Firmeno · D&O Versicherung · Managerhaftpflicht

D&O-Versicherung: Persönliche Haftung für Geschäftsführer richtig absichern.

Wer ein Unternehmen führt, trifft Entscheidungen mit Tragweite. Eine D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe vor finanziellen Folgen persönlicher Haftung – mit Prüfung, Abwehr und Regulierung berechtigter Ansprüche.

30–50 %
Orientierung zur Versicherungssumme

Als erster fachlicher Startpunkt wird häufig mit 30–50 % der Bilanzsumme gearbeitet. Der Rechner unten kombiniert diese Orientierung mit Umsatzklassen.

0 %der Geschäftsführer unterschätzen den Umfang persönlicher Haftung
0 %glauben, die GmbH-Haftungsbeschränkung schütze sie persönlich
0 JahreNachhaftung kann nach Ausscheiden relevant bleiben
0 Mio. €D&O-Schadensleistungen in Deutschland in einem einzelnen Jahr
Warum D&O relevant ist

Haftung beginnt dort, wo Entscheidungen persönliche Konsequenzen haben.

Geschäftsführer und leitende Entscheider tragen Verantwortung, die nicht automatisch durch die Gesellschaft abgefedert wird. Gerade im Gewerbebereich ist eine saubere Einordnung wichtig: Welche Risiken bestehen, welche Summe ist sinnvoll und wer ist versichert?

01

Privatvermögen kann betroffen sein

Bei Pflichtverletzungen kann die persönliche Haftung direkt auf Geschäftsführer, Vorstände oder Prokuristen durchgreifen. Genau hier setzt die D&O-Versicherung an.

02

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Nicht jede Forderung ist berechtigt. Eine gute D&O-Police prüft Ansprüche und übernimmt die rechtliche Abwehr, wenn Forderungen unbegründet sind.

03

Innen- und Außenhaftung

Ansprüche können aus dem eigenen Unternehmen, von Gesellschaftern, Insolvenzverwaltern, Gläubigern oder weiteren Dritten entstehen.

Was D&O leistet

Schutz für Entscheidungen. Nicht für Leichtsinn.

D&O ist kein pauschaler Freifahrtschein. Sie ist eine professionelle Absicherung für leitende Verantwortung: prüfen, abwehren, freistellen – im vereinbarten Versicherungsrahmen.

Beratung anfordern →
01
Prüfung der Haftungsfrage

Der Versicherer prüft, ob ein Anspruch berechtigt ist und ob der konkrete Fall unter den Vertrag fällt.

02
Abwehr unberechtigter Forderungen

Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt – einschließlich anwaltlicher und gerichtlicher Unterstützung.

03
Freistellung bei berechtigten Ansprüchen

Ist ein Anspruch berechtigt, kann die D&O im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme leisten.

04
Schutz für mehrere Organpersonen

Je nach Konzept können Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen und weitere leitende Personen erfasst sein.

05
Wichtige Vertragsdetails

Nachmeldefrist, Rückwärtsdeckung, Sublimits, Selbstbehalte und Ausschlüsse müssen sauber geprüft werden.

Typische Schadenfälle

D&O-Haftung entsteht oft nicht durch böse Absicht, sondern durch Fehler im Alltag.

Gerade in KMU entstehen Risiken durch Fristen, Organisation, Steuern, Cyber-Fraud, falsche Auswahlentscheidungen oder unvollständige Kontrollen.

CEO FraudHohe Überweisungsrisiken

Manipulierte Zahlungsanweisungen können zu hohen Vermögensschäden führen. Entscheidend ist, ob Kontrollen und Prozesse ausreichend waren.

Organisation · Kontrolle
FristversäumnisTypischer KMU-Fall

Werden Fristen übersehen oder Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht, kann daraus persönliche Haftung entstehen.

Pflichtverletzung
Steuern & AbgabenAußenhaftung

Nicht oder verspätet abgeführte Steuern und Sozialabgaben können Geschäftsführer persönlich treffen.

Finanzen · Liquidität
Fehlentscheidung bei InvestitionAuswahlverschulden

Ungeeignete Systeme, falsche Dienstleister oder mangelhafte Entscheidungsgrundlagen können zu Ersatzforderungen führen.

Investition · Sorgfalt
Orientierungsrechner

Welche Versicherungssumme ist ein sinnvoller Startpunkt?

Dieser Rechner ersetzt keine Beratung. Er gibt eine erste Richtung, damit Sie im Gespräch mit Firmeno und den Fachmaklern nicht bei null starten.

Nur Orientierung. Branche, Organstruktur, vorhandene Policen, Historie, Sublimits und konkrete Risikoprofile müssen individuell geprüft werden.
300.000 € – 500.000 €

Bei 1.000.000 € Bilanzsumme ergibt die 30–50 %-Orientierung einen Rahmen von 300.000 € bis 500.000 €.

1 Mio. €häufiger Startwert für kleinere Unternehmen
2 Mio. €häufiger Bereich für wachsende KMU
individuellbei komplexer Struktur oder hohem Umsatz
Praxis-Hinweis: Bei kleinen und mittleren Unternehmen wird oft mindestens 1 Mio. € als Gesprächsgrundlage geprüft.
Mauritz Mannsperger – Firmeno Gewerbeversicherung Spezialist
Persönliche Beratung

Mauritz Mannsperger persönlich kennenlernen.

D&O ist kein Produkt, das man blind von der Stange wählen sollte. Mauritz unterstützt bei gewerblichen Risiken, Ausschreibungen und der sauberen Einordnung passender Deckungskonzepte.

Häufige Fragen

Was Unternehmer zur D&O wirklich wissen sollten.

Kurz, verständlich und als Vorbereitung für ein Beratungsgespräch.

Für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen und leitende Personen, die Entscheidungen mit finanzieller Tragweite treffen.

Nein. Die Haftungsbeschränkung schützt primär die Gesellschafter. Geschäftsführer können persönlich haften, wenn ihnen Pflichtverletzungen vorgeworfen werden.

Eine erste Orientierung kann über Bilanzsumme und Umsatzklasse erfolgen. Die finale Summe hängt aber von Branche, Struktur, Risiken und vorhandenen Verträgen ab.

Bei der D&O ist regelmäßig der Zeitpunkt der Anspruchserhebung entscheidend. Deshalb sind Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist besonders wichtig.

Für einfache Orientierung ja. Für eine belastbare D&O-Absicherung sollte aber immer eine fachliche Prüfung erfolgen.

Nächster Schritt

D&O prüfen lassen – bevor Verantwortung zum privaten Risiko wird.

Firmeno verbindet Online-Vergleich, Gewerbeexpertise und persönliche Beratung. Für Geschäftsführer, Unternehmer und Entscheider, die sauber abgesichert sein wollen.