Erklärung der Leistung unvollständige oder fehlerhafte Betriebsbeschreibung

Als versichert gelten die im Versicherungsschein benannten Tätigkeiten des Versicherungsnehmers. Sollte sich im Schadenfall herausstellen, dass der Schaden aus einer nicht genannten Tätigkeit resultiert, so gilt dieser Schaden als nicht versichert. Die Klausel Unvollständige oder fehlerhafte Betriebsbeschreibung verfolgt das Ziel, dass der Versicherer für versehentlich nicht genannte Tätigkeiten und versehentlich nicht genannte weitere Unternehmen des Versicherungsnehmers (sofern vorhanden) die im direkten Zusammenhang stehen, rückwirkend Versicherungsschutz gewährt. Diese Klausel gilt ausschließlich für Tätigkeiten, die über den bestehenden Vertrag versicherbar sind.

Schadenbeispiel

Ein Unternehmen ist im Bereich des Maschinenbaus tätig und hat seine Geschäftstätigkeit in der Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend beschrieben. Allerdings hat das Unternehmen kürzlich damit begonnen, zusätzlich Beratungsleistungen im Bereich der Prozessoptimierung anzubieten. Diese Erweiterung des Dienstleistungsportfolios wurde jedoch versehentlich nicht der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt und somit nicht in der Betriebsbeschreibung der Police aufgeführt.

Während einer Beratungstätigkeit gibt das Unternehmen eine fehlerhafte Empfehlung, die beim Kunden zu einem Produktionsausfall und damit zu erheblichen finanziellen Verlusten führt. Der Kunde fordert Schadensersatz. Da die Beratungstätigkeit nicht in der Betriebsbeschreibung der Versicherung aufgeführt ist, würde normalerweise kein Versicherungsschutz bestehen.

Dank der Deckung für unvollständige oder fehlerhafte Betriebsbeschreibungen in der Betriebshaftpflichtversicherung wird der Schadensanspruch dennoch übernommen, obwohl die Beratungstätigkeit bei Abschluss der Versicherung nicht angegeben wurde. Diese Deckung schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen dieses Versehens. Es ist allerdings wichtig, dass das Unternehmen nach Kenntnisnahme des Fehlers diesen umgehend der Versicherung meldet, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und um zu gewährleisten, dass zukünftige Policen die tatsächliche Geschäftstätigkeit korrekt widerspiegeln.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel Unvollständige oder fehlerhafte Betriebsbeschreibung und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Kommt es im Schadenfall zu der Feststellung, dass die Betriebsbeschreibung des Versicherungsnehmers fehlerhaft oder unvollständig ist, gewährt der Versicherer, unter der Voraussetzung, dass der Vertrag rückwirkend berichtigt wird, Versicherungsschutz. Für den rückwirkenden Einschluss der neuen Risiken bzw. Unternehmen ist der Versicherer berechtigt eine angemessene Prämie zu verlangen und diese dem Versicherungsnehmer in Form eines Angebotes anzubieten.

Als Vorlage diente der Klauseltext der andsafe Versicherung.