Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflicht, die bestimmten Berufsgruppen einen Versicherungsschutz vor „echten“ Vermögensschäden bietet. In diese Berufsgruppen fallen zum Beispiel Architekten, Ärzte, Unternehmensberater oder Ingenieure. Für jede Tätigkeit, wo das Risiko besteht, durch beispielsweise eine falsche Beratung, Bedienung, Zeichnungsfehler oder Berechnungsfehler einen Vermögensschadenfall zu produzieren, sollte eine Berufshaftpflicht bestehen. Wir zeigen Ihnen hier passende Angebote für Ihre Branche oder Gewerbe.
Für welchen Beruf ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll und für wen ist sie Pflicht?
Es lässt sich sagen, das alle selbstständigen, beruflichen Tätigkeiten, bei deren Ausübung sich ein „echter Vermögensschaden“ durch eine Falschberatung entwickeln kann, durch eine Berufshaftpflicht versichert sein sollten.
Es gibt aber auch Berufsgruppen, denen gesetzlich eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist.Hier handelt es sich um sogenannte Kammerberufe. Von einem Kammerberuf spricht man, wenn für diesen sehr strenge berufs- und standesrechtliche Regelungen für den Zugang für diesen Beruf gelten.
Die Berufshaftpflichtversicherung hat für diese Berufe auch deshalb eine so hohe Bedeutung, da beispielsweise Rechtsanwälte die Zulassungsurkunde von der Kammer nur erhalten, wenn Sie den Nachweis über einen bestehenden Vertrag bei einer Versicherung vorlegen.
Berufshaftpflicht für Berufe mit Kammermitgliedschaft
Sehr bekannte Kammerberufe sind :
Apotheker | Architekten | Ärzte | Notare |
---|---|---|---|
Rechtsanwälte | Ingenieure | Patentanwalt | Psychotherapeut |
Steuerberatung | Tierarzt | Wirtschaftsprüfer | Zahnärzte |
Welchen Versicherungsschutz bietet die Berufshaftpflicht?
Im Laufe dieses Beitrages werden Sie neben der Berufshaftpflichtversicherung noch die Begriffe Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kennen lernen. Während die Betriebshaftpflicht hauptsächlich einen Schutz vor Sach- und Personenschäden in ihrer Police bereithält, fokussiert sich die Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht auf den „echten“ Vermögensschaden.
Sachschäden und Personenschäden können aber auch Versicherungsschutz durch eine Berufshaftpflichtversicherung erhalten. Man kann hier also schon von einer erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung mit einer speziellen Berufsversicherung sprechen. Hier haben sich in den letzten Jahren besonders Hiscox und Markel mit Sonderkonzepten hervorgetan.
Der Anspruch zum Schadensersatz findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort heißt es im § 823 Absatz 1 : Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
“Unechte“ und „Echte“ Vermögensschäden
Was ist ist ein „unechter“ oder „echter“ Schaden an einem Vermögen? Wir wollen Ihnen das an Hand zweier Beispiele kurz zeigen. Die echten Schäden an einem Vermögen werden durch die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
Herr Clemens bekommt die berechtigten Ansprüche von Herrn Müller und denkt an seine betriebliche Haftpflichtversicherung. Schließlich ist er hier in seiner gewerblichen Tätigkeit als Unternehmensberater versichert. Leider resultiert dieser Schaden am fremden Vermögen nicht aus einem vorangegangenen Personen- oder Sachschaden. Es ist also kein „unechter“ Vermögensschaden, sondern ein echter. Der Berater muss die Kosten von 10 000 € leider aus seiner eigenen Tasche bezahlen, da er keine Berufshaftpflicht oder Vermögenshaftpflicht besitzt.
Durch diesen Unfall kann Herr Schmutz 10 Monate nicht arbeiten. Nach 6 Wochen bekommt er Krankengeld von seiner Krankenkasse ausgezahlt. Hierdurch hat er insgesamt einen finanziellen Nachteil von 6 000 €. Dieser finanzielle Schaden resultiert aus einem vorangegangenen Personenschaden und ist in der Betriebshaftpflicht mitversichert.
Markel bietet bei vielen Berufshaftpflichtversicherungen für verschiedene Berufe auch ein Forderungsmanagement an. Der Schutz dieser Online Forderungsmanagement Zusatzversicherung umfasst die Bonitätsprüfung, den Service des Inkassos und einen Online Rechtsservice. Bei der Prüfung der Bonität bekommt das Unternehmen wichtige Infos über Betriebe und deren Finanzstatus. Dies dient als Sicherheit und hilft Ausfälle von Zahlungen zu vermeiden. 4 gewerbliche Auskünfte sind jeweils kostenlos. Weitere Checks für die Bonitätsprüfung gibt es zu individuellen Sonderkonditionen.
Der Inkassoservice ist im Forderungsmanagement ein sehr wichtiger Bereich.Das Forderungsmanagement deckt alle Forderungen zwischen 25 € und 250 000 € ab. Inbegriffen sind die außergerichtliche Mahnung, gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid bis hin zur Durchführung von Zwangsvollstreckungen. Unternehmen entlasten so die Buchhaltung durch Auslagerung der Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung. Sie benötigen dafür nur ein paar Klicks mit Ihrer Computermaus. 🙂 Mit dieser Deckung erhalten Sie die Forderungen ohne Abzüge. Es besteht kein Risiko von zusätzlichen Kosten. Der Stand und Ablauf der Mahnforderung ist jederzeit online einsehbar. Mitteilungen zum jeweiligen Status kommen per Mail.
Neben den „echten“ Schäden am Vermögen können noch Sachschäden und Personenschäden versichert werden.
Sachschäden
Ein Sachschaden ist leider schnell passiert. Gerade Handwerker können davon ein Lied singen. Wie schnell ist bei der Arbeit durch Unachtsamkeit eine Vase oder eine Lampe umgestoßen? Und als Folge wird noch der teure Teppich beschädigt. Auch bei einem Besuchsauftrag innerhalb der eigenen Dienstleistung kann so etwas passieren. Für beratende Berufe ist dies aber eher selten anzufinden. Die Vermögenshaftpflicht ist hier als deutlich wichtiger anzusehen.
Aber auch wichtig : Die Berufshaftpflicht reguliert nicht nur berechtigte Schadensersatzforderungen von Dritten. Sie wehrt nach Prüfung auch unberechtigte Forderungen nach Schadensersatz ab. Notfalls macht die Berufshaftpflichtversicherung dies bis vor Gericht. Dem Unternehmen werden hier durch seine Berufshaftpflichtversicherung keine Kosten auferlegt. Dies ist ein Art passiver Rechtsschutz.
Die Sachschäden werden bei den Versicherungen am meisten gemeldet. Zu den „beliebtesten“ Schäden zählt der Mietsachschaden. Dies kann der Fall sein, wenn überlaufendes Wasser im Büro Bodenschäden beim Vermieter hinterlässt.
Personenschäden
Besonders unfreundlich und sehr teuer ist der Schadensfall an einer Person. Dies ist keinem Unternehmen zu wünschen. Aber auch hier bietet die Berufshaftpflicht einen Schutz vor berechtigten und hohen finanziellen Schmerzensgeldforderungen. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob der Personenschaden fahrlässig verursacht wurde.
Schnell kippt ein Mitarbeiter unabsichtlich heißen Kaffee auf den Kunden, so dass sich dieser schwer verbrüht. Auch im Außendienst ist ein Personenschaden möglich. Gerade bei mobilen Unternehmen, wie einem Fahrradkurier. Ein angefahrene Person kann einen hohen Schadensfall verursachen.
Ausschlüsse
Wie die allgemeine Haftpflichtversicherung besitzt auch die Berufshaftpflicht Ausschlüsse in ihren Versicherungsbedingungen verankert. So sieht eine Berufshaftpflicht für einen Rechtsanwalt und Steuerberater vor, dass zum Beispiel die Schadenssumme aus Veruntreuung oder wissentlicher Pflichtverletzung nicht abgesichert ist.
Bei einer Berufshaftpflichtversicherung entstehen welche Kosten?
Wir wollen Ihnen am Beispiel der Markel Berufshaftpflichtversicherung für einen Rechtsanwalt aufzeigen, welche Kosten bei dieser Pflichtversicherung anfallen. Wir berechnen die Berufshaftpflicht für einen Anwalt mit einer Deckungssumme von 1 Millionen Euro und einem Jahresumsatz bis 100 000 €.
Der Bruttobeitrag beläuft sich bei diesem Versicherungsschutz und dem Umsatz auf 1060.29 €. Durch einen Selbstbehalt von 1 500 €, einem E-Mail Versandnachlass von 5 €, einen Existenzgründer-Nachlass von 15 Prozent und einem 10 Prozent Laufzeit-Nachlass bei 3 Jahren Laufzeit des Vertrages mit automatischer Verlängerung verringern sich in der Berufshaftpflichtversicherung die Kosten auf 766 € im Jahr.
Noch entspannter wird der Anwalt, wenn er den Beitrag während seiner Gründungsphase sieht. Nimmer er nur die Mindestversicherungssumme von 250 000 € und schätzt seinen Umsatz im ersten Jahr auf bis zu 50 000 €, hat er mit seiner Berufshaftpflichtversicherung nur einen Beitrag von 299 € zu zahlen.
Gibt es einen Berufshaftpflicht Vergleich?
Wenn man von einem Berufshaftpflichtversicherung Vergleich spricht, dann ist auch von einem Vermögensschadenhaftpflicht Vergleich die Rede. Beide Versicherungen geben dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz gegen „echte“ Vermögensschadenfälle. Im Grunde trennt die beiden Produkte nur der Name, wobei die Berufshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen ist. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist hingegen eine freiwillige Versicherung, zum Beispiel für Fotografen oder Yogalehrer.
So haben manche Versicherer, wie Markel, sich darauf spezialisiert Sonderkonzepte für Berufsgruppen zu entwickeln. So hat man eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure im Portfolio.
Diese Berufshaftpflichtversicherungen enthalten automatisch eine zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist, eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung, Absicherung von Mietsachschäden und die Mitversicherung von Drohnen.
Optional kann noch eine Vermögenseigenschadenversicherung mit in den Abschluss eingebracht werden. Hiermit können Fahrlässigkeiten der eigenen Mitarbeiter, die zu Schäden am Firmenvermögen führen, mitversichert werden. Dieser Baustein ist als Schutz der eigenen Mitarbeiter und des Firmenvermögens angedacht.
Zusätzlich ist eine Cyber Risk Versicherung, eine D&O Versicherung und ein Rechtsschutz bezüglich des Honorars möglich. Hier übernimmt die Berufshaftpflicht die Kosten für Honorklagen gegen zahlungsunfähige oder – unwillige Auftraggeber.
Wir haben schon vorab einen Berufshaftpflicht Vergleich für die verschiedene Freiberufler durchgeführt und präsentieren die besten Spezialangebote für Ihren Beruf. Sie können dann anhand des Beitrages und der Leistungen entscheiden, welche Berufshaftpflicht das optimale Preis- und Leistungsverhältnis für einen Freiberufler darstellt.
Über welchen Versicherer sollte man sich Informationen über die Berufshaftpflicht einholen?
Hier kommt es darauf an, welcher Freiberufler eine Berufshaftpflicht sucht. So hat eine Versicherungsgesellschaft, wie Hiscox oder Markel, spezielle Absicherungsangebote bei der Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler. Wenn Sie mehr Informationen zu dem Thema brauchen, nehmen Sie bitte per Telefon oder Mail Kontakt mit uns auf. Vielen Dank.
Haben die Berufshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflicht dieselben Leistungen?
In der Regel ist mit den beiden Begriffen Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der gleiche Versicherungsschutz gemeint. Beide versichern den Versicherungsnehmer gegen einen „echten“ Vermögensschaden.
Wie auch die Berufshaftpflicht bezahlt die Vermögensschadenhaftpflicht begründete und versicherte Haftpflichtansprüche. Und Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab. In der Vermögenshaftpflicht beginnt der Versicherungsfall beim Verstoß, der spätere Ansprüche aus der Haftung nach sich ziehen kann.
Die Vermögenshaftpflicht ist oftmals ohne die Absicherung von Personen- und Sachschäden zu bekommen. Hier sollte man bei den Versicherungen nachfragen, ob diese Deckungserweiterung mit einer Betriebshaftpflicht eingeschlossen werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflicht und einer Berufshaftpflicht?
Während die Betriebshaftpflicht einen Schutz vor Sach- und Personenschäden und „unechten“ Vermögensschäden beinhaltet, legt die Berufshaftpflicht Ihren Fokus auf den echten Vermögensschadenfall.
Was sind „unechte“ Vermögensschäden?
Von einem „unechten“ Vermögensschaden spricht man, wenn diesem ein Personenschaden vorausgegangen ist. Wenn also ein Kunde in Ihrem Unternehmen einen Unfall erleidet, für den Sie verantwortlich sind, dann spricht man von einem Personenschaden. Kann diese Person durch diesen Unfall einen lange gebuchten Urlaub nicht antreten, dann spricht man von einem „unechten“ Vermögensschaden. Der Vermögensschaden muss also kausal mit dem vorangegangen Schaden zusammenhängen.
Wann tritt ein echter Schaden an einem Vermögen auf?
Für spezielle berufliche Gruppen gilt es, das Risiko eines Beratungsfehlers oder Planungsfehlers absichern zu lassen. So ein Fehler kann zum Beispiel einem Architekt, Arzt, Unternehmensberater oder Anwalt passieren.
So kann ein Unternehmensberater durch eine fehlende Aufklärung oder eine fehlerhafte Dokumentierung bei einem neuen Arbeitsablauf einen Schadensfall von mehreren Tausend Euro produzieren.
Wenn hier hauptsächlich ein Vermögensschadenfall ohne Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschaden entsteht, dann ist keine Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden. Hier muss eine Berufshaftpflicht bestehen.
Ein „echter“ Vermögensschaden entsteht auch, wenn die Steuerberatungsgesellschaft vergisst, ihren Mandanten auf eine bestimmte Frist beim Finanzamt hinzuweisen. Durch das Versäumnis entsteht dem Unternehmen ein Vermögensschaden von 20 000 €. Auch hier haftet die Betriebshaftpflichtversicherung nicht.
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