
Ob Stadtfest, Vereinsfeier oder Musikfestival – viele Veranstalter möchten ihren Gästen etwas Besonderes bieten. Doch gerade Highlights wie Feuerwerke, Hüpfburgen oder Tribünen bringen auch ein deutlich höheres Risiko mit sich. Wer hier nicht richtig abgesichert ist, riskiert hohe Schadensersatzforderungen. Eine Veranstalterhaftpflicht schützt zuverlässig vor den finanziellen Folgen solcher Sonderrisiken.
Warum Sonderrisiken ein besonderes Thema für Veranstalter sind
Bei jeder Veranstaltung trägt der Veranstalter die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Besuchern, Mitwirkenden und Helfern. Nach §823 BGB haftet er für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Fahrlässigkeit oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen entstehen. Das gilt auch für Geräte und Anlagen, die er nur kurzzeitig nutzt oder mietet – also etwa eine Hüpfburg, eine Bühne oder ein Feuerwerkssystem.
Typische Sonderrisiken bei Veranstaltungen
- Pyrotechnische Effekte und Feuerwerke
- Aufblasbare Spielgeräte wie Hüpfburgen oder Rutschen
- Mobile Tribünen und temporäre Bühnenkonstruktionen
- Zelte, Stände oder technische Anlagen im Eigenaufbau
Diese Risiken sind nicht automatisch in jeder Standardhaftpflicht abgedeckt. Bei der Mannheimer Versicherung werden sie über den eventAssec-Tarif durch spezielle Zusatzbausteine oder Zuschläge abgesichert.
Feuerwerke – beeindruckend, aber riskant
Ein professionelles Feuerwerk ist oft der Höhepunkt eines Events – gleichzeitig aber eines der gefährlichsten Elemente. Schon kleine Fehler bei Aufbau oder Zündung können zu schweren Personenschäden und Bränden führen.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
- Das Feuerwerk muss von einem zugelassenen Pyrotechniker durchgeführt werden.
- Eine behördliche Genehmigung nach Sprengstoffgesetz ist zwingend erforderlich.
- Der Abbrennplatz muss abgesichert und von Zuschauern ausreichend entfernt sein.
Laut den Besonderen Bedingungen der Mannheimer ist das Abbrennen von Feuerwerken nur gegen Zuschlag versicherbar. Erfolgt das Feuerwerk ohne entsprechende Vereinbarung, besteht kein Versicherungsschutz. In der eventAssec-Veranstalterhaftpflicht sind Schäden durch Feuerwerke nur dann abgedeckt, wenn sie ausdrücklich vereinbart und in der Police genannt sind.
Was bei einem Schadensfall gilt
Kommt es durch das Feuerwerk zu einem Brand oder einer Verletzung, prüft der Versicherer zunächst, ob eine gesetzliche Haftung besteht. Berechtigte Ansprüche werden übernommen, unberechtigte abgewehrt – inklusive der Prozesskosten. Die Deckungssumme liegt bei bis zu 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall.
Hüpfburgen und andere aufblasbare Attraktionen
Kaum eine Kinderveranstaltung kommt ohne Hüpfburg aus – und kaum ein Risiko wird so häufig unterschätzt. Schon ein kleines Loch, ein Stromausfall oder zu viele Kinder gleichzeitig können gefährliche Situationen schaffen.
Typische Schadenbeispiele
- Die Hüpfburg verliert plötzlich Luft – mehrere Kinder stoßen zusammen und verletzen sich.
- Ein Sturm erfasst eine ungesicherte Hüpfburg und schleudert sie über das Gelände.
- Ein Helfer stolpert beim Aufbau über ein Gebläsekabel und beschädigt die Technik.
Warum eine Zusatzdeckung erforderlich ist
Die Mannheimer weist in ihrem Tarif ausdrücklich darauf hin: Hüpfburgen sind nur gegen Zuschlag versicherbar. Ohne diesen Einschluss besteht kein Schutz für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Hüpfburg stehen. Das gilt auch dann, wenn die Burg von einem Dritten gemietet wurde.
Wichtige Sicherheitshinweise für Veranstalter
- Hüpfburgen immer gegen Windböen sichern (z. B. mit Erdankern oder Sandsäcken).
- Aufsichtsperson benennen, die die Nutzung kontrolliert.
- Bei Gewitter, Sturm oder starkem Regen sofort außer Betrieb nehmen.
Tribünen, Zelte & temporäre Bauten
Auch beim Aufbau von Tribünen, Bühnen oder Zelten kann es schnell zu Schäden kommen – etwa durch mangelhafte Befestigung, fehlende Abnahmen oder Unwetter.
Eigener Aufbau vs. fremder Aufbau
Beim Tarif eventAssec gilt: Der Betrieb und die Nutzung von Tribünen ist grundsätzlich mitversichert, der eigene Auf- und Abbau jedoch nicht automatisch. Dieser muss über einen Zuschlag oder eine besondere Vereinbarung abgesichert werden. Zelte sind im Regelfall inklusive, wenn sie fachgerecht errichtet und abgenommen sind.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vereinsfest lässt eine kleine Zuschauertribüne errichten. Die Montage erfolgt in Eigenleistung – eine Querstrebe wird dabei vergessen. Während der Veranstaltung gibt die Konstruktion nach, zwei Besucher stürzen und verletzen sich. Ohne Zusatzbaustein für den Eigenaufbau müsste der Veranstalter für die Schäden selbst aufkommen. Mit der richtigen Erweiterung übernimmt die Veranstalterhaftpflicht die Regulierung vollständig.
So schützt die Mannheimer Veranstalterhaftpflicht (eventAssec)
Deckungssummen & Leistungen im Überblick
- 3 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Abhandenkommen von Schlüsseln bis 5.000 €
- Mietsachschäden an Räumen bis 1 Mio. €
- Umweltschadens- und Umwelthaftpflichtversicherung inklusive
- Selbstbeteiligung: 150 € je Schadenfall
Wichtige Zusatzbausteine laut Sideletter
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z. B. Equipment) bis 5.000 €
- Bauherrenhaftpflicht bis 50.000 €
- Nutzung von Internet-Technologien inkl. Datenschutzrisiken
Praxisbeispiel: Volksfest mit Feuerwerk
Bei einem Dorffest entzündet ein Pyrotechniker das Abschlussfeuerwerk. Eine Windböe weht Funken auf ein nahes Zelt, das Feuer fängt. Der Schaden beläuft sich auf 40.000 Euro. Da das Feuerwerk angemeldet und versichert war, übernimmt die Mannheimer die Regulierung – der Veranstalter zahlt nur den Selbstbehalt.
Fazit – mit der richtigen Absicherung entspannt feiern
Ob kleine Vereinsfeier oder großes Stadtfest – Sonderrisiken gehören zu fast jeder Veranstaltung. Entscheidend ist, sie im Versicherungsschutz zu berücksichtigen. Mit der Veranstalterhaftpflicht der Mannheimer (Tarif eventAssec) lassen sich alle gängigen Zusatzrisiken flexibel absichern – vom Feuerwerk bis zur Hüpfburg. So steht dem sicheren Vergnügen nichts im Weg. Und wer regelmäßig Events organisiert, sollte über eine umfassende Gewerbeversicherung nachdenken, um auch langfristig bestens geschützt zu sein.