Eine Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter ist seit dem 01.08.2018 ein Versicherungsschutz, für den eine Versicherungspflicht gilt. Grundsätzlich müssen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter „echte“ Vermögensschäden abgesichert sein. Für Verwalter, die schon vor dem 01.08.2018 die Tätigkeit ausgeführt hatten, gilt eine Übergangsfrist bis spätestens 01.03.2019.

Ist die Vermögenschadenhaftpflicht für Hausverwalter und Immobilienverwalter Pflicht per Gesetz?

Die Pflicht zur Verwalterhaftpflicht ist in der Gewerbeordnung (GeWo) § 34c Absatz 1 Satz 4 geregelt.

Hier heißt es : „Wer gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2,3,5 und des Wohnungseigentumgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwalten (Wohnimmobilienverwalter) will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Wenn die Gewerbeerlaubnis bei der zuständigen Regulierungsbehörde beantragt wird, muss der Verwalter neben der bestehenden Qualifikation den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die Hausverwaltung einer Immobilie nachweisen.

Zusätzlich zu der Vermögensschadenhaftpflicht sollte man auch auch eine Betriebshaftpflicht für Hausverwalter besitzen. Auch hiermit werden Schadensfälle durch alltägliche Gefahren im Verwalteralltag versichert. Dieses Risiko kann aber bei unseren Berufshaftpflichtversicherungen mit einem kleinem Zusatzbeitrag mitversichert werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung und einer Berufshaftpflichtversicherung für eine Hausverwaltung?

Hier gibt es keinen Unterschied. Wenn man von Vermögensschadenhaftpflicht spricht, dann meint man gleichzeitig auch die Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter und Immobileinverwalter. 2 verschiedene Begriffe aus der Versicherungswirtschaft, die aber für die Absicherung der gleichen Risiken stehen.

Auf welche Leistungen sollte eine Haftpflicht-Versicherung für einen Hausverwalter Wert legen?

In erster Linie muss ein Schutz für Verwalter gegeben sein, wenn aus einem Schadensfall ein Vermögensschaden entsteht. Diese werden so bezeichnet, da sie weder Sach- noch Personenschäden sind und sich weder noch aus solchen Schadensfällen herleiten.

Auch die gesetzliche Haftung muss mitversichert sein. Hier gewährt der Versicherer Selbstständige oder Betriebe und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden.

Vermögensschadenhaftpflicht Leistungen

Als Makler haben wir die Möglichkeit Ihnen verschiedene Anbieter von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherungen anzubieten. Hier finden Sie eine Auswahl von Leistungen der Markel Berufshaftpflicht für Hauswaltungen.
Ansprüchen wegen des unterlassen oder nicht ausreichenden Abschlusses, der Erfüllung oder der Fortführung von Versicherungsverträgengesetzliche Haftpflichtansprüche
öffentliche-rechtliche Haftpflichtansprüchevertragliche Haftpflichtansprüche
verschuldensunabhängige HaftpflichtpflichtansprücheVerzögerungsschäden
Verletzung von GeheimhaltungspflichtenVerletzung von Datenschutzgesetzen
Verletzung von gewerblichen SchutzrechtenVerstößen gegen Wettbewerbsrecht und Werbung
Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des VersicherungsnehmersVerstößen gegen Wettbewerbsrecht und Werbung
Vertragsstrafen aufgrund Verletzung von Geheimhaltungspflichten und DatenschutzvereinbarungenVerstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
EIgenschädenVertrauensschaden- und Betrugsversicherung
Straf- und VergütungsrechtsschutzOnline-Forderungsmanagement

Mitversicherung Tätigkeit als Immobiliengutachter

Diese wichtige Erweiterung im Versicherungsschutz besteht für den Fall, daß der Hausverwalter im Rahmen seiner Tätigkeit als Bewerter, Sachverständiger, Berater und/oder Gutachter für Immobilien- und Grundstücke, nach anerkannten nationalen und internationalen Bewertungsmethoden, tätig ist.

Beispiel für einen möglichen Schadensfall : Im Rahmen der Bewertung einer Immobilie wird die Grundfläche durch die Firma Verwaltung AG zu niedrig berechnet. Das Ergebnis ist ein zu geringer Verkaufspreis. Leider fällt dieser große Fehler erst nach der Beurkundung beim Notar auf und die Verwaltung AG hat die Verpflichtung die Differenz, zwischen dem Verkaufspreis und dem tatsächlich marktüblichen Verkaufspreis, zu ersetzen. Wenn Sie Fragen zu dem Einschluss haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Sollte bei der Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter und Immobilienverwalter die Versicherungssumme eine bestimme Höhe für Schadensfälle besitzen?

Die Absicherung in der Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter ist einer Mindestsumme unterworfen. Verwalter müssen bei Ihrer Versicherung darauf achten, dass Ihre Fehler in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausreichend abgesichert sind.

In der Pflichtversicherung müssen der Vermögensschaden mit mindestens 500 000 Euro je Versicherungsfall und 1 Millionen Euro je Versicherungsjahr abgesichert sein.

Vermögensschäden

Es gibt reine und „unechte“ Vermögensschäden. Es sind Schäden bei denen weder ein Mensch verletzt oder getötet noch eine Sache beschädigt, zerstört oder abhanden gekommen ist.

Reine oder echte Vermögensschäden sind Schäden am Vermögen Dritter. Hat eine Schädigung nur einen finanziellen Schaden zur Folge, der weder auf einen Personenschaden noch auf einen Sachschaden beruht, so liegt ein echter und reiner Schaden an einem Vermögen. Beispiele zeigen wir Ihnen weiter unten.

Ist der finanzielle Schaden aber die Folge eines Sach- oder Personenschadens, dann handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden. Wenn jemand also verletzt wird, weil der Verwalter sein Räumpflichten nicht nachgekommen ist und dieser Schmerzensgeld verlangt, dann liegt ein unechter Vermögensschaden vor.

Personenschäden

Nach der Definition liegt ein Schaden an einer Person vor, wenn dieser Mensch verletzt, sonst in seiner Gesundheit geschädigt oder gar getötet wird. Ein Personenschaden kann zum Beispiel vorliegen, wenn der Wohnimmobilienverwalter im Winter vor dem Haus vergisst zu räumen und ein Mieter durch das Bodeneis stürzt und sich schwer verletzt.

Durch diesen Fehler oder Nachlässigkeit können jetzt hoch finanzielle Forderungen des Verletzten entstehen. Diese Forderungen sind aber nicht durch die Berufshaftpflicht für Verwalter gedeckt. Für diesen Schaden muss eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einer Versicherung bestehen. Diese übernimmt dann den Schadensfall.

Sachschäden

Auch der Sachschaden sollte durch selbständige Haftpflichtversicherung für Hausverwalter mitversichert werden. Beispielsweise kann der Eigentümer einer Immobilie oder mehrerer Wohnimmobilien den Wohnimmobilienverwalter für einen Sachschaden finanziell verantwortlich machen. Bei Schäden an Sachen wird nach Beschädigung beziehungsweise Zerstörung unterschieden.

Schätzt der Verwalter einen Schaden als zu gering ein und dieser entwickelt sich zu einem wesentlich größeren, finanziellen Schadensfall, dann steht der Wohnimmobilienverwalter in der Pflicht. Dies kann sein, wenn eine nasse Wand nur oberflächlich renoviert wird und das nasse Leitungsrohr in der Wand nicht erkannt wird. Dadurch entstehen im Laufe der nächsten Wochen erhebliche Mehrkosten.

Schadenbeispiele zu einer Berufshaftpflicht für Hausverwalter

Nach einer Renovierung soll der Immobilienverwalter bei neu abzuschließenden Mietverträgen sich am ortsüblichen Mietwert orientieren. Durch einen Zahlendreher beklagt der Eigentümer einen jährlichen Mietverlust von 6 500 Euro. Diesen Verlust macht er beim Wohnimmobilienverwalter geltend.

Der Immobilienverwalter versäumt es, eine ortsübliche Erhöhung der Mieten durchzusetzen. Leider fiel das Versäumnis erst so spät auf, dass eine nachträgliche Mieterhöhung nicht möglich war. Der Vermögensschaden wurde der Vermögensschadenhaftpflicht durch den Hausverwalter gemeldet.

Es wird eine fehlerhafte Abrechnung erstellt oder es wird ein Wartungstermin für die Heizungsanlage vergessen. Im tiefsten Winter fällt die Heizungsanlage aus. Den Bewohnern der Immobilie ist das weitere bleiben in ihrer Wohnung nicht zuzumuten. Die Kosten werden dem Immobilienverwalter in Rechnung gestellt.

Wie hoch sind bei einer Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter die Kosten?

Der Beitrag in der Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter ist hauptsächlich von den Faktoren Jahresumsatz und Versicherungssumme abhängig. Gehen wir von der Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro und einem Jahresumsatz von 250 000 Euro aus.

Hier bezahlt der Verwalter 545 € für die Versicherung im Jahr. Die Versicherungssumme steht 2x im Jahr zur Verfügung. Im Vergleich zu anderen Haftpflichtversicherungen sind die hier die Kosten günstig.

Die Jahreshöchstleistung erhöht sich automatisch gemäß den gesetzlichen Anforderungen sofern die Versicherungssumme für eine andere Tätigkeit als Wohnimmobilienverwaltung verbraucht wird. Es besteht ein Selbstbehalt von 250 € je Vermögensschaden.

Welche Versicherung bietet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwaltungen an?

Zu den besten Anbietern einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter zählen beispielsweise die Versicherer Markel und Hiscox.

Bei der Markel Berufshaftpflicht zum Beispiel können optional noch eine Betriebshaftpflicht für Hausverwalter, Vermögenseigenschadenversicherung durch mitversicherte Personen, Cyber- und Dateneigenschadenversicherung, D&O-Außenhaftungsversicherung und eine Haftpflicht für die Tätigkeit als Hausmeister versichert werden.

Betriebshaftpflicht für Hausverwalter

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung können Hausverwalter wählen, ob Sie Tätigkeiten als Hausmeister, im Bauleistungsbereich und für Entrümpelungen mitversichern möchten. Wie auch bei der Berufshaftpflicht ist der Beitrag hauptsächliche von der gewählten Versicherungssumme und dem Umsatz abhängig.

Die Versicherungssumme steht steht zweimal im Jahr als Jahreshöchstleistung zur Verfügung. Der Selbstbehalt liegt bei 250 € je Sachschaden und 0 € bei Personenschaden.

Cyber-Versicherung

Bei der Cyber-Versicherung gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für die Beschädigung, Zerstörung, Änderung, Blockierung oder den Missbrauch. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 1 000 € je Schadenfall.

  • der IT-System
  • der Programme
  • oder der elektronischen Daten des Versicherungsnehmers

Infolge eines unbefugten Eingriffs

  • Dritter (Hacker-Angriff)
  • einer mitversicherten Person bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit mit dem Ziel, die IT-/Computersysteme des Versicherungsnehmers vorsätzlich zu schädigen.

Die Versicherung erstattet alle angemessenen und notwendigen Kosten, die dem versicherten Hausverwalter für die Wiederherstellung oder Reparatur der Homepage, der Programme oder die elektronisch aufbewahrten Daten.

Notwendig sind Kosten anzusehen, wenn sie dazu dienen, die Datenveränderung oder Blockierung abzuwenden, zu verkürzen oder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen und alle Aufwendungen, die im Betrieb des Hausverwalters normalerweise nicht entstehen und infolge der Unterbrechung zur Fortführung des Betriebs aufgewendet werden müssen.

Für diese zusätzliche Absicherung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme von maximal 100 000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr, sofern in der Police nicht abweichendes vereinbart ist.

Was für Versicherungen sollte eine Hausverwaltung vergleichen und abschließen?

Wenn Sie ein Gewerbe ausüben, müssen zahlreiche Gefahren versichert werden. Hierzu sollten Sie sich an einen Versicherungsmakler wenden. Wir zeigen Ihnen hier kurz die wichtigsten Gewerbeversicherungen in einem kleinen Überblick.

Nicht näher gehen wir auf die gewerbliche Glasversicherung, den gewerblichen Rechtsschutz, Bauleistungsversicherung oder beispielsweise die Betriebsunterbrechungsversicherung ein.

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Wie ein privates Haus, muss auch eine gewerbliche Immobilie gut versichert werden. Hier geht es um die grundsätzlichen Risiken Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Elementarschäden können bei Immobilien mitversichert werden. Zusätzlich zu der gewerblichen Immobilienversicherung sollte eine Betriebsunterbrechungsversicherung bestehen.

Technische Versicherungen

Zu den technischen Versicherungen gehören unter anderem die Elektronikversicherung und die Maschinenversicherung. Wenn man hochwertige elektrische Anlagen in seinem Betrieb hat, sollte man über diese beiden Absicherungen nachdenken.

Elektronikversicherung

Der Zweck dieser Versicherung ist einfach. Die Elektronikversicherung bietet einen Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden an den elektronischen Anlagen eines Unternehmens.

Geschützt ist die Hardware des versicherten Unternehmens gegen plötzlich von außen einwirkende Gefahren wie Bedienungsfehler, Feuchtigkeitseinwirkung oder Brand.

Maschinenversicherung

Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz vor einem unvorhergesehenen Sachschaden an unternehmenseigenen Maschinen. Dies gilt auch dann, wenn die Ursache des Schadens mit dem Unternehmen zusammenhängt. Dies kann ein Fehler in der Bedienung einer Maschine sein.

Inventarversicherung

Mit der Inhaltsversicherung beziehungsweise Inventarversicherung werden die Maschinen, Waren und die Büroausstattung gegen unterschiedliche Risiken geschützt. Diese können Brand, Leitungswasser, Sturm, Einbruch oder Vandalismus sein. Diese Absicherung sollte jeder Betrieb für seine Immobilien haben.

D und O Versicherung

Die D&O Außenhaftungsversicherung gewährt den natürlichen Personen Schutz für den Fall, dass sie wegen einer bei Ausübung ihrer organschaftlichen Tätigkeit bei dem Versicherungsnehmer begangenen Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden durch einen Dritten in Anspruch genommen werden.

Zu diesen natürlichen Personen zählen gegenwärtige, bestellte oder stellvertretende Mitglieder der geschäftsführenden Organe und Mitglieder der Kontrollorgane. Hierzu zählen unter anderem Vorstand und Aufsichtsrat.

Wir haben für jeden Versicherungsvergleich die richtige Tarife im Angebot. Wenn Sie als Unternehmer auch zum Beispiel eine Flottenversicherung, private Unfallversicherung, Kfz-Versicherung, betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente, private oder gesetzliche Krankenversicherung, Wohngebäudeversicherung, Grundbesitzerhaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rechtsschutzversicherung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit unserem Mitarbeiter auf.

Ein Berater steht Ihnen zwischen 09:00 bis 17:00 Uhr unter +49 6046 – 94 09 60 von Montag bis Freitag zur Verfügung. Die Beratung ist unverbindlich. Fragen beantworten wir per Mail oder auf unserer 0800 Hotline. Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos. Angebote von über 70 Versicherungen haben wir für Sie im Überblick.

Darunter zählen Versicherer wie die Allianz Versicherung, Axa oder Gothaer Versicherungen. Wenn Sie weitere Informationen oder AGB benötigen, dann fragen Sie uns per Mail an. Sparen Sie mit dem richtigen Tarif im Bereich der Gewerbeversicherung. Mehr über die besten Gewerbeversicherungen finden Sie auf der Startseite. Informieren Sie sich über unsere Bewertungen, die Ihnen zeigen, daß wir auch sehr gut beraten können. Auch für Versicherungsmakler und Immobilienmakler haben wir die richtige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auf Facebook folgen. Hier bekommen Sie auch aktuelle Informationen aus der Presse mitgeteilt.