Sie haben 2 Möglichkeiten eine Hüpfburg Versicherung in einer Haftpflicht für eine Veranstaltung einzuschließen. Die erste Möglichkeit ist der Einschluss von Hüpfburgen im Rechner der Event Assec auf dieser Seite mit den Versicherungen HVS, Mannheimer und Nürnberger.
Es spielt keine Rolle, ob es es um eine private oder öffentliche Feier (beispielsweise Sommerfest für Eltern und Kind) handelt.
Auch für einen Hüpfburgenverleih mit mehreren Hüpfburgen für Veranstaltungen halten wir mit einer speziellen Betriebshaftpflicht für Veranstalter ein Angebot bereit. Hiermit können Schäden an Personen, Sachschäden und Vermögensschäden versichert. Das Risiko eines Unfalls haben nicht nur Kinder. Auch beim Aufbau und Abbau können Mitarbeiter Schäden verursachen, für die das Unternehmen die Haftung hat.
Wir empfehlen, bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung mindestens eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro abzuschließen. Auch Leistungen, wie zum Beispiel die Abgabe von Getränke und Speise für Besucher sollten bei den Versicherungen mitversichert sein. Hier sollten also nicht nur die Kosten der Hüpfburg Versicherung entscheidend sein, sondern der gesamte Leistungsumfang.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen und Berastung benötigen, greifen Sie bitte zum Hörer und wählen die Tel. 0800 – 646 66 76. Diese Hotline ist kostenlos und unverbindlich Eine weitere Möglichkeit besteht unter 06046 – 94 09 60. Selbstverständlich bieten wir für den Kontakt auch eine E-Mail firmeno@email.de an.