Was ist eine Forderungsausfallversicherung?

Die Forderungsausfallversicherung ist ebenfalls als Warenkreditversicherung (WKV) bekannt. Hier spricht man von einer Schaden-Versicherung gegen Vermögensschäden durch den Forderungsausfall gegen Dritte (Kunden). Damit kann man kostengünstig seine Liquidität absichern, denn die Zahlungsmoral kann zu einer Gefahr werden.

Die Warenkreditversicherung soll verhindern, dass ein Unternehmen auf seinen Forderungen sitzenbleibt und es deshalb in einen finanzielle Schieflage gerät, die im schlimmsten Fall eine eigene Insolvenz des Unternehmens nach sich zieht. Mann kann mit Sicherheit sagen, dass je höher die möglichen Forderungsausfälle sein können, desto wichtiger wird der Abschluss. Denn jedes Unternehmen sollte das Zahlungsverhalten und die Bonität seiner Kunden kennen. Lange Fristen zur Zahlung und Fristüberschreitungen sind in vielen Branchen (zum Beispiel Handwerk) keine Seltenheit. Damit wird dem Auftraggeber nicht nur ein Kredit gewährt, sondern das Risiko von Forderungsausfällen steigt merklich.

Wann droht einem Unternehmen der Ausfall offener Forderungen?

Bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit der Kunden droht der Forderungsausfall bei einer mangelnder Bonität. Ein weiteres Risiko ist die Zahlungsunwilligkeit und Bestreiten der Rechnungen durch Ihre Kunden. Auch der Insolvenzverwalter kann ein große Rolle spielen, wenn Forderungen angefechtet werden.

Wie kann so ein Schaden aussehen?

Die Firma GmbH stellt für ihre getätigte Dienstleistung eine Rechnung an ihren Auftraggeber, die Eier GmbH. Diese kann die Rechnung nicht begleichen, weil die Firma ihren besten Auftraggeber verloren hat und bereits eingeplante Umsätzen nicht erwirtschaftet werden. Es kommt zur Insolvenz der Eier GmbH. Die Rechnung der Firma GmbH kann nicht beglichen werden. Die Firma GmbH hat die Eier GmbH aber zuvor über ihre Warenkreditversicherung versichert und bekommt nun vom Versicherer 90% der Rechnung bezahlt. Ohne diesen Versicherungsschutz würde die Firma GmbH keine Entlohnung für Ihre geleistete Arbeit erhalten. Mit dieser Vorsorge schützen Sie Ihr Unternehmen vor schwerwiegenden finanziellen Ausfällen Dritter.

Wann zahlt die Warenkreditversicherung?

Sollte Ihr Kunde die Rechnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt begleichen, können Sie innerhalb von zwei Monaten Mahnungen oder Zahlungserinnerungen versenden, wobei der Einsatz von Vorlagen möglich ist. Nachdem diese zwei Monate verstrichen sind, sollten Sie die Zahlungsverzögerung an die VHV melden, entweder per E-Mail oder über das Online-Portal. Anschließend kümmert sich das Team der Schadenabteilung um den Fall und hält Sie über die weiteren Schritte auf dem Laufenden. Oft führt die Intervention durch die VHV zur Begleichung der offenen Rechnung durch den Kunden, wobei die Erfahrungen hiermit überwiegend positiv sind. Sollte keine Zahlung erfolgen und alle weiteren Bedingungen erfüllt sein, bietet die VHV nach drei Monaten Versicherungsschutz und zahlt 90 Prozent des versicherten Betrages aus, während sie sich um die Rückholung des Geldes bemüht. Erhält die VHV den vollständigen Betrag inklusive aller Nebenforderungen zurück, erhalten Sie den einbehaltenen Betrag in der Schlussabrechnung zurück.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie im Rahmen von BASIS BAU zusätzlich die Option haben, eine Vorabentschädigung von bis zu 70 Prozent der bestrittenen Forderung auf Basis eines unabhängigen, durch die IHK zugelassenen Sachverständigengutachtens zu beantragen. Dies dient der Vorfinanzierung für gerichtliche Auseinandersetzungen mit Ihrem Kunden. Für Forderungen bis zu 10.000 EUR wird sogar auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet.

Was kostet eine Forderungsausfallversicherung?

Hier finden Sie Tabelle mit den Kosten der Forderungsausfallversicherung Basis der VHV. Diese ist günstiger als die Individual, aber es können keine bestrittenen Forderungen versichert werden.

Welche Leistungen erbringt die VHV Forderungsausfallversicherung?

Der Versicherer bietet 2 Tarife mit den Bezeichnungen Basis und Individual. Beide Tarife bieten folgende Highlights:

  • Keine Verpflichtung zum Eigentumsvorbehalt

Ein Eigentumsvorbehalt ist eine Vereinbarung, bei der ein Verkäufer die Eigentumsrechte an einer Ware behält, bis der Käufer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Diese Klausel wird in Verträgen als Sicherheitsmaßnahme für den Verkäufer eingebaut, um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern.

Normalerweise könnte eine Versicherungsgesellschaft verlangen, dass ein Unternehmen solche Sicherheitsmaßnahmen ergreift, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren, bevor sie Versicherungsschutz gewährt. Die Klausel „Keine Verpflichtung zum Eigentumsvorbehalt“ in einer Forderungsausfallversicherungspolice bedeutet jedoch, dass die Versicherungsgesellschaft auf diese Anforderung verzichtet. Das heißt, das Unternehmen kann Versicherungsschutz gegen Forderungsausfälle erhalten, auch wenn es keine Eigentumsvorbehalte gegen seine Kunden durchsetzt.

  • Vereinfachter Versicherungsschutz für kleinteilige Forderungen gegen Abnehmer aus Deutschland

Um die Handhabung von kleinteiligen Inlandsforderungen bis zu einem Nettobetrag von 5.000 EUR zu vereinfachen, steht Ihnen der Vertragszusatz „Blinddeckung“ zur Verfügung. Dieser gilt unabhängig vom Wert des Auftrags. Mit dieser Option erhalten Sie automatisch Versicherungsschutz bei der VHV für zulässige Forderungen, ohne dass eine zusätzliche Überprüfung der Kreditwürdigkeit erforderlich ist. Dies trifft zu, solange bei einem Neukunden keine oder ausschließlich positive Informationen vorhanden sind oder sofern bei bestehenden Kunden ausschließlich positive Zahlungserfahrungen (d.h., berechtigte Rechnungen wurden stets binnen zweier Monate beglichen) vorliegen.

  • Es besteht keine Verpflichtung zum Inkasso, welches zu einer Zeitverzögerung und zusätzlichen Kosten führt.

Daurch, daß kein Inkasso von der Versicherung gefordert wird, gibt es in der Regel keine Zeitverzögerung und keine Mehrkosten.Fruchtloses Inkasso über Creditreform muss nicht nachgewiesen werden.

  • Es besteht ein Fakturierungszeitraum von maximal 90 Tagen

Wenn ein Versicherer in seiner Warenkreditversicherung einen Fakturierungszeitraum von maximal 90 Tagen ansetzt, bedeutet dies, dass Rechnungen, die an Kunden ausgestellt werden, innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung bezahlt werden müssen, um unter den Schutz der Warenkreditversicherung zu fallen. Rechnungen, deren Zahlungen über diesen Zeitraum von 90 Tagen hinausgehen, würden demnach nicht mehr durch die Versicherung abgedeckt sein.

Forderungsausfall versichern mit dem Tarif Individual der VHV Versicherungen

Hier zeigen wir Ihnen die Unterschiede zwischen den Tarifen Basis und Individual.
BasisIndividual
nur unbestrittene Forderungen versichertauch bestrittene Forderungen versichererbar (nur fü das Baugewerbe)
Jahreshöchstenschädigung anhand eienr Tabelle (siehe Forderungsausfallversicherung kosten) frei wählbarJahreshöchstentschädigung beruhend auf Jahresumsatz
keine Beitragserhöhung nach SchadensfällenBeitragserhöhungen nach Schadenfällen
keine Prämiennachzahlungen bei Mehrumsatz da umsatzunabhängigPrämiennachzahlungen bei Mehrumsatz
Beitragsrückerstattung bei schadenfreien Jahren
Freipakete für Bonitätsprüfungenkostenlose Bonitätsprüfungen
Insolvenzanfechtung mitversichert!
auch bei Zahlungsunwilligkeit, nicht nur bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz)
bei unbestrittenen Forderungen werden 90 Prozent der ausstehenden Forderung erstattet

Beispiel Versicherungsschutz bei bestrittenen Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen

Die Wolfram GmbH stellt ihrem Auftraggeber für erbrachte Leistungen 100.000 Euro netto in Rechnung. Das Zahlungsziel verstreicht ohne Geldeingang. Auf die Mahnungen der Wolfram GmbH gibt der Auftraggeber Mängeleinreden an, ohne diese stichhaltig zu begründen. Der Wert der Leistung wird von einem Gutachter auf 90.000 Euro geschätzt. 70 Prozent von diesem Betrag abzüglich der Gutachterkosten werden von der VHV übernommen, also 60.000 Euro.

Aufgrund des folgenden Mahn- bzw. Klageverfahrens erkennt der Auftraggeber die Gesamtforderung von 100.000 Euro an, ist aber inzwischen zahlungsunfähig und stellt Antrag auf Insolvenz. Aufgrund des Anerkenntnis der Forderung leistet die VHV die Gesamtforderung abzüglich der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und der Gutachterkosten an die Wolfram GmbH – insgesamt 87.000 Euro.

Welche weiteren Versicherungen benötigt ein Unternehmen?

Die Warenkreditversicherung ist nicht die einzige Absicherung, die ein Unternehmen benötigt. Als Versicherungsmakler bieten wir in Deutschland bieten wir fast alle Versicherungen und Produkte für Unternehmen und privaten Kunden an. Dazu zählen zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, Kfz-Flottenversicherung, Firmen-Rechtsschutzversicherung, betriebliche Krankenversicherung (mit Zahnzusatzversicherung) und Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung. Nutzen Sie die Vorteile einer Kautionsversicherung. Hierfür haben wir die Gewährleistungsbürgschaft, Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft, Bietungsbürgschaft, Ausführungsbürgschaft oder Vertragserfüllungsbürgschaft im Angebot.

Bei Fragen nehmen Sie einfach Kontakt per E-Mail mit uns auf. Sie finden uns auch auf Facebook, Xing, Youtube oder Linkedin. Zu unserem Service gehört auch ein Kundenportal, in dem unsere Kunden Ihre Verträge online verwalten können. Neueste Dokumente der Versicherungen werden automatisch in das Portal hochgeladen. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich über unsere Services. Als Ansprechpartner steht Herr Alexander Hacker zur Verfügung.