In der Praxis bedeutet dass, das die Versicherung nicht nur tatsächlich entstandene Schadensfälle und Ansprüche ersetzt. Eine Hilfe stellt diese Transportversicherung ebenfalls bereit, wenn jemand sie für einen Schaden haftbar machen möchte, den sie gar nicht verursacht haben.

Ist nur der Schaden beim Abschleppvorgang versichert?

Die Abschleppversicherung oder Hakenlastversicherung ist eine Haftungsversicherung, die mehr Risiken und Gefahren versichern, als die die beim Abschleppen entstehen können. Schadensfälle können bei folgenden Tätigkeiten passieren:

    • Bergen, Abschleppen, Schleppen und die damit verbundene Beförderung von Kfz
    • Aufladungen, Abladungen, Umladungen, Entladungen
    • Befördern von Gütern und Sachen, soweit diese im Zusammenhang mit einem Beförderungsauftrag oder Abschleppauftrag stehen
    • Lagerung oder Verwahrung von Sachen und Güter auf dem eigenen oder angemieteten Betriebsgrundstück, soweit diese Tätigkeiten in Verbindung mit einem dem Versicherungsnehmer (VN) erteilten Bergungs-, Abschlepp- oder Kranauftrag stehen und kein Ersatz aus einer anderweitigen Lagerversicherung erlangt werden kann.

Versicherte Kosten in der Hakenlastversicherung

Folgende Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden stehen, sind ebenfalls bei vielen Versicherungen mitversichert:

    • Schadenminderungskosten, die ein Unternehmen zur Abwendung eines drohenden Schadens aufwenden muss
    • Gutachterkosten
    • Abwehrkosten unberechtigter Schadenersatzansprüche
    • Aufräumungskosten und Entsorgungskosten

Schadenbeispiele in der Hakenlastversicherung

  • Durch den Bruch des Hakens beim Abschleppen stürzt ein von einem Kran gehobenes Kfz ab. Dadurch entsteht ein finanzieller Sachschaden, für den das Abschleppfahrzeug beziehungsweise Unternehmen durch den beschädigten Haken verantwortlich ist;
  • Nach einer Panne wird ein Fahrzeug in Frankreich in die nächste Werkstatt geschleppt. Leider wird das Fahrzeug während des abschleppens stark beschädigt. Transporte in Europa sind mitversichert;
  • Ein Abschleppfahrzeug fällt beim Bergen eines Kfz um. Die Aufräumungskosten und Bergungskosten werden übernommen.

Während eines Auftrags verursacht der Mitarbeiter des Abschleppunternehmens beim Aufladen versehentlich eine Delle im rechten Kotflügel. Der Besitzer des Wagens reklamiert den Schaden – Reparaturkosten 1.970 Euro – und macht gleichzeitig noch einen Schaden an der Beifahrertür geltend – veranschlagte Kosten 1.350 Euro. Ein unabhängiger Gutachter stellt jedoch fest, daß dieser Schaden bereits vor dem Abschleppen bestand.

Durch die Abschlepp- und Hakenlastversicherung werden folgende Kosten ersetzt:

Reparaturkosten des rechten Kotflügels 1.970 Euro
Kosten des Schadengutachters 450 Euro
Gesamt 2.420 Euro

Zusätzlich wurden Anwaltskosten gespart, die sonst bei der Abwehr der unberechtigten Ansprüche angefallen wären.

Begrenzter Versicherungsschutz dieser Transportversicherung

Dadurch, dass die Abschleppversicherung eine Haftpflichtversicherung ist und keine Kaskoversicherung, ist sie in Ihrer Haftung begrenzt. Bei der Nürnberger Versicherung ist die Höchstleistung je Schadenereignis, auch wenn mehrere Anspruchsteller geschädigt sind, wie folgt begrenzt:

1. bei Beförderung und Transport innerhalb von Deutschland für Verlust und Beschädigung von Gütern nach den §§ 427 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) mit 8.33 Sonderziehungsrechte (SZR) des Internationalen Währungsfonds für jedes Kilogramm des Rohgewichts von Sendungen, die der Frachtführer zur Beförderungen übernommen hat;
2. für Schäden durch Überschreitung der Lieferfrist auf den dreifachen Beitrag der Fracht;
3. für sonstige Vermögensschäden auf das Dreifache des Beitrags, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Mehr zur Begrenzung des Versicherungsschutzes in den Hakenlastversicherungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Hier gilt, daß man sich eng an die gesetzliche Haftung orientiert. Und Achtung: Bei vielen Versicherungen beträgt die Höchsthaftung bei Fahrzeugen bis 3.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht 250 000 Euro und bei Kfz über 3.5 Tonnen 1 Millionen Euro.

In der Regel sind folgende Schadensfälle nicht abgesichert:

    • die vorsätzlich vom VN oder einer seiner Repräsentanten (zum Beispiel Mitarbeiter) herbeigeführt wurden;
    • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Arbeitnehmer vorsätzlich herbeigeführt werden;
    • Krieg, Streik, Beschlagnahme, Dirty Bom und Kernenergie
    • Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften
    • Vorsatz und arglistige Täuschung
    • Vermögensschäden aufgrund von Nichterfüllung des Auftrags
    • Schäden durch Montage und Demontage
    • Überschreitung unangemessener Lieferfristen
    • Vertragsstrafen

Wichtige Obliegenheiten für den Versicherungsschutz

Damit der Schutz der Versicherung gewährleistet ist, müssen folgende Obliegenheiten erfüllt sein. Wir wollen Ihnen hier in einem Überblick die wichtigsten Obliegenheiten zeigen. Die vollständige Definition finden Sie in den Bedingungen.

Vor einem Schaden

Dem VN, seinen gesetzlichen Vertretern, Prokuristen, Leitern von Niederlassungen sowie sonstigen Repräsentanten obliegt es,

  • die Fahrzeuge, Anhänger und sonstigen technischen Einrichtungen in betriebssicherem Zustand zu halten, sie entsprechend ihrer technischen Leistungsfähigkeit einzusetzen und für die Bedienung mit eingearbeiteten und geeignetem Personal zu sorgen,
  • das Führen der Kfz nur zu gestatten, wenn der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt,
  • dafür zu sorgen, dass für die Auftragsdurchführung erforderliche Genehmigungen vorliegen und behördliche Auflagen eingehalten werden.
  • Nach einem SchadenDem VN obliegt es,
  • jeden Versicherungsfall oder geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz dem Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen, nachdem er davon Kenntnis erhalten hat, in Textform zu melden;
  • für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen, dem Versicherer jede notwendige Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen, ihn bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche zu unterstützen und etwaige Weisungen des Versicherers zu befolgen;
  • keinen Anspruch ohne Einwilligung des Versicherers anzuerkennen, zu befriedigen oder abzutreten;
  • auf Verlangen dem Versicherer die Prozessführung zu übertragen.

Wie sind Schäden zu melden?

Dies Vorgehensweise gilt nicht für jeden Versicherer. Dies ist ein Beispiel, wie es in den Versicherungsbedingungen zu finden ist.

  • Es ist dem Versicherer eine von diesem ausgehändigte Meldung des Schadens zu überreichen. Der Bericht muss vom VN und vom Fahrer eigenhändig zu unterschreiben;
  • Schadenrechung des Ersatzberechtigten;
  • Original-Faktura über das vom Schden betroffene Gut;
  • gegebenfalls das Zertifikat des Sachverständigen;
  • Protokoll der Polizei, Kopie der Anzeige.
  • Der Versicherer ist berechtigt, Zahlungen auch unmittelbar an den Ersatzberechtigten mit befreiender Wirkung zu leisten.

Was kostet eine Abschleppversicherung?

Die Abschleppversicherung gibt es schon ab einem Beitrag von 450 Euro im Jahr. Dazu kommt noch die Versicherungssteuer von 19 Prozent. Bei vielen Versicherungen kann eine Selbstbeteiligung von 250 Euro bis 500 Euro die Kosten verringern.

Folgende Anbieter bieten beispielsweise die Versicherung an:

          • Dialog
          • Ergo
          • HDI
          • Mannheimer
          • Zurich

        Wenn Sie diesen Schutz für Ihr Unternehmen abschließen möchten oder Informationen benötigen, nutzen Sie unser Kontaktformular und fordern ein Angebot an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Diese Absicherung schütz in erster Linie das Transportunternehmen.Wir sind ein Versicherungsmakler, der sich auf gewerbliche Risiken spezialisiert hat. Aus diesem Grund halten wir unter anderem folgende Produkte für Sie bereit:

        Greifen Sie zum Telefon oder senden uns eine E-mail, damit Sie unseren Service erleben können. Als Makler zeigen wir Ihnen offen die Leistungen jeder Gewerbeversicherung. Die meisten Versicherungen der Anbieter können Sie auf unserer Website online berechnen und abschließen.