Erklärung der Leistung Vorsorge

In fast jeder Inhaltsversicherung ist standardmäßig ein Baustein Vorsorge integriert. Die Höhe der Vorsorgesumme wird vom jeweiligen Versicherer als prozentualer Teil der Versicherungssumme festgelegt. Mit der Klausel Vorsorge soll die Summe für Vorsorge im Bereich der Inhaltsversicherung verbessert werden indem der prozentuale Anteil der Vorsorgesumme für das laufende Versicherungsjahr erhöht wird.

Schadenbeispiel

Ein kleines Computerfachgeschäft hat eine Inhaltsversicherung abgeschlossen, die das Inventar, einschließlich aller Computer, Peripheriegeräte und Software, abdeckt. Im Laufe des Jahres entscheidet sich der Eigentümer, das Sortiment um eine Reihe teurer Grafikkarten und High-End-Gaming-Zubehör zu erweitern, was den Gesamtwert des Inventars deutlich erhöht.

Kurz nach dieser Erweiterung ereignet sich ein Einbruch, bei dem ein Großteil des neuen, hochwertigen Inventars gestohlen wird. Da der Wert des Inventars seit dem Abschluss der Versicherung gestiegen ist, könnte das Geschäft ohne die Vorsorgeklausel unterversichert sein, was normalerweise zu einer geringeren Schadenszahlung führen würde.

Die Vorsorge in der Inhaltsversicherung des Geschäfts deckt jedoch automatisch eine gewisse prozentuale Erhöhung des Versicherungswerts ab. Dies bedeutet, dass der Schaden, der durch den Diebstahl des neuen Inventars entstanden ist, bis zur Höhe der Vorsorgegrenze gedeckt ist, ohne dass der Geschäftsinhaber die Versicherungssumme vorher explizit erhöhen musste. So wird der finanzielle Verlust durch den Diebstahl effektiv abgemildert.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel „“ und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Die Vorsorgeversicherung beträgt 20% der vereinbarten Versicherungssumme für alle eintretenden Änderungen innerhalb eines laufenden Versicherungsjahres in Form von Neuanschaffungen, Umrüstungen und Erweiterungen bis zum Beginn des darauf folgenden Versicherungsjahres. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres die im vorhergehenden Versicherungsjahr eingetretenen Erweiterungen und den Austausch versicherter Sachen sowie anmeldepflichtige Neuzugänge dem Versicherer anzuzeigen.

Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:

  • AIG
  • andsafe
  • Dialog
  • Inter

Als Beispiel zeigen wir Ihnen hier den Klauseltext der Inter:

Beitragsfreie Vorsorgeversicherung für während des Versicherungsjahres eintretende Veränderungen (Klausel 1701); Erhöhung auf 20 %, maximal 500.000 EUR.