Gewährleistungsbürgschaft: Sicherheitseinbehalt ablösen und Liquidität behalten

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Nach der Abnahme einer Bau- oder Handwerkerleistung ist ein Auftrag oft noch nicht vollständig bezahlt. Auftraggeber behalten häufig einen Teil der Rechnungssumme als Sicherheit für mögliche Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist ein. Für den Auftragnehmer bedeutet dieser Sicherheitseinbehalt, dass bereits verdientes Geld über einen längeren Zeitraum nicht für den eigenen Betrieb zur Verfügung steht. Eine Gewährleistungsbürgschaft kann den Sicherheitseinbehalt unter passenden vertraglichen Voraussetzungen ersetzen und damit Liquidität freisetzen.

Was ist ein Sicherheitseinbehalt?

Mit einem Sicherheitseinbehalt sichert sich ein Auftraggeber für den Fall ab, dass nach der Abnahme einer Leistung noch Mängel auftreten. Statt die vollständige Schlussrechnung auszuzahlen, wird ein vereinbarter Teil der Vergütung zunächst zurückbehalten.

Im Baugewerbe liegt der Sicherheitseinbehalt häufig bei etwa 3 bis 5 Prozent der Bausumme. Die genaue Höhe und die Dauer der Sicherheit richten sich jedoch nach den vertraglichen Vereinbarungen.

Für den Auftraggeber dient der Einbehalt als finanzielle Sicherheit für mögliche Mängelansprüche. Für das ausführende Unternehmen entsteht dagegen der Nachteil, dass ein Teil der bereits erwirtschafteten Vergütung gebunden bleibt.

Wie funktioniert eine Gewährleistungsbürgschaft?

Die Gewährleistungsbürgschaft, häufig auch als Mängelansprüchebürgschaft bezeichnet, dient zur Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist.

Statt einen Geldbetrag einzubehalten, erhält der Auftraggeber eine Bürgschaft. Der Bürge verpflichtet sich im Rahmen des vereinbarten Bürgschaftstextes und der Bürgschaftssumme, für abgesicherte Ansprüche einzustehen.

Vereinfacht läuft die Ablösung so ab:

  • Der Auftraggeber behält einen Teil der Schlussrechnung als Sicherheit ein.
  • Der Auftragnehmer stellt eine Gewährleistungsbürgschaft in entsprechender Höhe zur Verfügung.
  • Der Auftraggeber akzeptiert die Bürgschaft als Ersatzsicherheit.
  • Der bisher einbehaltene Rechnungsbetrag kann an den Auftragnehmer ausgezahlt werden.
  • Die Bürgschaft bleibt bestehen, solange die abgesicherten Verpflichtungen fortbestehen beziehungsweise bis sie freigegeben wird.

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Sicherheitseinbehalt gegen eine Bürgschaft ausgetauscht werden kann, richtet sich immer nach dem zugrunde liegenden Vertrag.

Warum verbessert die Bürgschaft die Liquidität?

Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass das Unternehmen nicht über Jahre hinweg auf einen Teil seiner bereits erwirtschafteten Vergütung verzichten muss. Wird der Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft ersetzt, kann der zuvor gebundene Betrag wieder für den laufenden Geschäftsbetrieb zur Verfügung stehen.

Ein einfaches Beispiel: Bei einer Auftragssumme von 200.000 Euro und einem vereinbarten Sicherheitseinbehalt von 5 Prozent wären zunächst 10.000 Euro gebunden. Kann der Auftragnehmer diesen Einbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen, können die 10.000 Euro wieder als betriebliche Liquidität eingesetzt werden.

Das Geld kann beispielsweise für Materialeinkäufe, Löhne und Gehälter, Investitionen, neue Aufträge, laufende Betriebskosten oder die Vorfinanzierung weiterer Projekte genutzt werden.

Wie stark können mehrere Sicherheitseinbehalte belasten?

Ein einzelner Sicherheitseinbehalt wirkt häufig überschaubar. Bei mehreren Projekten können sich die gebundenen Beträge jedoch deutlich summieren.

Hat ein Handwerksbetrieb beispielsweise fünf abgeschlossene Projekte mit jeweils 100.000 Euro Auftragsvolumen und werden bei jedem Auftrag 5 Prozent einbehalten, sind insgesamt 25.000 Euro gebunden. Bei größeren Bauunternehmen können die Beträge entsprechend höher ausfallen.

Hinzu kommt, dass Gewährleistungsfristen mehrere Jahre umfassen können. Der Liquiditätseffekt einer Ablösung kann deshalb gerade bei regelmäßigem Bürgschaftsbedarf erheblich sein.

Bankbürgschaft oder Bürgschaftsversicherung?

Eine Bürgschaft kann grundsätzlich auf unterschiedlichen Wegen gestellt werden. Unternehmen können beispielsweise eine Bankbürgschaft nutzen oder Bürgschaften über eine Kautions- beziehungsweise Bürgschaftsversicherung bereitstellen.

Für die Liquiditätsplanung ist ein Unterschied besonders relevant: Bankbürgschaften können die bei der Hausbank vorhandenen Kredit- beziehungsweise Avalrahmen belasten. Bei einer Gewährleistungsbürgschaft wird dagegen eine eigene Bürgschaftslinie beim Versicherer eingerichtet. Das darüber bereitgestellte Bürgschaftsvolumen wird grundsätzlich nicht auf die Kreditlinie der Hausbank angerechnet.

Dadurch kann die Banklinie beispielsweise weiterhin für Betriebsmittelkredite, Investitionen oder andere Finanzierungen zur Verfügung stehen. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Bonität des Unternehmens, dem benötigten Bürgschaftsvolumen, vorhandenen Kreditlinien und den jeweiligen Konditionen ab.

Was ist eine Bürgschaftslinie?

Bei einer Kautionsversicherung erhält das Unternehmen üblicherweise einen bestimmten Bürgschaftsrahmen beziehungsweise eine Bürgschaftslinie. Innerhalb dieses Rahmens können, abhängig von der Vereinbarung, einzelne Bürgschaften für unterschiedliche Aufträge beantragt werden.

Verfügt ein Unternehmen beispielsweise über eine Bürgschaftslinie von 100.000 Euro und werden davon Gewährleistungsbürgschaften über insgesamt 40.000 Euro gestellt, ist ein entsprechender Teil des Rahmens belegt. Werden Bürgschaften später freigegeben und aus dem Obligo genommen, steht der betreffende Teil der Linie grundsätzlich wieder für neue Bürgschaften zur Verfügung.

Die notwendige Höhe der Bürgschaftslinie sollte deshalb nicht nur anhand eines einzelnen Projekts betrachtet werden. Unternehmen sollten berücksichtigen, wie viele Bürgschaften voraussichtlich gleichzeitig benötigt werden.

Welche Ansprüche sichert die Gewährleistungsbürgschaft?

Die Gewährleistungsbürgschaft dient grundsätzlich der Absicherung von Mängelansprüchen innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist. Damit unterscheidet sie sich von anderen Bürgschaftsarten im Bauprozess.

Eine Ausführungsbürgschaft betrifft beispielsweise Verpflichtungen während der Ausführungsphase bis zur Abnahme. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann einen weitergehenden Zeitraum beziehungsweise mehrere vertragliche Verpflichtungen umfassen. Die Gewährleistungsbürgschaft setzt dagegen typischerweise nach der Abnahme an und konzentriert sich auf die Absicherung von Mängelansprüchen.

Was sollte beim Bürgschaftstext beachtet werden?

Nicht allein die Bezeichnung „Gewährleistungsbürgschaft“ entscheidet über den Umfang der Verpflichtung. Maßgeblich ist insbesondere der konkrete Bürgschaftstext. Darin wird geregelt, für welche Ansprüche die Bürgschaft gilt und bis zu welcher Höhe der Bürge einzustehen hat.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob der vom Auftraggeber verlangte Bürgschaftstext mit den Vorgaben des Bürgschaftsgebers vereinbar ist. Bei abweichenden oder individuellen Texten kann eine gesonderte Prüfung erforderlich sein. Auch die Bürgschaftssumme sollte zum tatsächlich vereinbarten Sicherheitseinbehalt passen.

Wann wird die Gewährleistungsbürgschaft wieder frei?

Eine ausgestellte Bürgschaft belastet die verfügbare Bürgschaftslinie grundsätzlich so lange, bis der Bürgschaftsgeber aus der Verpflichtung entlassen wurde. Nach Ablauf der abgesicherten Verpflichtungen sollte deshalb darauf geachtet werden, dass nicht mehr benötigte Bürgschaften vom Auftraggeber freigegeben werden.

Für Unternehmen ist ein systematisches Bürgschaftsmanagement sinnvoll. Dazu gehört insbesondere, im Blick zu behalten, welches Projekt abgesichert wird, wann die Gewährleistungsfrist endet, welche Bürgschaftssumme noch im Obligo steht, ob bereits eine Freigabe möglich ist und wie viel der gesamten Bürgschaftslinie noch zur Verfügung steht.

Für welche Unternehmen ist die Ablösung des Sicherheitseinbehalts interessant?

Gewährleistungsbürgschaften spielen insbesondere in Branchen eine Rolle, in denen Auftraggeber regelmäßig Sicherheiten für die vertragsgemäße Leistung verlangen. Dazu gehören vor allem Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie zahlreiche Handwerksbetriebe.

Besonders interessant kann eine Bürgschaftslösung sein, wenn regelmäßig Sicherheitseinbehalte vereinbart werden, mehrere Projekte gleichzeitig laufen, größere Beträge über längere Zeit gebunden wären, die Kreditlinie der Hausbank geschont werden soll oder zusätzlicher finanzieller Spielraum für neue Aufträge benötigt wird.

Gewährleistungsbürgschaft als Instrument für mehr finanziellen Spielraum

Ein Sicherheitseinbehalt schützt den Auftraggeber, bindet beim Auftragnehmer jedoch Kapital. Gerade bei mehreren Projekten kann daraus ein erheblicher Liquiditätsbedarf entstehen.

Mit einer Gewährleistungsbürgschaft kann die vereinbarte Sicherheit unter passenden vertraglichen Voraussetzungen gestellt werden, ohne dass der entsprechende Rechnungsbetrag dauerhaft beim Auftraggeber verbleiben muss. Das Unternehmen kann den Sicherheitseinbehalt zurückerhalten und das Geld wieder für seinen laufenden Geschäftsbetrieb einsetzen.

Für Unternehmen mit regelmäßigem Bürgschaftsbedarf kann die Bürgschaftsversicherung deshalb ein sinnvoller Baustein innerhalb der Gewerbeversicherung und der betrieblichen Liquiditätsplanung sein.