Erklärung der Leistung Neuwertentschädigung

Wenn der Zeitwert eines im Schadenfall zerstörten Gegenstandes unterhalb von 40% liegt, behält sich der Versicherer vor, anstatt des Neuwertes nur den Zeitwert zu entschädigen. Mit der Klausel Neuwertentschädigung wird die Zeitwert-Entschädigung für ordnungsgemäß instand gehaltene Gegenstände, die sich im täglichen Gebrauch befinden im Schadenfall ausgeschloßen und die Leistung der Zahlung des Neuwertes vereinbaren – auch für den Fall, dass keine Wiederbeschaffung oder Reparatur erfolgt.

Schadenbeispiel

Ein Grafikdesign-Studio hat hochwertige Computer und spezialisierte Grafikhardware, die für die tägliche Arbeit unerlässlich sind. Leider kommt es durch einen Wasserschaden, verursacht durch ein undichtes Dach während eines starken Unwetters, zur Beschädigung eines Großteils dieser Ausrüstung. Die Geräte sind mehrere Jahre alt und haben daher einen gewissen Wertverlust erlitten.

Wäre die Versicherung auf den Zeitwert (d.h. den aktuellen Marktwert der gebrauchten Geräte) beschränkt, würde das Studio nur einen Bruchteil des Betrags erhalten, den es kostet, die Ausrüstung neu zu kaufen. Da die Inhaltsversicherung des Studios jedoch eine Neuwertentschädigung vorsieht, bekommt das Unternehmen den vollen Betrag, den es kosten würde, die beschädigte Ausrüstung neu zu erwerben.

Dadurch kann das Grafikdesign-Studio seine gesamte Ausrüstung ohne finanzielle Einbußen ersetzen und seine Geschäftstätigkeit ohne größere Unterbrechungen fortsetzen. Diese Art der Deckung ist besonders wertvoll für Unternehmen, deren Betrieb stark von spezifischen Geräten oder Einrichtungen abhängt.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel Neuwertentschädigung und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Der Versicherungswert ist der Neuwert, wenn die versicherten Sachen für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb des Versicherungsnehmers bestimmungsgemäß verwendet und die versicherten Sachen regelmäßig gewartet werden unabhängig davon wie hoch der Restwert der versicherten Sachen ist und ob diese im Schadenfall nicht wiederbeschafft oder repariert werden.

Als Beispiel zeigen wir Ihnen hier den Klauseltext der R&V:

Gebäude: Versicherungswert ist Neuwert, sofern das Gebäude für seinen Zweck allgemein oder im Betrieb des Versicherungsnehmers zum Schadenzeitpunkt in Verwendung ist. Voraussetzung ist die Erhaltung des Gebäudes in seinem ordnungsgemäßen Zustand.

Inhalt: Versicherungswert ist der Versicherungswert der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung, sofern diese für ihren vom Hersteller bestimmten Zweck uneingeschränkt verwendungsfähig und in dieser Weise zum Schadenzeitpunkt regelmäßig im Gebrauch ist.