Folgende Fehler treten häufig auf:
Mitarbeiter auf fremden Grundstücken: Es wird oft die Anzahl „0“ angegeben, obwohl die Tätigkeit des Unternehmens auch auf fremden Grundstücken stattfindet.
Beispiel: Ein Fliesenleger oder ein Baggerbetrieb arbeitet in der Regel nicht nur auf dem eigenen Betriebsgelände, sondern hauptsächlich bei Auftraggebern, also auf fremden Grundstücken. Eine Ausnahme sind rein kaufmännische Mitarbeiter, die nicht zu Kunden oder Auftraggebern fahren.
Diese Angabe ist wichtig, da einige Versicherer einen Zuschlag für Tätigkeiten auf fremden Grundstücken erheben. Dieser kann nur korrekt berechnet werden, wenn die Anzahl der entsprechenden Mitarbeiter angegeben ist.
Angaben in Tausend EUR (Lohn- und Umsatzsumme):
Die Angaben sind in Tausend EUR zu machen – die drei Nullen wurden bereits vorausgefüllt, um die Eingabe zu erleichtern. Wenn dennoch die Nullen zusätzlich angegeben werden, erhöht sich die Umsatz- oder Lohnsumme in den Millionenbereich, was zu stark überhöhten Beiträgen bei umsatz- oder lohnbasierten Tarifen führt. Achte daher darauf, dass die Angabe bereits die drei Tausenderstellen berücksichtigt.
Wenn Sie eine gute Betriebshaftpflichtversicherung mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis suchen, dann gehen Sie am besten auf unseren Betriebshaftpflicht Rechner.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar