Erklärung der Leistung Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt mit dem § 19 die Anzeigepflicht Abs. (1) und besagt in Abs. (2), dass der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht gemäß Abs. (1) nicht nachkommt. Mit der Klausel Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung (Betriebshaftpflicht) soll der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen auf sein Rücktrittsrecht zu Gunsten des Kunden verzichten.

Schadenbeispiel

Ein Unternehmen, das sich auf die Produktion von Chemikalien spezialisiert hat, möchte eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Bei den Fragen nach den Sicherheitsmaßnahmen gibt das Unternehmen an, es verfüge über ein modernes und umfassendes Sicherheitssystem, um Risiken im Umgang mit gefährlichen Substanzen zu minimieren. Auf Basis dieser Informationen schließt die Versicherung einen Vertrag mit dem Unternehmen ab.

Einige Monate später kommt es zu einem Zwischenfall, bei dem aufgrund unzureichender Sicherheitsmaßnahmen ein Mitarbeiter verletzt wird und erheblicher Sachschaden entsteht. Bei der Untersuchung des Schadensfalls stellt sich heraus, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Wirklichkeit nicht über die angegebenen Sicherheitsstandards verfügte. Es hat also falsche Angaben zur Risikosituation gemacht.

Da das Versicherungsunternehmen bei korrekter Risikobeschreibung möglicherweise einen höheren Beitrag verlangt oder den Vertrag unter anderen Bedingungen abgeschlossen hätte, steht ihm nun das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, weil die Anzeigepflicht verletzt wurde. Wenn jedoch im Vertrag eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass das Versicherungsunternehmen auch bei Verletzung der Anzeigepflicht unter bestimmten Umständen leistet (zum Beispiel nur bei einfacher Fahrlässigkeit), könnte das Unternehmen dennoch seinen Versicherungsschutz behalten. Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz würden in der Regel aber weiterhin zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Wird anlässlich eines Versicherungsfalls festgestellt, dass eine vorvertragliche Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wurde, verzichtet der Versicherer teilweise unter folgenden Voraussetzungen auf sein Recht, vom Vertrag zurückzutreten: a) die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung liegt länger als drei Jahre zurück oder b) die Schadenshöhe beträgt maximal 1.000 Euro.

Als Vorlage diente der Klauseltext der andsafe Versicherung.

Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:

  • andsafe
  • HDI