Eine Gruppenunfallversicherung dient Unternehmen sehr gut dazu, Ihren Arbeitnehmern einen wertvollen Versicherungsschutz an die Hand zu geben. Die Beiträge zur Versicherung können als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden und das betriebliche Gesundheitsmanagement erhält einen wichtigen Baustein.
Was ist eine betriebliche Unfallversicherung?
Die betriebliche Unfallversicherung schließt die Leistungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Die Gruppenunfallversicherung wird in der Regel vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen. Man kann bei den Mitarbeitern zwischen einer 24 Stunden Deckung oder die Absicherung von reinen Berufsunfällen wählen.
Warum sollten Arbeitgeber und Unternehmen für Ihre Arbeitnehmer eine neue betriebliche Unfallversicherung abschließen ?
Jeder Betrieb ist in der heutigen Zeit mehr denn je bestrebt, gute Arbeitnehmer zu finden und mit attraktiven Leistungen eine Mitarbeiterbindung zu schaffen. Eine dieser Leistungen für Arbeitgeber kann die Gruppen-Unfallversicherung sein.
Mit Hilfe dieser Zusatzversicherung für Ihre Arbeitnehmer haben Sie die individuelle Möglichkeit, eine Steigerung der Arbeitszufriedenheit und Motivation mit der Gruppen-Unfallversicherung zu erreichen. Auch die Reduzierung von Krankheitsstand und Fehlzeiten kann durch einen solchen Vertrag erreicht werden.
Die Gruppenunfallversicherung leistet nicht nur einen bedeutenden Beitrag um das Unfallrisiko eines Arbeitnehmers finanziell zu versichern. Nein, mit dieser Versicherung können Unternehmen auch die Beiträge als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Wenn Sie eine Frage zu den Tarifen haben oder einer Gewerbeversicherung, nutzen Sie unsere kostenlose Hotline 0800 – 646 66 76. Wir gewährleisten für Firmenkunden natürlich Datenschutz. Oder sie senden uns eine E-Mail. Wir melden uns umgehend.
So punkten Arbeitgeber
- Attraktive Sozialleistungen
- Hohes Maß an Wertschätzung für den Arbeitnehmer
- Mitarbeiterbindung und Imagegewinn
- Schließung der gesetzlichen Versorgungslücke
- Abischerung der Leistungsträger des Unternehmens
- Steuerliche Vorteile nutzen
- Preisgünstiger Versicherungsschutz
- Zufriedene Mitarbeiter sind leistungsfähiger
Was deckt eine Gruppenunfallversicherung ab?
Neben der Invaliditätsleistung mit verschiedenen Modellen der Progression (225 %, 300 %, 350 % oder 500 %) kann der Schutz auch mit einer Kapitalleistung bei Unfalltod, Unfall-Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Unfallrente, Übergangsleistung oder einer Einmalzahlung bei Krebserkrankungen erweitert werden.
Leistungen bei Invalidität
Die Gruppenunfallversicherung zahlt schon ab einer Invalidität von 1 Prozent. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Als dauerhaft gilt eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.
Nicht dauerhaft ist zum Beispiel ein Knochenbruch, der laut des Arztes innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt. Anders sieht es bei Unfällen aus, bei denen Personen Körperteile ganz oder teilweise verlieren. Wird bei einem Unfall der Daumen abgetrennt, kann man mit guten Gewissen von einer dauerhaften Beeinträchtigung sprechen. Dies kann in der Freizeit oder im Beruf passieren. Die betriebliche Unfallversicherung ist in jeder Hinsicht eine attraktive Vorsorge, die mit relativ wenig Beiträgen individuell zu Gunsten der Mitarbeiter gestaltet werden kann.
Im Laufe der letzten Jahre wurde der Unfallbegriff, zu Vorteilen des Arbeitnehmers, immer mehr erweitert. So besteht heute ein Versicherungsschutz bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen. Ebenfalls haben versicherte Personen einen Schutz bei Erfrierungen, im Wasser, Sonnenbrand, Sonnenstich und Vergiftungen.
Auch Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen, wenn die versicherten Personen nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen haben, sind versichert. Schutz gibt es bei Unfälle durch Trunkenheit, eines Schlaganfalles oder einem Herzinfarkt.
Einen genauen Blick sollte man auf die Unfälle wegen einer erhöhten Kraftanstrengung und Eigenbewegung richten. Hier liegt ein Unfallversicherungsschutz vor, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder durch Eigenbewegung ein Gelenk an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
Auch zählt zur erhöhten Kraftanstrengung und der Eigenbewegung, wenn die Person sich die Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt oder sich Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche zuzieht.
Auch die Unfälle beim Tauchen sind versichert, unabhängig davon, ob die Schäden an der Gesundheit des Tauchers auf einem plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignis beruhen. Zu den Tauchtypischen Gesundheitsschäden zählt die Caissonkrankheit.
Was zahlt die betriebliche Unfallversicherung ?
Voraussetzung für die Zahlung von Leistungen in der Gruppenunfallversicherung ist das Vorliegen einer Invalidität. Ist diese durch einen Arzt bestätigt, muss der Invaliditätsgrad ermittelt werden. Dieser Invaliditätsgrad richtet sich wiederum nach der vorhandenen Gliedertaxe.
Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Körperteilen, Organen oder Sinnesorganen wird ein Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe festgestellt. Bei uns bekommen Sie durch die Unfallversicherung nicht die einfache, sondern eine verbesserte Gliedertaxe. Dies bedeutet, dass ein höherer Invaliditätsgrad auch eine höhere Kapitalleistung nach sich zieht.
Verbesserte Gliedertaxe
Wir haben zeigen Ihnen hier in einer Übersicht, wie hoch die verbesserte Gliedertaxe bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Körperteilen, Organen und Sinnesorganen ist. Wir zeigen Ihnen den Unterschied zwischen der einfachen und verbesserten Gliedertaxe.
Körperteil oder Organ | Einfache Gliedertaxe | Verbesserte Gliedertaxe |
---|---|---|
Auge | 50 % | 60 % |
Gehör auf einem Ohr | 30 % | 45 % |
Arm | 70 % | 80 % |
Bein bis unterhalb des Knies | 50 % | 80 % |
Daumen | 20 % | 35 % |
Zeigefinger | 10 % | 25 % |
Hand | 55 % | 75 % |
Fuß | 40 % | 70 % |
Große Zehe | 5 % | 20 % |
Leistung bei festgestellter Invalidität
Durch einen Unfall verliert ein Angestellter bei der Ausübung seiner Arbeit einen Daumen. Der Daumen wird vollständig von der Hand getrennt. Bei der normalen Gliedertaxe (Progression 500 Prozent) würde sich der Invaliditätsgrad auf 20 % Prozent belaufen.
Aufgrund der Voraussicht des Arbeitgebers hat die Gruppenunfallversicherung aber die verbesserte Gliedertaxe. Hierbei erhöht sich der Invaliditätsgrad auf 35 %. Diese 35 % bedeuten in Verbindung mit 500er Progression eine Leistung von 75 % aus der Versicherungssumme.
Da der Arbeitgeber das Paket „Premium“ für seine Arbeitnehmer mit einer Grundsumme von 50 000 Euro wählte, kommt es zu einer Auszahlung von 37 500 €. Wäre nur eine einfache Gliedertaxe versichert gewesen, wäre die Auszahlung nur 10 000 € hoch gewesen.
Leistungsvergleich Mannheimer, VHV und Baloise
Leistungsvergleich Gruppenunfallversicherung | |||
---|---|---|---|
Mannheimer | VHV | Baloise | |
Optimal | Firmenprotect - Exklusiv | Gold | |
Tarifdetails | |||
Einteilung in Gefahrengruppen | Einteilung in A und B | Einteilung in A und B | Einteilung in A und B |
Max. Eintrittsalter | 70 J., Alterzuschlag 30% ab 65 J. | 63. Lj | kein Höchstannahmealter, solange die VP im Betrieb mitarbeitet und als Angestellte/r dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist - aber für Für Personen ab 70 Jahre kann kein Versicherungsschutz angeboten werden, wenn bei Vertragsabschluss bereits Demenz (z. B. Alzheimer), Parkinson, insulinpflichtige Diabetes oder Osteoporose vorliegt (gilt für Personen mit Namensnennung). |
Ratenzuschläge (1/2, 1/4, 1/12) | 3%, 5%, 5% | 3%, 5%, 8% | 3 %, 5 %, 5 % |
Besonderheiten | 50% Berufszuschlag für bestimmte Berufe | 40% Nachlass auf die Teildeckung: 12 Stunden Deckung mit Wegeunfall, opt. Baustein Easy-Care | Erweiterter Unfallbegriff u.A.: - epileptischen Anfall oder Krampfanfall - Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle - Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen gegen Mehrbeitrag vereinbar: - Schmerzensgeld für unfallbedingte Verletzungen wie zum Beispiel Knochenbrüche bis zu 24.000 Euro - Aktivschutz (Heilkosten bis zu 10.000 Euro, PhysioSchutz bis zu 10.000 Euro, Sportgeräte werden repariert oder ersetzt – bis zu 1.500 Euro, Verdienstausfallgeld bis zu 1.000 Euro) - Hilfeleistungen – Assistance-Leistungen bis zu 10.000 Euro bei Hilfebedürftigkeit Erweiterter Unfallbegriff u.A.: - epileptischen Anfall oder Krampfanfall - Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle - Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen gegen Mehrbeitrag vereinbar: - Schmerzensgeld für unfallbedingte Verletzungen wie zum Beispiel Knochenbrüche bis zu 24.000 Euro - Aktivschutz (Heilkosten bis zu 10.000 Euro, PhysioSchutz bis zu 10.000 Euro, Sportgeräte werden repariert oder ersetzt – bis zu 1.500 Euro, Verdienstausfallgeld bis zu 1.000 Euro) - Hilfeleistungen – Assistance-Leistungen bis zu 10.000 Euro bei Hilfebedürftigkeit Erweiterter Unfallbegriff u.A.: - epileptischen Anfall oder Krampfanfall - Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle - Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen gegen Mehrbeitrag vereinbar: - Schmerzensgeld für unfallbedingte Verletzungen wie zum Beispiel Knochenbrüche bis zu 24.000 Euro - Aktivschutz (Heilkosten bis zu 10.000 Euro, PhysioSchutz bis zu 10.000 Euro, Sportgeräte werden repariert oder ersetzt – bis zu 1.500 Euro, Verdienstausfallgeld bis zu 1.000 Euro) - Hilfeleistungen – Assistance-Leistungen bis zu 10.000 Euro bei Hilfebedürftigkeit Erweiterter Unfallbegriff u.A.: - epileptischen Anfall oder Krampfanfall - Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle - Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen gegen Mehrbeitrag vereinbar: - Schmerzensgeld für unfallbedingte Verletzungen wie zum Beispiel Knochenbrüche bis zu 24.000 Euro - Aktivschutz (Heilkosten bis zu 10.000 Euro, PhysioSchutz bis zu 10.000 Euro, Sportgeräte werden repariert oder ersetzt – bis zu 1.500 Euro, Verdienstausfallgeld bis zu 1.000 Euro) - Hilfeleistungen – Assistance-Leistungen bis zu 10.000 Euro bei Hilfebedürftigkeit Erweiterter Unfallbegriff u.A.: - epileptischen Anfall oder Krampfanfall - Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle - Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen gegen Mehrbeitrag vereinbar: - Schmerzensgeld für unfallbedingte Verletzungen wie zum Beispiel Knochenbrüche bis zu 24.000 Euro - Aktivschutz (Heilkosten bis zu 10.000 Euro, PhysioSchutz bis zu 10.000 Euro, Sportgeräte werden repariert oder ersetzt – bis zu 1.500 Euro, Verdienstausfallgeld bis zu 1.000 Euro) - Hilfeleistungen – Assistance-Leistungen bis zu 10.000 Euro bei Hilfebedürftigkeit |
Höchstversicherungssummen | |||
Inv. ohne Prog. | 250.000 Euro | 1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro |
Invalidität mit ML 75% | --- | 850.000 Euro | --- |
Invalidität mit ML 90% | --- | --- | --- |
Inv. 200% Prog. | --- | --- | --- |
Inv. 225% Prog. | 220.000 Euro | 440.000 Euro | 440.000 Euro |
Inv. 250% Prog. | 165.000 Euro | --- | --- |
Inv. 300% Prog. | 140.000 Euro | --- | --- |
Inv. 350% Prog. | 100.000 Euro | 280.000 Euro | 285.000 Euro |
Inv. 500% Prog. | 250.000 Euro | 200.000 Euro | 200.000 Euro |
Inv. 600% Prog. | --- | --- | --- |
Tod | 250.000 Euro | 250.000 Euro | 500.000 Euro (1:1 der Inv.-Grundsumme oder das 150-fache der Unfall-Rente) |
KHT mit GG | 50 Euro | 50 Euro | 150 Euro / 150 Euro |
Übergangsleistung | 15.000 Euro | 30.000 Euro | 20.000 Euro |
Unfallrente | 1.250 Euro | 2.000 Euro | ab 50% - 3.000 Euro progressive ab 40% - 2.000 Euro ab 50% - 3.000 Euro progressive ab 40% - 2.000 Euro ab 50% - 3.000 Euro progressive ab 40% - 2.000 Euro ab 50% - 3.000 Euro progressive ab 40% - 2.000 Euro |
Hinweise | Höhere Summen bei Namensnennung | --- | --- |
Leistungsinhalte | |||
24-Std.-Deckung (auch Freizeitunfälle) | ✓ | ✓ | ✓ wahlweise auch nur Berufs-/Wegerisiken möglich |
Bergungskosten | ✓ bis 5.000 Euro | ✓ bis 1.000.000 Euro inkl. VHV Unfall-Service | ✓ 1.000.000 Euro |
Kosmetische Operationen | ✓ bis 2.500 Euro | ✓ bis 50.000 Euro | ✓ 1.000.000 Euro |
Zahnersatz- / Zahnbehandlungenkosten | ✓ im Rahmen d. kosm. Operationen | ✓ Ersatz aller natürlichen Zähne bis 50.000 Euro im Rahmen der kosmetischen Operationen | ✓ 1.000.000 Euro im Rahmen der kosm. Operation |
Kurkostenbeihilfe | ✓ bis 5.000 Euro | 30 Euro täglich max. 100 Tage | ✓ Im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation mitversichert |
Sofortleistung bei schweren Verletzungen | ✓ | ✓ 10.000 Euro | ✓ 20.000 Euro |
Minderung des Invaliditätsgrades durch Krankheiten und Gebrechen ab (Mitwirkungsanteil) | ab 35% | ab 50% | ✓ |
Erhöhte Kraftanstrengung | ✓ | ✓ | ✓ |
Bauch- und Unterleibsbrüche | ✗ | ✓ | ✓ wenn durch erhöhte Kraftanstrengung verursacht |
Verletzungen durch Eigenbewegung | ✗ | ✓ | ✓ |
Bewusstseinsstörung Herzinfarkt | ✓ | ✓ | ✓ |
Bewusstseinsstörung Alkohol | ✓ beim Lenken von Kfz bis 1,3‰ | ✓ beim Lenken von Kfz bis 1,5 %o | ✓ beim Lenken von Kfz bis 1,7% sonstige Unfälle unbegrenzt? beim Lenken von Kfz bis 1,7% sonstige Unfälle unbegrenzt? beim Lenken von Kfz bis 1,7% sonstige Unfälle unbegrenzt |
Bewusstseinsstörung Medikamente | ✗ | ✓ | ✓ |
Ersticken / Ertrinken / Erfrieren | ✓ außer Erfrieren | ✓ | ✓ bei Erfrieren auch einzelne Körperteile |
Infektion durch Insektenbisse /-stiche (z. B. Zeckenbiss) | ✓ | ✓ | ✓ |
Infektion von Wunden | ✓ | ✓ | ✓ |
Innere Unruhen | ✓ | ✓ | ✓ |
Rettung von Personen und Sachen | ✓ | ✓ | ✓ |
Strahlenschäden (außer Kernenergie) | ✓ | ✓ | ✓ bis zu 7 Tage |
Tauchtypische Gesundheitsschäden | ✓ | ✓ | ✓ |
Vergiftung durch Gase oder Dämpfe | ✓ | ✓ | ✓ |
Vergiftung durch Nahrungsmittel | ✓ | ✓ | ✓ |
Kriegs-/ Bürgerkriegsereignisse | ✓ max. 14 Tage | ✓ max. 14 Tage | ✓ überraschender Kriegsausbruch während einer Auslandsreise für die Dauer von bis zu 30 Tage Frist ist aufgehoben, wenn die VP trotz bemühen das Land nicht verlassen kann? überraschender Kriegsausbruch während einer Auslandsreise für die Dauer von bis zu 30 Tage Frist ist aufgehoben, wenn die VP trotz bemühen das Land nicht verlassen kann? überraschender Kriegsausbruch während einer Auslandsreise für die Dauer von bis zu 30 Tage Frist ist aufgehoben, wenn die VP trotz bemühen das Land nicht verlassen kann |
Meldefrist für Ansprüche bei Invalidität (Eintritt / Meldung)Meldefrist für Ansprüche bei Invalidität (Eintritt / Meldung) | 12 Mo. / 21 Mo. | 24 Mo. | 24 Monate / 36 Monate |
Meldefrist für Ansprüche bei Unfalltod | 48 Std. | 21. Tage | keine |
Krankenhaustagegeld | max. 1.095 Tage | max. 1.825 Tage | - Zahlungsdauer bei medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung: 5 Jahre - Pauschale Zahlungshöhe bei ambulanten chirurgischen Operationen (wenn danach mindestens 3 Tage vollständig arbeitsunfähig): für 7 Tage UKHT - Doppelte UKHT-Zahlung bei medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Ausland: 5 Jahre - Zahlungsdauer bei medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung: 5 Jahre - Pauschale Zahlungshöhe bei ambulanten chirurgischen Operationen (wenn danach mindestens 3 Tage vollständig arbeitsunfähig): für 7 Tage UKHT - Doppelte UKHT-Zahlung bei medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Ausland: 5 Jahre |
Genesungsgeld | max. 100 Tage | max. 500 Tage | obligatorisch im UKHT enthalten - Zahlung wenn aus der vollstationären Heilbehandlung entlassen, Zahlungsdauer: 750 Tage - Zahlung des Genesungsgeldes für ambulante Operationen (wenn UKHT gezahlt): 7 Tage obligatorisch im UKHT enthalten - Zahlung wenn aus der vollstationären Heilbehandlung entlassen, Zahlungsdauer: 750 Tage - Zahlung des Genesungsgeldes für ambulante Operationen (wenn UKHT gezahlt): 7 Tage |
Wie hoch sind in der Gruppenunfallversicherung die Kosten ?
Leistung | |
---|---|
Invaliditäts-Grundsumme | 65 000 € |
Progression | 350 % |
Vollinvalidität | 227 500 € |
Einmalzahlung bei schwerer Erkrankung | 0 |
Verbesserte Gliedertaxe | Ja |
Unfall-Tod | 30 000 € |
Kosten für kosmetische Operationen | 10 000 € |
Reha-Management | 100 000 € |
Kurkostenbeihilfe | 2 000 € |
Bergungskosten und Rettungskosten | 100 000 € |
Mitarbeiter Beratungsservice | Ja |
Jährlicher Beitrag pro Arbeitnehmer | 146.96 € |
Aus welchem Grund gibt es verschiedene Gruppen für die Mitarbeiter ?
Die Höhe der Beiträge in der Gruppenunfallversicherung hängen maßgeblich von der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Arbeitnehmer ab. Grundlage für die Beitragsbemessung ist das für Ihren Vertrag geltende Verzeichnis der Berufsgruppen. Der Arbeitslohn spielt keine Rolle. Wir zeigen Ihnen hier in einer kleinen Übersicht die beiden Gruppen.
Kaufmännisch und verwaltende Tätigkeit | Körperliche und handwerkliche Tätigkeit |
---|---|
Architekten | Handwerker |
Fotografen | Chemiker |
Friseur | Jäger |
Fußpfleger | Kraftfahrer |
Koch | Polizist |
Kosmetiker | Sportlehrer |
Optiker | Tankwart |
Verkäufer | Zoll |
Wer zahlt die betriebliche Unfallversicherung ?
Bei der Gruppenunfallversicherung handelt es sich um eine Versicherung auf fremde Rechnung ohne direkten Anspruch der versicherten Personen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der auch das Zahlen der Unfallversicherungsbeiträge übernimmt.
Vorteile einer betrieblichen Unfallversicherung :
1. Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen
2. Steuervorteil : Die Beiträge der Gruppenunfallversicherung sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig
3. Schnell Antragsabwicklung und kostenloser, vorläufiger Versicherungsschutz
4. Reha-Management
5. Assistance-Leistungen
6. Familienhilfe Plus in Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst
Betriebliche Unfallversicherung und die steuerliche Behandlung
Die Gruppenunfallversicherung ist eine Versicherung ohne Direktanspruch des Arbeitnehmers. Dadurch sind laufende Beitragszahlungen kein Arbeitslohn und müssen auch nicht versteuert werden. Kommt es zu einem Schaden, wird die Versicherungsleistung steuerfrei ausbezahlt.
Anders sieht es dann mit der Besteuerung der bis dahin gezahlten Unfallversicherungsbeiträge aus. Sämtliche vom aktuellen Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der Leistungsauszahlung entrichteten Unfallversicherungsbeiträge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies ist begrenzt auf die Versicherungsleistung. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppenunfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar. Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer, richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.
Auszahlung an ArbeitnehmerVersicherung ohne Direktanspruch des AN:
Auszahlung an Arbeitgeber
- Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, bei einem jährlichen Höchstbeitrag von 119 Euro (inkl. Versicherungssteuer) pauschal versteuerbar (20% zzgl. Soli und pauschaler KiSt) und sozialversicherungsfrei.
- Durchschnittsbildung möglich, d.h. wenn im Schnitt aller versicherten Personen von 119 Euro nicht überschritten wird, kann pauschal versteuert werden.
- Leistungen für Arbeitnehmer steuerfrei
- Erst im Leistungsfall sind die anteiligen Beiträge des Arbeitnehmers seit Dienstbeginn für die Gruppenunfallversicherung zu versteuern und sozialversicherungspflichtig, maximal die Höhe der Leistung aus der Gruppenunfallversicherung
- Steuerpflichtige Betriebseinnahme
- Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsabschluss, spätestens im Leistungsfall vorgelegt werden
Gibt es auch eine Gruppen-Unfallversicherung für einen Verein ?
Natürlich haben wir auch eine Vereinsunfallversicherung für Vereine im Angebot. Auch hier können Sie das Formular nutzen. Teilen Sie uns einfach mit, wie viele Vereinsmitglieder versichert werden sollen und wie viele Menschen sich in den Gruppen kaufmännisch oder körperlich befinden.
Wir haben spezielle Deckungskonzepte beispielsweise für Wanderer oder Reiter im Portfolio. Die Reiterunfallversicherung ist extra für kleine Kinder zugeschnitten. Bei Fragen nutzen Sie bitte unsere Hotline oder senden Sie uns eine E-Mail. Gerne senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen zu.
Die Gruppenunfallversicherung dient hervorragend dazu, vorhandene Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung mit privaten Leistungsbausteinen zu schließen. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt unter anderem die Aufgabe, nach einem Arbeitsunfall medizinische und berufliche Rehabilitation und fortlaufende ärztliche Behandlung anzubieten.
Denken Sie bitte bei einen Unfall auch an Ihre Obliegenheiten. Sie müssen einen Unfall innerhalb kürzester Zeit melden.
Die Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG ist seit vielen Jahren als Partner von Privatkunden und Geschäftskunden bekannt. Wir versuchen unseren Kunden standardisierte und spezielle Lösungen in Form von Deckungskonzepten für verschiedene Gewerbe und Branchen anzubieten.
Unser Service beinhaltet auch eine Hotline unter 0800 – 646 66 76. Der Kontakt ist kostenlos und am anderen Ende der Leitung erwartet Sie ein spezialisierter Versicherungsmakler als Berater für die jeweilige Gewerbeversicherung. Die persönliche Beratung ist unverbindlich und kann regional auch vor Ort durchgeführt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt. Sie können es aber auch außerhalb der Bürozeiten versuchen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Wir bieten Ihnen neben den Gewerbeversicherungen, wie dem Firmenrechtsschutz, der betrieblichen Altersvorsorge (beispielsweise Direktversicherung), Werkverkehrsversicherung, Rürup Rente, Elektronikversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebsschließungsversicherung, Bauleistungsversicherung, Berufshaftpflicht für jede Branche, Maschinenversicherung, Transporter Versicherung, Krankenversicherung, Glasversicherung Gewerbe, Berufshaftpflichtversicherung, Gewährleistungsbürgschaft, Montageversicherung, Inhaltsversicherung oder der gewerblichen Gebäudeversicherungen auch eine private Absicherung.
So beraten wir Sie über private Produkte, wie die Rechtsschutzversicherung, Tierhalterhaftpflicht, Risikolebensversicherung, Motorradversicherung, private Rentenversicherung, Motorradversicherung, Pflege Bahr Versicherung, private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung (Zahnzusatzversicherung), Rechtsschutz für Ihr Auto, Kfz-Versicherung, Hausratversicherung oder einer privaten Lebensversicherung. Für diese Versicherungen haben wir größtenteils Rechner auf der Startseite. Ebenfalls sind wir Ansprechpartner für Bausparen, Baufinanzierung und Geldanlage für Unternehmer.
Unser Team gibt regelmäßig wichtige Infos aus den Themen der Finanzen und Versicherungen über die Presse, Youtube, Twitter und Facebook heraus. Mit Hilfe unseres Newsletters bekommen Sie auch alle aktuellen Informationen mit einer Mail zugestellt. Cookies finden Sie weder auf der Startseite, noch auf den Unterseiten der Homepage. Als Ratgeber publizieren wir in naher Zukunft ein E-Book.
Und zum Schluß: Nutzen Sie auch unsere Ratgeber zu den Themen Dienstreisekaskoversicherung, Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrsversicherung, Firmenvertragsrechtschutz und Lieferwagenversicherung.