
Wer gewerbsmäßig fremde Güter mit Fahrzeugen des eigenen Betriebes transportiert, ist während der Beförderung für die Güter verantwortlich. Frachtführer haften daher für den Verlust oder die Beschädigung der übernommenen Güter sowie für Vermögensschäden im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen (HGB/CMR). Ohne Versicherung ist kein Geschäftsbetrieb in der Frachtführung erlaubt. Die Güterschadenhaftpflichtversicherung ist deshalb ein Muss im gewerblichen Gütertransport.
Leistungen
- Versicherungsschutz für die frachtvertragliche Haftung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang
- Leistungs-Update-Garantie: Zukünftige Verbesserungen der Versicherungsbedingungen gelten automatisch
- Vorsorgeversicherung bei Fahrzeugwechsel
- Bergungs- und Beseitigungskosten bis 50.000 EUR je Schadenfall
- Mitversicherung der persönlichen Gegenstände von Fahrer und Beifahrer bis 2.500 EUR
- Mitversicherung von Inkassogeldern bis 5.000 EUR bei Transportmittelunfall, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberischer Erpressung und höherer Gewalt
- Mitversicherung von Standgeldern bis 1.000 EUR je Schadenfall, die durch Auftraggeber, Absender oder Empfänger verursacht werden
- Prämie nach Anzahl der Fahrzeuge; Rabatt bereits ab 5 Fahrzeugen und zusätzlich bei gutem Vorlauf
Zusätzlich wählbare Leistungen: SicherheitsPLUS-Bausteine
- Carrier UnfallSchutz: u. a. Kosten für das Abschleppen, Miete eines Ersatzfahrzeugs, Übernachtung und Rückreise der frachtführenden Person
- Versicherung für Subunternehmereinsatz: Schutz vor Regressausfallrisiken
- Versicherung für Container Trucking (bei Transport von Seecontainern)
- Versicherung einer Pakethaftung bei speziellen Vorgaben für Kurier-, Express- und Paketdienste)
- Versicherung von Schäden an fremden Ladungseinheiten (500 EUR Selbstbeteiligung)