aus dem amerikanischen Raum. Diese Versicherung wird auch als Managerhaftpflicht oder Managerversicherung bezeichnet.
Vorstände haften, ob hauptamtlich oder ehrenamtlich, grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit Ihrem Privatvermögen. In der Satzung steht, wer ein Vereinsorgan ist. Versicherbare Organe zum Beispiel Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Prokuristen und leitende Angestellte.
Vorstände können beispielsweise haften für
- Verletzung von Aufsichts-, Organisations- oder Verkehrssicherungspflichten
- Sorgfaltswidrige Geschäftsführung
- Fehlerhafte Spendenbescheinigungen
- Fehlverwendung von Zuschüssen
- Verletzung von Aufzeichnungspflichten
- Fehlerhafte Berechnung von Sozialversicherungsabgaben und verspätete Anmeldung einer Insolvenz
- Fehlen der erforderlichen Finanzmittel zur Bezahlung der Steuern und Sozialversicherungen.
Verantwortungsträger mit einer Vergütung über 720 € haften, gegebenenfalls auch gesamtschuldnerisch, mit Ihrem Privatvermögen bei
- Ansprüchen von Verein und/oder Vereinsmitgliedern in der Innenhaftung
- Ansprüchen von dritter Seite in der Außenhaftung
- allen Schadenfällen aufgrund von Vorsatz und wissentlicher Pflichtverletzung.
Weitere Leistungen in der Vereinsversicherung
Sind Veranstaltungen in der Vereinshaftpflicht mitversichert?
Mit dem Baustein Veranstalter-Haftpflichtversicherung können Vereine Veranstaltungen mitversichern. Hier sind dann alle Veranstal im Laufe eines Jahres mitversichert. Ausnahmen sind Großveranstaltungen mit mehr als 3 000 Besuchern am Tag. Diese müssen extra versichert werden. Wir haben hier die passende Lösung für Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie solche Großveranstaltungen als Verein durchführen und als zusätzlichen Schutz eine Veranstalterhaftpflicht benötigen.
Vereinshaftpflichtversicherung und die Kosten
Baustein 1 – Vereins-Haftpflichtversicherung
Versicherungssummen | Haushaltssumme bis 100.000 EUR | Haushaltssumme bis 300.000 EUR | Haushaltssumme bis 500.000 EUR | Haushaltssumme bis 1.000.000 EUR |
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3.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden; | 95,00 EUR | 118,80 EUR | 154,40 EUR | 200,70 EUR |
500.000 EUR für Vermögensschäden | ||||
5.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden; | 109,30 EUR | 136,60 EUR | 177,60 EUR | 230,90 EUR |
500.000 EUR für Vermögensschäden | ||||
10.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden; | 131,20 EUR | 163,90 EUR | 213,10 EUR | 277,00 EUR |
500.000 EUR für Vermögensschäden | ||||
Einschluss von Tätigkeitsschäden (Höchstersatzleistung 100.000 EUR) | 168,00 EUR | 168,00 EUR | 168,00 EUR | 168,00 EUR |
Baustein 2 – Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Versicherungssummen | Haushaltssumme bis 1.000.000 EUR |
---|---|
3.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden; | 220,00 EUR |
500.000 EUR für Vermögensschäden | |
5.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden; | 253,00 EUR |
500.000 EUR für Vermögensschäden | |
10.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden; | 303,60 EUR |
500.000 EUR für Vermögensschäden |
Baustein 3 und 4 – Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Höherdeckung für Organe (D&O-Versicherung)
Versicherungssummen je Versicherungsfall | Haushaltssumme bis 100.000 EUR | Haushaltssumme bis 300.000 EUR | Haushaltssumme bis 500.000 EUR | Haushaltssumme bis 1.000.000 EUR | |
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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Grunddeckung) | Höherdeckung für Organe im Anschluss an die Grunddeckung (D&0-Versicherung) | ||||
25.000 EUR | 100.000 EUR | 210,00EUR | 263,00EUR | N/A | N/A |
50.000 EUR | 125.000 EUR | 220,00EUR | 275,00EUR | N/A | N/A |
100.000 EUR | 150.000 EUR | 290,00EUR | 363,00EUR | 471,00EUR | 609,00EUR |
250.000 EUR | 250.000 EUR | 416,00EUR | 520,00EUR | 676,00EUR | 874,00EUR |
500.000 EUR | 500.000 EUR | 582,00EUR | 728,00EUR | 946,00EUR | 1.223,00EUR |
Vereinshaftpflichtversicherung Schadenbeispiele
In einem Verein lauern viele Risiken. Ein paar Schadensbeispiele finden Sie hier:
- Auf dem Vereinsgelände ist Glatteis. Es wurde vergessen, zu streuen. Eine Frau rutscht aus verletzt sich am rechten Arm. Sie möchte Schmerzensgeld. Hier muss geprüft werden, ob der Verein seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat.
- Der Verein hat sich für eine Jubiläumsfeier technische Geräte gemietet. Im Laufe der Feier wird ein Getränk auf ein Gerät verschüttet. Hier ist es zu einem Schaden an gemieteten Sachen gekommen.
- Während einer Bastelaktion verletzt sich ein Kind mit der Schere. Hier muss die Vereinshaftpflichtversicherung prüfen, ob Vergehen der Seminarleiterin vorlag.
- In einem Schachverein wird an einem Samstagabend vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten.Über Nacht fängt der Raum dadurch Feuer und es wird ein Schadenssumme von 25 000 Euro erreicht. Das ist ein klassischer Sachschaden.
- Ein morscher Baum auf dem Vereinsgrundstück wird durch einen Sturm umgeknickt. Der Baum knallt gegen ein Auto und verursacht einen Sachschaden von 3 500 000 Euro.
Weitere Fragen zur Vereinshaftpflichtversicherung
Hier finden Sie regelmäßig aktuelle Fragen, die wir hier gerne beantworten. Finden Sie nicht Ihre Frage, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir bemühen uns, Ihre Fragen persönlich zu beantworten.
Welche weiteren Versicherungen benötigen Vereine?
In die Vereinshaftpflicht können neben der Vermögensschadenhaftpflicht und der Veranstaltungshaftpflicht noch eine Gruppenunfallversicherung, Rechtsschutz für Vereine, Garderobenversicherung, Zeltversicherung und eine Landkaskoversicherung eingeschlossen werden.
Mit der Zeltversicherung kann nicht nur das Zelt oder die Zelte selbst versichert werden. Auch das Mobiliar und der Inhalt kann gegen Schäden durch beispielsweise Brand, Diebstahl, Sturm und Hagel abgesichert werden. Dieser Schutz kann mit einer Veranstalterhaftpflicht gut kombiniert werden. Kontaktieren Sie uns, um mehr über den Versicherungsumfang zu erfahren.
Eine passende Ergänzung zur Vereinshaftpflicht ist die Landkasko. Mit der Landkaskoversicherung können Landfahrzeuge ohne eigenen Antrieb versichert werden. Dies sind zum Beispiel Toilettenwagen, Materialwagen, Ausschankwagen oder Geschirrmobile sein. Auf größeren Festlichkeiten können diese gegen Risiken abgesichert werden.
Und zum Schluß: Nutzen Sie auch unsere Ratgeber zu den Themen Dienstreisekaskoversicherung, Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrsversicherung, Firmenvertragsrechtschutz und Lieferwagenversicherung.