Geregelt ist diese Haftpflichtversicherung für Frachtführer im §7a Güterkraftgesetz (GüKG). Bei den Transportunternehmen und Spediteuren ist die Frachtführerversicherung auch als

  • Frachtführerhaftpflichtversicherung,
  • CMR Versicherung,
  • Güterschadenhaftpflichtversicherung,
  • oder Verkehrshaftungsversicherung bekannt.

Wer braucht eine Frachtführerhaftpflichtversicherung?

Die Pflicht zum Abschluss einer Frachtführerhaftpflichtversicherung betrifft Frachtführer mit eigenen Fahrzeugen. Wer ohne eigene Fahrzeuge Waren und Sachen befördert beziehungsweise transportiert ist nicht versicherungspflichtig. Dennoch sollte sich jede Spedition und Unternehmen gegen die Haftpflicht-Risiken absichern.

Bei einem Einsatz von Kfz von weniger als 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist die Frachtführerversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da ohne diese Frachtführerversicherung bei einem Schaden die Existenz des Unternehmens auf der Kippe stehen kann, hat es bewährt, das diese Versicherung von Frachtführern freiwillig abgeschlossen wird.

Die Frachtführerhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor berechtigten und unberechtigten Ansprüchen aus einem Schadensfall mit seinem Fahrzeug. Berechtigte Schadensersatzansprüche werden von der Güterschadenhaftpflichtversicherung übernommen und unberechtigte Forderungen abgelehnt. Somit bekommt der Frachtführer mit der Versicherung noch einen kleinen Rechtsschutz kostenlos dazu.

Nutzen Sie unser Kontaktformular und lassen Sich sich von uns unverbindlich ein Angebot erstellen. Einer unserer Berater klärt Sie auch gerne über die Leistungen und die Kosten einer Güterschadenhaftpflichtversicherung auf.

Unterschied zwischen einer Warentransportversicherung und Frachtführerversicherung

Hier spielt die gesetzliche Haftung des Frachtführers beim transportieren einer Fracht eine große Rolle. Niemals sollte sich ein Unternehmen auf den alleinigen Schutz der Frachtführerversicherung des Frachtführers verlassen. Diese vorgeschriebene Haftpflichtversicherung vom Frachtführer bietet nur einen grundlegenden Versicherungsschutz, der für Transporte in Deutschland etwa Zehn Euro pro 1 Kilo Gewicht beträgt. Bei zu beförderten wertvollen Waren reicht dieser Schutz einer Güterschadenhaftpflichtversicherung nicht aus.

Mit der Warentransportversicherung versichert man das Risiko einer Unterversicherung der zu befördernden Güter. Mit dieser Transportversicherung werden die finanziellen Sachschäden an den Gütern versichert. Und man sollte wissen, je länger die Transportketten, desto mehr Gefahren und Risiken entstehen.

Leistungen der Frachtführerversicherung

Die wichtigste Leistung in der Frachtführerversicherung ist Absicherung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchsthaftungsgrenzen. Versichert ist die frachtvertragliche Haftung nach:

  • den nationalen frachtrechtlichen Bestimmungen (§ 407 ff HGB),
  • dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR),
  • den nationalen gesetzlichen Bestimmungen für das Verkehrsgewerbe im innerstaatlichen Straßengüterverkehr in den Staaten des räumlichen Geltungsbereichs (Kabotage),
  • den für Frachtführer anwendbaren üblichen Geschäftsbedingungen (zum Beispiel VBGL).

Gemäß eines Versicherers sind die Grenzen der Versicherungsleistung gemäß Vertrag wie folgt festgelegt :

  • Für Güterschäden 2 500 000 € im Schadenfall
  • Für reine Vermögensschäden 250.000 € je Schadenfall
  • Jahresmaximum 5.000.000 € je Versicherungsjahr

Die Höhe der Leistungen kann sich je nach Frachtführerhaftpflichtversicherung unterscheiden.

Zusätzliche Leistungen können je nach AGB der Versicherung sein:

  • Vorsorgeversicherung bei Fahrzeugwechsel
  • Versicherungsschutz für Schäden an fremden Ladungseinheiten bis 50 000 Eur an fremden Ladungseinheiten bis 50 000 Eur je Schadenfall
  • Übernahme der Kosten für eine Bergung oder Beseitigung bis 50 000 Eur je Schadenfall
  • Mitversicherung von Inkassogelder bei Unfall mit dem Transportmittel, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberischer Erpressung und höherer Gewalt
  • Mitversicherung der persönlichen Gegenstände von Fahrer und Beifahrer sowie Standgelder, die durch Auftraggeber, Absender oder Empfänger verursacht wurden.

Einige Versicherungen, wie die Baloise Frachtführerhaftpflichtversicherung, bieten zusätzlich noch Schutz bei einem Unfall, auch für einen LKW über 7.5 t. Hier werden die Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt, Rückreisekosten und Übernachtungskosten des Fahrers und die Kosten einer psychologischen Betreuung des Fahrers als Folge des Unfallgeschehens übernommen.

Wir vergleichen gerne für Sie die Tarife der bekannten Frachtführerversicherungen und legen Ihnen einen passenden Tarif vor. Bei Fragen melden Sie sich einfach per E-Mail oder nehmen Sie Kontakt über Telefon 06046-94 09 60 auf. Wir sind auch Ihr Partner, wenn Sie Ihre bestehende Güterschadenhaftpflichtversicherung wechseln oder ändern wollen.

Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Frachtführerhaftpflicht?

Frachtführer müssen bei Schäden während der Transporte nur bis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Höchsthaftungsgrenzen haften. Das Wesen der Frachtführerhaftpflichtversicherung besteht genau darin, diese Höchsthaftungsgrenzen abzusichern. Für den Auftraggeber kann hier ein großes Problem bestehen, wenn die Schäden größer sind als die gesetzlichen Haftungsgrenzen des Frachtführers. Die Lösung heißt Warentransportversicherung. Mit dieser Versicherung kann der Auftraggeber den Unterschiedsbetrag ganz einfach versichern.

Was bedeutet 8 33 SZR?

Kann einem Frachtführer von einem Geschädigten kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, haftet dieser nur begrenzt. Begrenzt bedeutet, dass nicht der vorhandene Warenwert in einem solchen Schadensfall erstattet wird, sondern 8.33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht der Ware.

Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF). Diese Recheneinheit wird jeden Tag neu ermittelt. 8.33 Sonderziehungsrechte entsprechen aktuelle etwa 10 €.

Für höherwertige Waren kann im Rahmen der Verkehrshaftungsversicherung ein größerer Schutz bis 40 SZR individuell vereinbart werden.

Wie hoch sind die Kosten einer Güterschadenhaftpflichtversicherung?

Die Prämie der Frachtführerversicherung wird in der Regel nach Anzahl der Fahrzeuge ermittelt.
Für den Beitrag in der Frachtführerhaftpflichtversicherung ist der Ausgangspunkt jeweils das Gesamtgewicht des Fahrzeuges inkl. Anhänger.

Darüber hinaus spielt es eine große Rolle für die Höhe des Beitrages, innerhalb welcher Grenzen der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit ausführt. Nehmen wir zum Vergleich die Kosten im der Baloise. Der Preis der jeweiligen Frachtführerversicherung versteht sich je Kfz zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer.

TransortgebietKfz bis 3,5 tüber 3,5 - 12 tmehr als 12 t
Deutschland, regional begrenzt (150 km Umkreis vom Firmensitz)250,00 Euro300,00 Euro350,00 Euro
Deutschland280,00 Euro 330,00 Euro400,00 Euro
Deutschland und Westeuropa310,00 Euro360,00 Euro450,00 Euro
Deutschland, geografisches Europa, jedoch ohne GUS350,00 Euro400,00 Euro500,00 Euro

Eine individuelle Anfrage benötigen wir, wenn Sie mit Ihren Kfz Möbel für einen Umzug transportieren. Dasselbe gilt für Fahrzeug-Transporte, Schwergut, Kranfahrzeuge und der Beförderung von Pflanzen und Lebendvieh.

Berechnungsgrundlagen

  • Anzahl der Fahrzeuge (Flottenrabatte sind meist ab 3-5 Fahrzeugen möglich)
  • Gesamtewicht des Fahrzeugs inkl. Anhänger
  • Haftungshöhe (8,33 SZR oder 40 SZR)
  • Geltunsgbereich
  • zu transportierendes Gut (Tarifierung erfolgt nach Einordnung in Gütergruppen)
  • Deckung für Schäden an fremden Ladungseinheiten

Wer hat die Haftung: Spediteur oder Frachtführer?

Wie der Frachtführer haftet die Spedition für fremde Güterschäden, die sich in ihrer Obhut befinden. Außerdem haftet der Spediteur, wenn er den Transport selbst durchführt oder diesen zu Festkosten oder zusammen mit Gütern anderer Versender besorgt.

Wie hoch ist die Haftung des Frachtführers?

In Deutschland liegt diese Haftungsgrenze für bis zu 8.33 SZR je KG Rohgewicht des Gutes. Nach Maßgabe des §449 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) kann eine vom Versicherungsnehmer mit dem Auftraggeber erhöhte Haftung von bis zu 40 SZR je KG Rohgewichtes des Gutes bestehen.

Für welchen Schaden haftet der Frachtführer nicht?

Der § 426 Handelsgesetzbuch stellt den Frachtführer frei von der Verkehrshaftung, wenn die Schäden auf Umständen beruhen, die dieser auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

Des weiteren ist er nach § 427 HGB auch insoweit haftungsbefreit, als der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfristüberschreitung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  • vereinbarte oder übliche Verladung auf offenen Fahrzeugen oder auf Deck;
  • ungenügende Verpackung durch den Absender. Die Verpackung muss das beförderte Gut gegen die normalen Einwirkungen des Transports ausreichend Schutz bieten. Dazu gehören Erschütterungen infolge schlechter Verhältnisse der Straßen ebenso wie ein plötzlicher Bremsvorgang.
  • Verladen, Entladen und Behandeln des Gutes durch den Absender oder Empfänger. Die Verladung ist sicher für die Beförderung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass die Güter so verladen, gestaut, gestapelt, befestigt und gesichert sein müssen, dass sie durch die normalen Einwirkungen im Transport im Straßengüterverkehr nicht gefährdet werden können. Für die betriebssichere Verladung hat der Frachtführer zu sorgen.
  • natürliche Beschaffenheit des Gutes;
  • ungenügende Kennzeichnung der zu befördernden Güter durch den Absender;
  • Beförderung lebender Tiere und Pflanzen.

Welche Schäden werden inder Regel von der Frachtführerhaftpflichtversicherung abgelehnt?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind beispielsweise Ansprüche aus einer Frachtführerhaftung

  • die – unbeschadet § 113 VVG – durch Vorsatz oder Leichtfertigkeit und im Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit entstehen wird, vom Versicherungsnehmer, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner leitenden Angestellten herbeigeführt wurden.
  • die durch Schäden aus Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand entstanden sind.
  • die an Personen entstanden sind.
  • die auf nicht verkehrsüblichen Vereinbarungen mit dem Versicherungsnehmer beruhen, zum Beispiel Strafen, auch Vertragsstrafen, Lieferfristgarantien, Erweiterung der gesetzlichen Haftung, Bürgschaften, Gewährung von Krediten und so weiter.
  • die durch einen erheblichen Mangel im Betrieb des Versicherungsnehmers entstanden sind, dessen Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist der Versicherer unter Ankündigung der Rechtsfolgen (Ausschluss Risiko) verlangt hatte, soweit dieses Verlangen zumutbar gewesen ist.
  • die durch einen Verlust oder Beschädigung von leeren oder beladenen Trailer, Anhängern, Wechselbrücken oder Containern entstanden sind. Die Güterversicherung gilt lediglich für die Haftung aus Verlust oder Beschädigung der Güter selbst, die in den vorgenannten Ladungseinheiten befördert werden. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn dieses Risiko ausdrücklich über den Anhang „Fremde Ladungseinheiten“ mitversichert ist.

Zu den beliebtesten Transportversicherungen zählen neben der Frachtführerversicherung insbesondere die Versicherung vom Warentransport, die Hakenlastversicherung und die Werkverkehrsversicherung. Die Werkverkehrsversicherung oder auch manchmal als Autoinhaltsversicherung bezeichnet leistet bei der Beförderung von eigenen Waren. Ein kleinen Überblick finden Sie auf unserem Ratgeber zur Transportversicherung.

Als spezialisierter Versicherungsmakler für die Themen der verschiedenen Gewerbeversicherungen haben wir natürlich auch ein Angebot im Bereich Vorsorge für Unternehmer und unsere Privatkunden.

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Der Service für unsere Kunden endet nicht mit der Beratung und dem Erhalt der Police. Wir stehen Ihnen beim Schadenfall zur Seite und bieten ebenfalls den richtigen Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter. Das kann im Bereich der privaten Altersvorsorge mit einer Rürup-Rente oder privaten Rentenversicherung sein oder mit der Absicherung der Gesundheit mit einer betrieblichen Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsversicherung und Pflegeversicherung.

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