Was ist eine Mietnomadenversicherung?

Jeder Vermieter hat schon einmal von ihnen gehört, viele haben die Erfahrung selbst gemacht – Mieter, die bereits mit der festen Absicht, keine Miete zu zahlen, einziehen, nennt man Mietnomaden. Oft beschädigen sie außerdem noch mutwillig die Wohnung oder lassen sie verwahrlosen. Da man keinem Menschen hinter die Stirn blicken kann ist es nahezu unmöglich, Mietnomaden vor Abschluss des Mietvertrages zu erkennen. Wenn sie dann erstmal einen Mietvertrag in der Tasche haben ist es schwer, sie wieder aus der eigenen Immobilie herauszubekommen. Durch das Ausbleiben der Miete (Mietausfälle) und der Nebenkosten sowie eventuelle Wohnungsschäden entstehen über Monate hinweg hohe finanzielle Belastungen.

Absichern können sich Vermieter mit einer Mietnomadenversicherung. Sie erstattet den Miet- und Mietnebenkostenausfall ab der Kündigung für die Zeit, in welcher der Mieter die Wohnung weiterhin nutzt und die übliche Mietkaution aufgebraucht ist. Optional können auch Sachkosten bei einem Schaden durch mutwillige Zerstörung oder Beschädigung, bei Ungezieferbefall infolge von Verunreinigung oder durch Verwahrlosung der Wohnung mit diesem Schutz mitversichert werden.

Welche Probleme haben Vermieter mit Mietnomaden?

Einen zahlungsunwilligen Mieter aus der eigenen Immobilie wieder herauszubekommen, kann lange dauern und ist finanziell belastend. Das ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Wird dann noch das Mietobjekt selbst beschädigt, steigt Ihr finanzieller Verlust schnell auf einen stolzen Betrag. Besonders schlimm wird es, wenn Sie die Mieteinnahmen (zum Beispiel bei einer Immobilienfinanzierung) einkalkuliert haben.

Die Mietnomadenversicherung von rhion.digital ersetzt Ihnen den Mietausfall für bis zu einem Jahr und eine Sachdeckung kann bis zu einer Höhe von 50.000 Euro zusätzlich abgeschlossen werden. Müssen Sie die Immobilie nach der Räumung sanieren oder renovieren, zahlt die Mietnomadenversicherung zusätzliche zwei Monats-Kaltmieten. So haben Sie einen Puffer, bis die Wohnung wieder hergerichtet und vermietbar gemacht ist.

Gibt es eine Wartezeit in der Mietnomaden-Versicherung?

Für bei Abschluss der Mietnomaden-Versicherung bereits vermietete Wohnungen besteht erst nach Ablauf von sechs Monaten – gerechnet ab Abschluss dieser Versicherung – Versicherungsschutz für neu eingetretene Versicherungsfälle. Bei neuen Mietverhältnissen entfällt die Wartezeit.

Schäden durch Mietnomaden

Neben den ausgefallenen Einnahmen für Kaltmiete und Nebenkosten sind Sachschäden durch Verschmutzung, Ungeziefer und Vandalismus besonders ärgerlich. Es fallen dadurch Kosten für das Entrümpeln und die anschließende Grundreinigung an (in besonders schweren Fällen sogar für eine Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung). Meistens ist auch eine anschließende Renovierung fällig, beispielsweise muss tapeziert, gestrichen oder Bodenbelag neu verlegt werden.

Versicherte Sachen und Kosten

Versichert sind die vom Vermieter eingebrachten Gebäudebestandteile und -zubehör innerhalb der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Zur Wohnung gehören auch Nebenräume im Gebäude (unter anderem Einzelkeller, Dachspeicher) sowie Räume in Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück, die ausschließlich dieser Wohnung zuzurechnen sind.

Die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten sind in folgender Höhe gedeckt:

  • Für die Ermittlung und Feststellung des Schadens und die Entschädigung für den versicherten Mietausfall und versicherte Sachen betragen die Leistungen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position.
  • Für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten. Der Ersatz dieser Kosten und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position.
  • Reinigungs- und Renovierungskosten, die entstehen, um den Zustand der versicherten Sachen vor Eintritt des Versicherungsfalles wiederherzustellen. Der Ersatz dieser Kosten und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position.
  • Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten, die entstehen, um den Zustand der versicherten Sachen vor Eintritt des Versicherungsfalles wiederherzustellen. Der Ersatz dieser Kosten und die Entschädigung für versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position.

 

Bei welchen Schäden zahlt die Versicherung gegen Mietnomaden?

Der Versicherer leistet Entschädigung

1. für den Mietausfallschaden der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung, für die Dauer der vereinbarten Haftzeit, wenn

  • das Mietverhältnis vom Vermieter wirksam gekündigt wurde und
  • der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung weiter in Anspruch nimmt
  • und die Mietkaution zum Ausgleich des Ausfalls endgültig verbraucht worden ist, diese aber nicht ausreicht oder bereits anderweitig (zum Beispiel zur Absicherung von Ansprüchen aus unterlassenen Schönheitsreparaturen und Sachschäden) aufgebraucht ist;

2. darüber hinaus für die Dauer von höchstens 2 Monaten für den Mietausfall auf Basis des bisherigen Mietzinses ohne Mietnebenkosten für die Zeit einer nach Räumung der Wohnung erforderlichen Renovierung bzw. Sanierung, um den Zustand der versicherten Sache vor Eintritt des Versicherungsfalles wiederherzustellen;

3. für Sachschäden in Abhängigkeit eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens.

Was zählt zum Mietausfall und wann tritt er ein?

Der Mietausfallschaden besteht aus dem Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten.
Der Mietausfallschaden tritt ein, wenn

  • der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine keine Miete zahlt
  • die Miete für an zwei aufeinanderfolgenden Terminen nur anteilig zahlt und der Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt
  • die Miete über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten nur anteilig bezahlt und mindestens zwei Monatsmieten Mietrückstand besteht.

 

Bei der Haftungszeit kann zwischen 6 Monate und 12 Moante gewählt werden. Die Übernahme von Mietausfällen in der Mietnomaden-Versicherung ist bis zu einer maximalen Entschädigungssumme von 10 000 Euro beziehungsweise 20 000 Euro möglich.

Was sind Mietnebenkosten laut Bedingungen?

Mietnebenkosten sind nach der gesetzlichen Definition in § 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) Betriebskosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Zu den Betriebskosten § 2 BetrKV zählen die folgenden Kosten:

1. laufende öffentlichen Lasten des Grundstücks, Grundsteuer,
2. Wasserversorgung,
3. Entwässerung,
4. Betrieb der zentralen Heizungsanlage und Abgasanlage,
5. Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlage,
6. verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen,
7. Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs,
8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung,
9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
10. Gartenpflege,
11. Beleuchtung, Kosten für die Außenbeleuchtung und Flure,
12. Schornsteinreinigung im Haus,
13. Sach- und Haftpflichtversicherung,
14. Hauswart,
15. Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage,
16. Betrieb von Einrichtungen für die Wäschepflege,
17. sonstige Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

Wann werden Sachschäden in der Mietwohnung bezahlt?

Der Versicherer leistet – sofern ein ersatzpflichtiger Mietausfallschaden eingetreten ist – Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Tun oder Unterlassen des Mieters durch
a) Mutwilligkeit,
b) Verwahrlosung oder
c) den Befall von Ungeziefer, Ratten oder Mäuse, infolge der durch die Verwahrlosung entstandenen Verunreinigung oder durch Tod des Mieters zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

Nicht versicherte Gefahren

Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch

  • Gefahren, die nach den zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen (VGB 2017), Besonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen oder Klauseleinschlüssen versicherbar sind;
  • Verschleiß oder Abnutzung.

Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.

Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie (siehe Abschnitt A § 1 Nr. 2 VGB 2017).

Mietnomaden-Versicherung für Vermieter im Vergleich

VersichererArag: MietausfallschutzRhion: MietnomadenversicherungR+V: sicher vermieten
Übernahme der Mietrückstände einschließlich Nebenkosten12 Monatsmieten12 Monatsmieten (max. Entschädigungssumme 20.000 €)Schutz wird durch gewählte Versicherungssumme begrenzt
Übernahme Sachschäden, Renovierungs- und Sanierungskosten
Integrierter Rechtsschutz
Absicherung bestehender Mietverhältnisse3 Monate Wartefrist6 Monate Wartefrist3 Monate Wartefrist
Selbstbeteiligung MietausfallMietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten3-fache aktuelle Monatskaltmiete

Was kostet eine Mietnomadenversicherung?

Wohneinheiten123456
6 Monatskaltmieten ohne Sachdeckung83,78 €167,55 €251,33 €335,10 €418,88 €502,66 €
6 Monatskaltmieten mit 10.000 € Sachdeckung125,40 €250,80 €376,10 €501,61 €627,01 €752,41 €
12 Monatskaltmieten ohne Sachdeckung129,46 €258,92 €388,38 €517,84 €647,30 €776,76 €
12 Monatskaltmieten mit 10.000 € Sachdeckung171,09 €342,17 €513,26 €684,35 €855,43 €1.026,52 €

Weitere wichtige Versicherungen für Sie als Hausbesitzer sind neben der Mietnomadenversicherung die gewerbliche Gebäudeversicherung, eine Rechtsschutzversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, Schutzbrief für Ihr Haus. Für Mieter gibt es eine Versicherung für die Bereitstellung der Kaution. Hierzu halten wir ebenfalls Informationen bereit. Nehmen Sie einfach durch eine E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir vergleichen für Sie gerne die besten Hausversicherungen.

Als Versicherungsmakler bietet die Firmeno Ihnen massgeschneiderte Angebote für Sie als Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Darunter zählen die private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutz, Hausratversicherung, Rürup-Rente, Wohngebäudeversicherung, Privathaftpflicht oder eine Zahnzusatzversicherung. Zu den betrieblichen Versicherungen zählen die betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung. Nutzen Sie unseren unverbindlichen und kostenlosen Service und lassen Sie sich die notwendigen Informationen per E-Mail von uns zukommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.