
Eine Betriebsprüfung endet mit einer hohen Steuernachzahlung, Betriebsausgaben werden nicht anerkannt oder das Finanzamt setzt aus Sicht des Unternehmens eine zu hohe Steuervorauszahlung fest. Solche Auseinandersetzungen können für Unternehmen schnell erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Gegen Entscheidungen des Finanzamts stehen verschiedene Rechtsmittel offen, zugleich können durch Steuerberater, Rechtsanwälte und ein Verfahren vor dem Finanzgericht zusätzliche Kosten entstehen. Ein Steuer-Rechtsschutz innerhalb einer Firmenrechtsschutzversicherung kann dabei helfen, wobei der konkrete Leistungsumfang entscheidend ist.
Warum entstehen Streitigkeiten mit dem Finanzamt?
Steuerrechtliche Auseinandersetzungen können Unternehmen jeder Größe betreffen. Ein Konflikt entsteht nicht zwingend erst bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung, sondern häufig bereits durch unterschiedliche rechtliche oder tatsächliche Bewertungen.
Typische Streitpunkte sind nicht anerkannte Betriebsausgaben, abweichende Abschreibungen, Umsatzsteuerfragen, Nachforderungen nach einer Betriebsprüfung, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer, die Anerkennung bestimmter Rückstellungen oder hohe Steuervorauszahlungen.
Was können Unternehmen gegen einen Steuerbescheid unternehmen?
Ist ein Unternehmen mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden, kommt zunächst regelmäßig ein Einspruch in Betracht. Dieser muss grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist eingelegt werden. Ein strittiger Bescheid sollte deshalb unmittelbar nach Eingang geprüft werden.
Im Einspruchsverfahren prüft die Finanzbehörde den angegriffenen Sachverhalt erneut. Das Unternehmen kann seine rechtlichen Argumente darlegen und weitere Unterlagen oder Nachweise einreichen.
Stoppt ein Einspruch automatisch die Zahlung?
Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid bedeutet grundsätzlich nicht, dass die geforderte Steuer zunächst nicht gezahlt werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Für Unternehmen kann das wichtig sein, wenn eine größere Steuernachforderung die Liquidität belastet, obwohl über den Einspruch noch nicht abschließend entschieden wurde.
Was passiert, wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt?
Hilft das Finanzamt dem Einspruch nicht ab, kann eine Einspruchsentscheidung folgen. Danach kann der Streit unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor das Finanzgericht gebracht werden.
Spätestens an diesem Punkt kann ein steuerrechtlicher Konflikt deutlich kostenintensiver werden. Neben der fachlichen Aufarbeitung des Sachverhalts entstehen gegebenenfalls Gerichts- und Vertretungskosten.
Braucht ein Unternehmen vor dem Finanzgericht einen Rechtsanwalt?
Vor dem Finanzgericht besteht in erster Instanz grundsätzlich kein Anwaltszwang. Unternehmen können sich jedoch insbesondere durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Wirtschaftsprüfer vertreten lassen.
In komplexen steuerlichen Verfahren ist fachkundige Unterstützung dennoch häufig sinnvoll. Steuerstreitigkeiten können umfangreiche betriebswirtschaftliche Unterlagen, steuerrechtliche Spezialfragen und hohe Streitwerte betreffen.
Welche Kosten können bei einem Finanzgerichtsverfahren entstehen?
Bei einem Verfahren vor dem Finanzgericht können insbesondere Gerichtskosten und Kosten für die eigene Vertretung entstehen. Die Höhe hängt unter anderem vom Streitwert und vom Umfang des Verfahrens ab.
Für Unternehmen bedeutet dies: Je höher der steuerliche Streitwert und je komplexer das Verfahren, desto wichtiger wird die Kalkulation des Kostenrisikos.
Was leistet der Steuer-Rechtsschutz für Unternehmen?
Der Steuer-Rechtsschutz kann Bestandteil einer Firmenrechtsschutzversicherung sein. Er soll Unternehmen bei versicherten steuerrechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen und kann abhängig von den Bedingungen beispielsweise Kosten für rechtliche Vertretung und gerichtliche Verfahren übernehmen.
Wichtig ist jedoch: Steuer-Rechtsschutz ist nicht in jedem Tarif gleich ausgestaltet.
Ab wann greift der Steuer-Rechtsschutz?
Dieser Punkt ist für Unternehmen besonders wichtig. Einige Versicherungsbedingungen sehen Steuer-Rechtsschutz erst für ein gerichtliches Verfahren vor. Das vorgeschaltete Einspruchsverfahren kann dann nicht oder nur eingeschränkt versichert sein.
Andere Tarife können den Schutz bereits auf das außergerichtliche Einspruchsverfahren erweitern. Unternehmen sollten deshalb nicht nur darauf achten, ob grundsätzlich Steuer-Rechtsschutz eingeschlossen ist, sondern auch, ab welchem Verfahrensstadium der Schutz beginnt.
Besonders relevant sind dabei folgende Punkte:
- Beginnt der Schutz bereits im Einspruchsverfahren?
- Oder greift er erst vor dem Finanzgericht?
- Welche Personen und Unternehmensteile sind versichert?
- Welche Kosten werden übernommen?
- Welche Selbstbeteiligung gilt?
- Bestehen Wartezeiten?
- Gibt es besondere Ausschlüsse oder Entschädigungsgrenzen?
Übernimmt der Rechtsschutz auch den Steuerberater?
Ob und in welcher Höhe Kosten eines Steuerberaters oder eines anderen Bevollmächtigten übernommen werden, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. Versicherungsnehmer sollten deshalb vor Beauftragung möglichst klären, welcher Bevollmächtigte im konkreten Rechtsschutzfall akzeptiert wird und nach welchen Gebühren der Versicherer Kosten übernimmt.
Was sollte ein Unternehmen vor Beauftragung eines Anwalts tun?
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollte der Schaden möglichst frühzeitig gemeldet werden. Anschließend kann geprüft werden, ob der konkrete steuerrechtliche Streit versichert ist und ob eine Deckungszusage erteilt wird.
Für die Deckungsprüfung können insbesondere der betreffende Steuerbescheid, der Zeitpunkt des Konflikts, der aktuelle Stand des Verfahrens und die vereinbarten Rechtsschutzbausteine relevant sein.
Warum ist der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls wichtig?
Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann nicht erst nach Entstehung eines konkreten Streits abgeschlossen werden, um diesen Konflikt rückwirkend vollständig abzusichern. Je nach Vertrag können Wartezeiten und Regelungen zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls gelten.
Unternehmen sollten ihren Rechtsschutz daher vorsorglich überprüfen und nicht erst dann, wenn bereits ein strittiger Steuerbescheid vorliegt.
Was gilt nach einer Betriebsprüfung?
Betriebsprüfungen gehören zu den Situationen, aus denen steuerrechtliche Auseinandersetzungen entstehen können. Kommt die Finanzverwaltung nach der Prüfung zu dem Ergebnis, dass bestimmte Betriebsausgaben nicht anerkannt werden oder zusätzliche Steuern zu zahlen sind, können geänderte Steuerbescheide folgen.
Gegen solche Bescheide können Unternehmen die vorgesehenen Rechtsbehelfe prüfen. Dabei ist zwischen dem steuerrechtlichen Streit über die Höhe der Steuer und einem möglichen strafrechtlichen Vorwurf zu unterscheiden.
Steuerstreit oder Steuerstrafverfahren?
Nicht jeder Streit mit dem Finanzamt ist ein Steuerstrafverfahren. Geht es lediglich um die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen oder die Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften, steht zunächst das Steuerrecht im Mittelpunkt.
Entsteht dagegen der Verdacht einer Steuerstraftat und wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, kann ein Straf- beziehungsweise Spezial-Straf-Rechtsschutz relevant werden. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre Absicherung neben steuerrechtlichen Streitigkeiten auch strafrechtliche Risiken angemessen berücksichtigt.
Welche Rolle spielen Versicherungssumme und Selbstbeteiligung?
Neben dem versicherten Verfahrensstadium sollte auch die finanzielle Ausgestaltung des Vertrags geprüft werden. Eine ausreichende Versicherungssumme kann insbesondere bei umfangreichen Verfahren wichtig sein. Gleichzeitig kann pro Rechtsschutzfall eine Selbstbeteiligung vereinbart sein.
Zum möglichen Leistungsumfang können je nach Vertrag beispielsweise gesetzliche Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Kosten bestimmter Sachverständiger gehören. Die konkrete Kostenübernahme ist immer anhand des jeweiligen Vertrags zu prüfen.
Worauf sollten Unternehmen beim Steuer-Rechtsschutz achten?
Wer einen bestehenden Firmenrechtsschutz überprüft oder einen neuen Vertrag abschließt, sollte den Steuer-Rechtsschutz nicht nur als einzelnes Leistungsmerkmal betrachten. Entscheidend ist, wie weit der Schutz tatsächlich reicht.
Besonders relevant sind außergerichtlicher Steuer-Rechtsschutz, das Einspruchsverfahren, Verfahren vor Finanzgerichten, mögliche Vertretung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, Wartezeiten sowie der ergänzende Straf-Rechtsschutz.
Fazit: Steuer-Rechtsschutz genau auf den Leistungsumfang prüfen
Ein Streit mit dem Finanzamt kann für Unternehmen weit über die eigentliche Steuernachforderung hinaus Kosten verursachen. Nach dem Einspruch kann sich ein Verfahren bis vor das Finanzgericht entwickeln. Je nach Streitwert können dabei zusätzliche Beratungs-, Vertretungs- und Gerichtskosten entstehen.
Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann solche Kostenrisiken reduzieren. Unternehmen sollten jedoch genau prüfen, wie der Steuer-Rechtsschutz ausgestaltet ist. Besonders wichtig ist die Frage, ob bereits das Einspruchsverfahren versichert ist oder der Schutz erst bei einem gerichtlichen Verfahren beginnt.
Entsteht zusätzlich der Vorwurf einer Steuerstraftat, handelt es sich um einen anderen Risikobereich. Dann kann ergänzend ein geeigneter Straf- beziehungsweise Spezial-Straf-Rechtsschutz erforderlich sein. Im Rahmen einer umfassenden Gewerbeversicherung kann der Firmenrechtsschutz dazu beitragen, rechtliche Kostenrisiken bei steuerlichen Auseinandersetzungen planbarer zu machen.