Diese Art der Versicherung bietet Schutz für Schäden, die am eigenen Privatwagen während einer Dienstfahrt beziehungsweise Fahrt entstehen, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer oder ein Dritter den Schaden verursacht hat. Die Dienstreisekaskoversicherung ist vor allem für Unternehmen und Organisationen relevant, deren Mitarbeiter regelmäßig dienstliche Fahrten mit dem Auto unternehmen. Dienstwagen benötigen diese Versicherung nicht.

Die Versicherung deckt in der Regel Schäden durch Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Naturereignisse (wie Sturm, Hagel, Blitzschlag) und weitere Risiken ab, je nach gewähltem Versicherungsumfang. Sie kann als Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, wobei die Vollkaskoversicherung einen umfassenderen Schutz bietet, einschließlich Schäden am eigenen Kfz durch Eigenverschulden oder durch unbekannte Dritte (z.B. Fahrerflucht).

Für Unternehmen bietet die Dienstreisekaskoversicherung eine wichtige finanzielle Absicherung, da sie vor unvorhergesehenen Kosten schützt, die durch Schäden an Fahrzeugen auf Dienstreisen entstehen können. Es ist jedoch wichtig, dass Unternehmen die Bedingungen und Deckungsumfänge der jeweiligen Versicherungspolice genau prüfen und diese an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen.

Mit der Dienstreisekasko können Sie mit wenigen Daten die privaten Kraftfahrzeuge Ihrer Mitarbeiter absichern

Wer haftet bei einer Dienstfahrt mit einem privaten PKW?

Bei einer Dienstfahrt mit einem privaten Kfz, also wenn ein Arbeitnehmer sein persönliches Kfz für dienstliche Zwecke nutzt, sind die Haftungsfragen im Schadensfall oft komplex und hängen von den genauen Umständen des Schadens sowie den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

Der § 670 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die Erstattung von Aufwendungen innerhalb eines Auftragsverhältnisses. Laut diesem Paragraphen muss der Auftraggeber (in diesem Fall der Arbeitgeber) dem Beauftragten (dem Arbeitnehmer) diejenigen Aufwendungen ersetzen, die der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags für erforderlich halten durfte. Dies schließt grundsätzlich auch Schäden am Privatwagen des Arbeitnehmers ein, die während einer dienstlichen Fahrt entstehen, sofern die Nutzung des Privatwagens für dienstliche Zwecke vereinbart oder geduldet wurde und die Fahrt selbst notwendig und im Interesse des Arbeitgebers war.

Die Haftung und der Umfang des Schadensersatzes können jedoch durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter:

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen

Spezifische Regelungen zum Ersatz von Schäden an privaten Fahrzeugen bei dienstlichen Fahrten können im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt sein.

Verschulden

Bei einem Unfall während einer Dienstfahrt kann auch die Frage des Verschuldens relevant sein. Wurde der Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Arbeitnehmers verursacht, kann dies Einfluss auf den Umfang der Erstattung durch den Arbeitgeber haben.

Versicherungsleistungen

Bestehende Versicherungen (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung des Arbeitnehmers) spielen eine Rolle bei der Abwicklung von Schäden. Der Arbeitgeber kann in der Regel die Kosten erstatten, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, wobei die Details je nach Einzelfall und den zugrunde liegenden Vereinbarungen variieren können.

Es ist ratsam, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer klare Vereinbarungen über die Nutzung privater Fahrzeuge für dienstliche Zwecke und die damit verbundene Schadensregulierung treffen, um im Schadensfall Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden. In komplexen Fällen oder bei Unklarheiten kann die Konsultation eines Rechtsanwalts sinnvoll sein, um die rechtlichen Aspekte im Detail zu klären.

Auf welchen Dienstfahrten besteht Versicherungsschutz seitens der Dienstreise-Kaskoversicherung?

Versicherungsschutz besteht für Dienstreisen versicherter Personen, die im Auftrag und Interesse ihres Dienstherrn durchgeführt werden. Die Dienstfahrt beginnt, sobald die versicherte Person ihre Wohnung oder die Arbeitsstätte zum Zwecke des Antrittes der Reise verlassen hat. Sie endet mit der Rückkehr in die Wohnung oder zur Arbeitsstätte.

In der Zeit, in der die Hin- und/oder Rückfahrt, zu Zwecken die mit der Tätigkeit für den Betrieb in keinem Zusammenhang stehen, unterbrochen wird, ruht der Versicherungsschutz. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte während einer Rufbereitschaft oder eines Bereitschaftsdienstes gelten als Dienstfahrt.

Sonstige Fahrten von der Wohnung zur ständigen Arbeitsstätte und zurück gelten nicht als Dienstfahrten. Der Versicherungsschutz gilt für Fahrten innerhalb der geographischen Grenzen Europas, sowie der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Welche Leistungen bietet die Dienstreisekaskoversicherung?

Erhöhung der Deckungssummen

Reichen die von den versicherten Personen nach 5. für ihre privateigenen Fahrzeuge abgeschlossenen Haftpflichtversicherungssummen zur Deckung eines auf einer Dienstfahrt verursachten Schadens nicht aus, wird der Haftpflichtversicherungsschutz bis zur Deckung 100 Mio. EUR pauschal (bei Personenschäden 15 Mio. EUR je geschädigte Person) aufgestockt. Sobald dies erkennbar wird, muss dies umgehend der Versicherung angezeigt werden.

KH-SFR-Rückstufungsversicherung

Wenn auf einer Dienstreise ein Kfz-Haftpflichtschaden verursacht wird, erstatten die Versicherung:
a) Den Rückstufungsschaden für max. fünf Jahre, welcher der versicherten Person nach 5. für das versicherte Fahrzeug von Ihrem KfzVersicherer in Rechnung gestellt wird. Zum Nachweis muss eine Bestätigung über die Schadenhöhe und den Rückstufungsverlust der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Hieraus muss die Einstufung in die neue Schadenfreiheitsklasse und der Jahresbeitrag vor und nach dem Schadensfall hervorgehen.
b) Die Schadenhöhe, wenn diese unter diesem Rückstufungsschaden liegt.
c) Den Schaden bis zur Höhe des sich ergebenden Rückstufungsschaden, wenn dieser zur Vermeidung der Rückstufung dem KfzHaftpflichtversicherer nicht gemeldet wird. Die Schadenhöhe ist von der versicherten Person nachzuweisen.

Kasko-Extra-Versicherung

Abweichend von den geltenden Allgemeinen Bedingungen für die KfzVersicherung (AKB) bezieht sich der Versicherungsschutz auf die Folgeschäden bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des zur Dienstfahrt benutzten Fahrzeugs. Darunter fallen:
– Fracht- und sonstige Transportkosten (Abschleppen des beschädigten Fahrzeuges zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis zur nächsten Werkstatt),
– Wertminderung,
– Überführungs- und Zulassungskosten,
– Nutzungsausfall oder Kosten eines Ersatzwagens in der nächstniedrigeren Klasse.

Parkplatzversicherung

Sofern die versicherten Personen nach 5. ihr Fahrzeug für Dienstreisen benutzen, besteht Versicherungsschutz, wenn sich das Fahrzeug nicht auf einer Dienstfahrt befindet, aber zur Bereitschaft für eine Dienstfahrt auf einem Parkplatz abgestellt wurde.

Kfz-Unfallversicherung

Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Leistungen mit welchen Versicherungssummen vereinbart sind.

Wie hoch sind die Kosten einer Dienstreise-Kaskoversicherung?

Prinzipiell kann man bei der Dienstreisekasko der Sparkasse zwischen dem Kilometer-Modell (Absicherung nach der vereinbarten Kilometerfahrleistung) oder dem Personen-Modell (Absicherung nach den namentlich benannten Personen) wählen. Es bietet sich also an, beide Versionen auszurechnen und sich dann für die günstigste Möglichkeit zu entscheiden. Da in der Praxis der Beitrag entweder abhängig von dem gefahrenen Kilometer oder den zu versichernden Personen ist, muss die Anzahl jährlich angepasst werden.

Kilometermodell VK HP 100 Mio HP SFR-Rückstufung
150 SB, je Kilometer 0,048 € 0,006 € 0,018 €
300 SB, je Kilometer 0,042 € 0,006 € 0,018 €
500 SB, je Kilometer 0,030 € 0,006 € 0,018 €
Mindestbeitrag jährlich 357,00 € 29,75 € 357,00 €
Personenmodell VK HP 100 Mio HP SFR-Rückstufung
150 SB, je Person 152,08 € 18,27 € 89,25 €
300 SB, je Person 121,74 € 18,27 € 89,25 €
500 SB, je Person 109,48 € 18,27 € 89,25 €
Mindestbeitrag jährlich 357,00 € 29,75 € 357,00 €

Wieso benötigen Vereine für ihre Mitglieder eine Dienstreisekasko?

Wenn Vereinsmitglieder ihr privates Fahrzeug im Auftrag und Interesse des Vereins nutzen und es infolge dessen zu einem Unfall kommt, so muss der Halter des Fahrzeugs für die Kosten des Schadens aufkommen. Mit der Dienstreise-Kasko-Versicherung der Sparkasse können Vereine ihre Mitglieder vor finanziellen Risiken schützen.

Wie hoch sind die Beiträge in der Dienstreisekasko für einen Verein?

Versicherungssumme 30.000 EUR pro Schadensfall (Höchstentschädigung jährlich 100.000 EUR)

Mitgliederanzahl Grundbeitrag brutto, 300 EUR SB in VK Grundbeitrag brutto, 1.000 EUR SB in VK
bis 50 297,50 EUR 245,14 EUR
bis 100 357,00 EUR 293,93 EUR
bis 200 416,50 EUR 345,10 EUR
bis 300 476,00 EUR 392,70 EUR
bis 400 535,50 EUR 441,49 EUR
bis 500 595,00 EUR 491,47 EUR
bis 750 714,00 EUR 589,05 EUR
über 750 833,00 EUR 687,82 EUR
Zusatzbeitrag pro Mitglied 0,8925 EUR 0,7854 EUR

Versicherungssumme 50.000 EUR pro Schadensfall (Höchstentschädigung jährlich 150.000 EUR)

Mitgliederanzahl Grundbeitragbrutto, 300 EUR SB in VK Grundbeitrag brutto, 1.000 EUR SB in VK
bis 50 595,00 EUR 490,28 EUR
bis 100 714,00 EUR 587,86 EUR
bis 200 833,00 EUR 690,20 EUR
bis 300 952,00 EUR 785,40 EUR
bis 400 1.071,00 EUR 882,98 EUR
bis 500 1.190,00 EUR 982,94 EUR
bis 750 1.428,00 EUR 1.178,10 EUR
über 750 1.666,00 EUR 1.375,64 EUR
Zusatzbeitrag pro Mitglied 1,7850 EUR 1,5708 EUR

Leistungen der Dienstreisekaskoversicherung der Sparkasse

  • Einfache Berechnung des Beitrags
  • Erstattung des Rückstufungsschadens bei vorhandener privater Absicherung
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes wenn keine private Absicherung vorhanden ist
  • Der Privat-PKW des aktiven oder passiven Vereinsmitglieds ist bei Fahrten für den Verein abgesichert
  • Umfassender Rundum-Service
  • Hol- und Bringservice
  • Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs
  • Eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Reparatur
  • 6 Jahre Garantie
  • Reinigung des Fahrzeugs

GAP-Versicherung im Vereinsmodell

Die Entschädigung ist auf maximal 5 000 Euro je Schadensfall begrenzt. Besteht für das eingesetzte Fahrzeug bereits eine GAP-Absicherung, ist diese von der versicherten Person vorrangig in Anspruch zu nehmen Subsidaritätsprinzip). Als Makler geben wir Ihnen gerne mehr Informationen.

Welche Fahrten besitzen eine Absicherung in der Dienstreisekasko?

Versicherungsschutz besteht für Fahrten versicherter Personen, die im Auftrag und Interesse des Vereins durchgeführt werden. Diese beginnt, sobald die versicherte Person Ihre Wohnung oder den Abstellplatz des Kraftfahrzeuges zum Zwecke des Antrittes der Fahrt verlassen hat. Sie endet mit der Rückkehr an die Wohnung oder den Abstellplatz. In der Zeit, in der die Hin- und Rückfahrt, zu Zwecken die mit der Tätigkeit für den Verein in keinem Zusammenhang stehen, unterbrochen wird, ruht der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt für die in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Verein stehende Verlängerung des Aufenthaltes am Bestimmungsort. Der Versicherungsschutz gilt für Fahrten innerhalb der geographischen Grenzen Europas, sowie der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Welche Personen sind in der Dienstreisekasko des Vereins versichert?

Versichert sind alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder, sowie Ehrenmitglieder in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Halter des für die versicherte Fahrt genutzten Kraftfahrzeuges.
Eltern minderjähriger Vereinsmitglieder sind, unabhängig von einer eigenen Vereinsmitgliedschaft, bei versicherten Fahrten ihrer Kinder mitversichert.

Welche Anbieter einer Dienstkaskoversicherung gibt es in Deutschland?

Auf unserer Homepage finden Sie das Angebot der Sparkassen Dienstreisekasko. Natürlich haben wir die anderen Anbieter einer Dienstreisekaskoversicherung, wie die Ergo, HDI, VHV oder Axa im Angebot. Nehmen Sie einfach per Mail Kontakt mit uns auf. Sie können auch unser Formular verwenden. Wir melden uns umgehend.

Der Antrag dient nur der Information. Wenn Sie einen vorausgefüllten Antrag inklusive Angebot möchen, nutzen Sie unser Angebotsformular.

Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einem Schaden tun?

Jeder Versicherungsfall ist vom Versicherungsnehmer unverzüglich anzuzeigen. In der Schadenanzeige ist vom Versicherungsnehmer zu bestätigen, dass die betreffende Dienstfahrt in seinem Auftrag und seinem Interesse erfolgt ist.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, in der Schadenanzeige Auskunft über eine anderweitig für das Fahrzeug bestehende Kaskoversicherung unter Angabe des Versicherungsunternehmens, der Versicherungsscheinnummer und der Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung zu erteilen. Zu dieser Auskunft ist auch der Versicherte verpflichtet.

Besteht neben der Vollkaskoversicherung aus diesem Vertrag eine weitere Kaskoversicherung für das beschädigte Kraftfahrzeug, so hat der Geschädigte die Entschädigungsleistung in erster Linie aus diesem Dienstreisekasko-Vertrag geltend zu machen. Bei bestehenden anderen Verträgen darf nicht mehr an Entschädigungsleistung gezahlt werden, als der durch die Versicherung abgedeckte Gesamtschaden beträgt. Der Versicherte kann seine Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen. Die Auszahlung der auf ihn entfallenden Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer darf nur mit Zustimmung des Versicherten erfolgen.

Die versicherte Person ist verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen und, sofern dies möglich ist, Zeugenaussagen und Zeugenanschriften festzuhalten. Der Schadensfall ist unverzüglich in Textform anzuzeigen.

Es besteht die Verpflichtung, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. Hierbei sind die etwaigen Weisungen des Versicherers zu befolgen.

Welche Fahrzeuge können nicht versichert werden?

  • Kfz mit Ausfuhrkennzeichen
  • Kaskoversicherung ohne Kfz-Haftpflicht
  • Vorversicherung durch SV nach §37/38 VVG gekündigt
  • Von einer anderen Geselllschaft gekündigt (Kasko)
  • Kurzzeitkennzeichen mit Adresse im Ausland
  • nicht zugelassene Wohnfahrzeuge und Campingfahrzeuge
  • Kurzfristige Voll-/Teilkasko- und Insassenunfallversicherung
  • Amerikanische Kennzeichen mit deutschem Format
  • Nur Schutzbriefversicherung
  • Ausländisches Kennzeichen

Als Versicherungsmakler haben wir für unsere Kunden fast alle Versicherer in Deutschland im Angebot. Nutzen Sie unseren Service, der unverbindlich und kostenlos ist und holen sich Informationen über die Flottenversicherung, LKW Versicherung, Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung oder Cyber-Versicherung. In unserem Team befindet sich für jedes Thema ein Experte, der mit Ihnen jedes Risiko passend versichern kann. Unser Anspruch ist es, daß Sie uns als Partner sieht, der insbesondere nur Ihre Interessen vertritt. Neue Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage, auf Facebook, Youtube oder Linkedin.