Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, die im Fall einer schuldhaften Herbeiführung Schutz gegen sogenannte echte Vermögensschäden bei Dritten bietet. Das bedeutet, dass diese Vermögensschäden nicht als bloße Folge eines Personenschadens oder Sachschadens eintreten.
Für viele Freiberufler und Berufsgruppen ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht unverzichtbar. Insbesondere für die Berufsgruppen, deren Tätigkeit vorwiegend in einer vermögensbezogenen Beratung und Betreuung besteht.
Es gilt das Verstoßprinzip. Das bedeutet, dass der Versicherungsfall das berufliche Fehlverhalten ist, das zu späteren Haftpflichtansprüchen Dritter führen kann. Hier ist der maßgebliche Zeitpunkt des Schadens der Pflichten- und Rechtsverstoß, aus dem sich adäquat kausal ein Schadenereignis entwickelt. Dies kann auch teilweise mit mehrjähriger Verspätung geschehen.
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Besonders wichtig ist diese Haftpflicht für Unternehmer, Selbstständige, Körperschaften, Kammern, Vereine, Unternehmen, sowie Beamte Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich zum Beispiel :
- Auskunft erteilen
- Dienstleistungen durchführen
- Rat gewähren
- Verträge vermitteln</>
- Gutachten erstellen
- Geld verwalten
- Beurkunden
Somit ist also für beispielsweise einen Aktenvernichter, Altenpfleger, Beerdigungsinstitut, Bestatter, Buchhalter, Hausverwalter, einem Büroservice, Manager, einem beruflichen Betreuer, Datenschutzbeauftragten, Designer, Gutachter, Journalist oder Sachverständigen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung anzuraten. Denn wie leicht passiert ein Fehler in der täglichen Beratung, ein Fehler bei einer Berechnung oder einer falschen Prozeßführung. Per Gesetz schreibt das Gesetz sogar vielen Berufsgruppen eine Vermögenshaftpflicht vor, wenn die Interessen der Geschädigten in besonderer Weise als schützenswert abgesehen werden.
Zu diesen Berufsgruppen gehören beispielsweise die Immobiliendarlehenvermittler, Immobiliendarlehenberater, Architekten, Lohnsteuerhilfevereine, Notare, Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsberater und Wirtschaftsprüfer.
Laut dem BFB (Bundesverband der Freien Berufe) gibt es in Deutschland über 1 000 000 Freiberufler. Den größten Bereich besetzen die Vertreter der Heilberufe mit über 30 Prozent. Zu den Heilberufen zählt der Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker und der Therapeut.
Am zweitgrößten ist die Gruppe der rechts-. Wirtschafts- und steuerberatende Berufe wie Anwalt, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater. Die drittgrößte Gruppe bilden die Berufsgruppen rund um Kultur. Hier finden sich alle kreativen, geisteswissenschaftlichen und Lehrtätigkeiten. Die vierte Gruppe bilden die technischen und naturwissenschaftlichen Berufe.
Vermögenshaftpflichtversicherung | Graphiker | Masseure | Logopäden |
---|---|---|---|
Kosmetiker | Fußpfleger | Heilpraktiker | Journalisten |
Trainer | It-Spezialist | Kreative | Dozenten |
Wissenschaftler | Therapeuten | Hebammen | Krankengymnasten |
Heilmasseure | Diplom-Psychologen | Buchprüfer | Dolmetscher |
Übersetzer | Schriftsteller | Lehrer | Erzieher |
Laut aktueller Rechtsprechung werden auch viele Selbstständige als Freiberufler eingestuft. Wir zeigen Ihnen in der folgenden Übersicht Beispiele.
Vermögenshaftpflichtversicherung | Aerobiclehrer | Ambulante Krankenpflege | App-Programmierer |
---|---|---|---|
Bergführer | Bildhauer | Showmaster | Designer |
Erfinder | Beschäftigungstherapeut | Ergotherapeut | Fahrlehrer |
Insolvenzverwalter | Künstler | Logopäde | Reitlehrer |
Jeder, der ein solches Gewerbe betreibt ist verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Aus diesem Grund wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in diesen Fällen Berufshaftpflichtversicherung genannt.
Welche Personen sind in der Vermögenshaftpflicht versichert?
Versicherte im Sinne des Vertrages sind versicherte Gesellschaften und mitversicherte bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit.
Versicherte Gesellschaften sind
- der Versicherungsnehmer
- Tochtergesellschaft laut Bedingungen (AGB)
Mitversichert sind die
- gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers,
- leitende und sonstige angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, geringfügig Beschäftigte, ehrenamtliche Helfer, Auszubildende, Volontäre, Praktikanten und Werkstudenten,
- in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen,
- in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten freien Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden,
- Anteilsinhaber, Kommanditisten, Gesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte (natürliche Personen), soweit diese eine nach diesem Vertrag versicherte Tätigkeit im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers ausüben.
Was sind echte Vermögensschäden?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder Personenschaden (Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen) noch Sachschaden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) ist, noch sich aus solch einem Schaden herleitet.
Bei dem erweiterten Vermögensschadenbegriff gilt als Vermögensschaden auch der Verlust, die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.
Was ist ein Vermögensschaden Beispiel?
Hier betrachten wir nur echte Vermögensschäden, denn diese sind in der Vermögensschadenhaftpflicht versichert.
Wie jede andere Haftpflichtversicherung schützt die Vermögensschadenhaftpflicht den Versicherungsnehmer vor Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen. Dies können beispielsweise sein:
- Fehler in der Beratung oder beim Berechnen
- Unrichtige Auskunft
- Vertragsgestaltungen, die leider unwirksam sind
Auch Schäden, die durch fehlerhaftes Unterlassen verursacht werden.
- Fristversäumnisse
- unvollständige oder fehlerhafte Auskünfte
- eine Beantragung wird vergessen
- Dokumente werden nicht weitergeleitet
Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?
Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden.
Die wichtigste Leistung ist immer noch die Versicherungssumme. Die versicherte Summe stellt die maximale Auszahlung dar, die im Schadensfall von dem Versicherer bezahlt wird. Wir zeigen Ihnen ein paar weitere Leistungen, die eine Vermögenshaftpflichtversicherung absichern kann.
Leistungen Eigenschadenabsicherung (selbst erlittene Vermögensschäden)
a) Betrug durch Dritte
Die unrechtmäßige Erlangung von Vermögensvorteilen oder die Schädigung des Vermögens einer anderen Person durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Verfälschung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen wird gemäß Strafgesetzbuch als Betrug eingestuft. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin das Opfer eines Betrugs durch eine dritte Person und erleidet dadurch einen Eigenschaden.
Die Muster-Personalberatungs GmbH vermittelt dem Architekturbüro 1a-Planung einen neuen Mitarbeiter für Statikberechnungen. Nach einigen Wochen stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter nicht die erforderlichen Qualifikationen besitzt und das bei der Bewerbung vorgelegte Bauingenieur-Diplom gefälscht ist. Das Architekturbüro fordert daraufhin von der Muster-Personalberatungs GmbH Schadenersatz für die dadurch entstandenen Mehrkosten. Sämtliche Projekte, an denen der Mitarbeiter beteiligt war, müssen erneut bearbeitet und geprüft werden, und ein neuer Mitarbeiter muss eingearbeitet werden. Dies führt zu Verzögerungen in weiteren Projekten und verursacht Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro. Die Muster-Personalberatungs GmbH bleibt auf diesen Kosten jedoch nicht sitzen, sofern die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung den Baustein „Betrug durch Dritte“ mit abgedeckt hat.
b) Domainschutzversicherung
Die Domain stellt die Internetadresse eines Unternehmens dar. Es kann aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass die Domain nicht mehr zugänglich ist oder der Inhaber die Kontrolle darüber verliert, beispielsweise durch einen Hackerangriff. Der Baustein Domainschutzversicherung deckt diese Risiken ab.
Im Fall der Musterberatungs GmbH ist die Unternehmenswebsite für Kunden nicht mehr erreichbar und kann auch von den Mitarbeitern der Musterberatungs GmbH nicht mehr bearbeitet werden. Verfügt die Musterberatungs GmbH über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit dem Baustein Domainschutzversicherung, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Wiederherstellung der Zugänglichkeit der Domain.
c) Veränderung oder Blockierung der eigen Webseite
Fehlerhafte Daten auf einer Webseite können häufig zu erheblichen Kosten führen. Die Informationen müssen korrigiert oder wieder freigeschaltet werden, damit sie korrekt für den Endverbraucher angezeigt werden. Der Baustein deckt die Kosten ab, die durch die Veränderung oder Blockierung der Unternehmenshomepage durch unbefugte Dritte entstehen.
Unbefugte Dritte haben die Produktdetails auf der Webseite der Musterfirma GmbH verändert. Die Kosten für die Rückgängigmachung dieser unerwünschten Änderungen belaufen sich auf 1.500 Euro. Diese werden von der Vermögensschadenhaftpflicht der Musterfirma GmbH übernommen, sofern der Baustein „Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite“ mitversichert ist.
d) Reputationsschaden
Reputation bezeichnet das Ansehen oder den Ruf einer Person oder eines Unternehmens. Wenn dieser beschädigt wird, spricht man von einem Reputationsschaden, der nur durch gezielte Maßnahmen wiederhergestellt werden kann. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für einen externen PR-Berater zur Verhinderung, Behebung oder Minderung eines Reputationsschadens infolge eines versicherten Schadenfalles.
Ein Kunde der Musterunternehmensberatung wirft dem Unternehmen eine Fehlberatung vor. Diese Anschuldigungen gelangen an die Presse und werden dort breit thematisiert. Die Musterunternehmensberatung beauftragt daraufhin einen externen PR-Berater, um den Rufschaden durch die fehlerhaften Presseberichte zu beheben. Die Kosten für den PR-Berater und die notwendigen Gegenmaßnahmen belaufen sich auf 8.000 Euro. Diese Kosten werden von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Musterunternehmensberatung übernommen, sofern der Baustein „Reputationsschäden“ im Versicherungsvertrag enthalten ist.
e) Rücktritt des Auftraggebers/der Auftraggeberin vom Projektvertrag
Handelt es sich bei dem Projektvertrag um einen Werkvertrag, hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin gesetzlich das Recht, bei mangelhafter Leistung Nachbesserung, Minderung, Schadenersatz oder sogar den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Im Falle eines Rücktritts wird der Vertrag so behandelt, als hätte er nie bestanden, und die ursprüngliche Situation wird wiederhergestellt. Der Projektausführende trägt in diesem Fall die gesamten entstandenen Kosten. Der Baustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“ bietet Versicherungsschutz im Falle eines berechtigten Teilrücktritts oder vollständigen Rücktritts durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin.
Die Muster AG tritt von einem großen Projekt mit der Muster IT GmbH zurück, da das neue Programm auch nach mehreren Nachbesserungen nicht die gewünschten Funktionen erfüllt. Die Muster IT GmbH bleibt auf den Personalkosten in Höhe von 60.000 Euro sitzen, die im Rahmen des gescheiterten Projekts entstanden sind. Sofern die Vermögensschadenhaftpflicht der Muster IT GmbH den Baustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“ bis zur Höhe der Schadenssumme umfasst, wird dieser Schaden von der Versicherung übernommen.
f) Vertrauensschaden durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Kriminalität am Arbeitsplatz stellt eine Bedrohung für das Kapital und die Liquidität eines Unternehmens dar. Bei kriminellen Handlungen wie Betrug, Untreue, Unterschlagung oder ähnlichen Vergehen durch Mitarbeiter oder andere Vertrauenspersonen übernimmt die Versicherung den daraus resultierenden finanziellen Schaden.
Ein Mitarbeiter der Musterfirma GmbH unterschlägt während einer Dienstreise Gelder aus der Firmenkasse. Der daraus entstandene Schaden in Höhe von rund 700 Euro wird von der Vermögensschadenhaftpflicht der Musterfirma GmbH übernommen, sofern der Baustein „Vertrauensschaden durch Mitarbeiter“ im Versicherungsvertrag enthalten ist.
Was versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht nicht?
Die Ausschlüsse finden Kunden in den Bedingungen der Versicherungen. Wir wollen hier aber ein paar allgemeine Ausschlüsse aufzeigen.
Kein Versicherungsschutz wird gewährt für
- Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers.
- Ansprüche auf Erbringung der geschuldeten Leistung, Nacherfüllung, Nachbesserung oder Minderung,
- Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung aufgrund wissentlicher fehlerhafter Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen.
Wenn Sie Fragen zu den Ausschlüssen haben oder weitergehende Informationen, wie die Versicherungsbedingungen benötigen, senden Sie einfach eine E-Mail. Wir melden uns gerne umgehend bei Ihnen.
Sachschäden, Personenschäden und unechte Vermögensschäden
Sachschäden, Personenschäden und unechte Vermögensschäden sind in der Regel nicht in der Vermögenshaftpflichtversicherung abgesichert.
Im Sinne der Haftpflichtversicherung ist ein Sachschaden jede wertmindernde Einwirkung auf den Zustand einer Sache, die deren wirtschaftliche Brauchbarkeit für den vorgesehenen Zweck beeinträchtigt. Soweit eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, ist der Schädiger (das Unternehmen, Selbständige oder Freiberufler) verpflichtet. Dies kann zum Beispiel der Ersatz der Kosten einer Wiederbeschaffung beziehungsweise Reparaturkosten zuzüglich eines Ausgleichs für eine trotz Reparatur verbleibende Wertminderung.
Bei einem Personenschaden handelt es sich um einen materiellen oder immateriellen Nachteil durch die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder durch die Tötung eines Menschen. Soweit eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, ist der Schädiger zum Ausgleich dieser Nachteile verpflichtet.
Der unechte Vermögensschaden ist ein wenig komplizierter. Ein unechter Schaden am Vermögen resultiert immer aus einem vorausgegangenen Personenschaden oder Sachschaden. Wir beraten Sie gerne zu der Betriebshaftpflichtversicherung, zum Beispiel welche Tarife für Sie in Frage kommen und wie hoch die Deckungssumme sein sollte. Die Betriebshaftpflicht können Sie ebenfalls auf Firmeno online berechnen und abschließen.
Wie hoch sind die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflicht?
Was eine Vermögenshaftpflicht kostet, hängt von dem Umsatz, der Deckungssumme und den gewählten Leistungen ab. Deshalb gibt es hier auch kein Standard-Angebot. In unserem kleinen Überblick zeigen wir Ihnen 4 Berufe mit einem Jahresnettoumsatz von 10 000 Euro und einer Deckungssumme von 300 000 Euro. Welcher Tarif zu Ihnen passt, finden Sie dann in unserem Vermögenschadenhaftpflicht Vergleich heraus.
- Dolmetscher 310,98 Euro jährlich
- Fotograf 431,08 Euro jährlich
- IT-Dienstleister 309,52 Euro jährlich
- Sachverständige 308,51 Euro jährlich
Welche Versicherungen befinden sich in unserem Vermögensschadenhaftpflicht Vergleich?
In unserem Vermögensschadenhaftpflicht Rechner finden Sie die bekannten Versicherer Markel und Hiscox. Beide Anbieter sind große internationale Spezialversicherer, deren Hauptaugenmerk auf die Absicherung von direkten Vermögensschäden sind.
Neben der Vermögenshaftpflicht, Berufshaftpflicht bieten die Spezialversicherer Angebote, wie die D&O Versicherung, Cyber Versicherung oder einer Betriebshaftpflicht. Es kann Vorteile haben, die weiter benötigten Versicherungen mit in die Vermögensschadenhaftpflicht einzuschließen.
Ist eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll?
Die Vermögenshaftpflich ist für Selbständigen, Freiberufler und Unternehmen sinnvoll, die für Ihre Kunden Entscheidungen treffen, Berechnungen oder Beratungen vornehmen. Sie tragen ein hohe Verantwortung und Ihre Entscheidungen können bei einem Fehler schwere finanzielle Schäden bei Ihrem Kunden verursachen.
Aus diesem Grund können wir nur jedem empfehlen, der sich angesprochen fühlt, eine passende Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen.
Wenn Sie weitere Informationen zu einer Gewerbeversicherung (Inhaltsversicherung, Rechtsschutz, betriebliche Altersvorsorge) oder privaten Versicherung, wie private Unfallversicherung, Kfz-Versicherung, Rürup-Rente oder private Krankenversicherung, benötigen dann senden Sie uns das ausgefüllte Kontaktformular oder einfach eine E-Mail.
Wir arbeiten mit Experten aus ganz Deutschland zusammen. Wenn sie also ein bestimmtes, seltenes Risiko oder mehrere Risiken abzusichern haben, fragen Sie uns an. Wir können das passende Angebot bieten. Persönliche Hilfe ist in den meisten Fällen möglich. Hier vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen. Nehmen Sie also Kontakt mit uns auf und nutzen Sie unseren Service.
Und zum Schluß: Nutzen Sie auch unsere Ratgeber zu den Themen Dienstreisekaskoversicherung, Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrsversicherung, Firmenvertragsrechtschutz und Lieferwagenversicherung.