Erklärung der Leistung Summen- und Konditionsdifferenzdeckung

Sobald der Versicherungsnehmer die Versicherung wechselt und einen neuen besseren und umfangreicheren Vertrag abschließt, beginnt eine Zeit des Übergangs in welcher der alte Vertrag mit den schlechteren Leistungen noch bis zum Beginn des neuen Vertrags besteht und greift und die umfangreicheren besseren Leistungen noch nicht greifen. Mit der Klausel Summen- und Konditionsdifferenzdeckung (Betriebshaftpflicht) soll bereits vor Versicherungsbeginn Versicherungsschutz für eingetretene Schäden bestehen, die nicht über den Vorversicherer aber über den neuen Versicherer mitversichert sind.

Schadenbeispiel

Ein deutsches Exportunternehmen verkauft Produkte international und hat dafür eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro. Für die Geschäfte in den USA hat das Unternehmen zusätzlich eine lokale US-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, da die amerikanischen Haftungsrisiken oftmals höher sind und das deutsche Versicherungsniveau nicht ausreicht. Die lokale US-Police deckt Schadensfälle bis zu einer Summe von 10 Millionen Dollar.

Bei einem Schadensfall in den USA wird das Unternehmen mit Schadensersatzansprüchen in Höhe von 12 Millionen Dollar konfrontiert. Die lokale US-Haftpflichtversicherung deckt nur 10 Millionen Dollar ab. Es bleibt eine Differenz von 2 Millionen Dollar, die das Unternehmen aus eigenen Mitteln tragen müsste.

Da das Unternehmen aber eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung in Deutschland abgeschlossen hat, die solche Differenzen abdeckt, kann es nun die restlichen 2 Millionen Dollar Schaden über diese zusätzliche Police regulieren lassen. Somit stellt die Differenzdeckungsversicherung sicher, dass das Unternehmen nicht auf den Kosten sitzen bleibt, die über die Deckungssumme der Grundversicherung hinausgehen.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel Summen- und Konditionsdifferenzdeckung und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Für bis zu max. 15 Monate in der Zukunft beginnende Versicherungen gilt automatisch eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung vereinbart. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer die zu diesem Zeitpunkt gültigen Vertragsunterlagen des Vorversicherers zugänglich zu machen.

Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:

  • andsafe
  • Basler
  • Gothaer
  • HDI
  • Inter

Als Beispiel zeigen wir Ihnen hier den Klauseltext der Gothaer Versicherung:

Zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn des Vertrages, maximal für 15 Monate, gilt eine beitragsfreie Konditions- und Summendifferenzdeckung. Der Versicherer übernimmt die Differenz zu dem Teil des Schadens, der nach dem gestellten Antrag und Bedingungen zu erstatten wäre, zu der vom Vorversicherer erbrachten Leistung. Die Konditions- und Summendifferenzdeckung greift nicht, wenn der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrags leistungsfrei ist.