Erklärung der Leistung Vorsorgeversicherung

Im Rahmen der Vorsorgeversicherung gelten neu hinzukommende Risiken auf Basis des bestehenden Vertrages automatisch als mitversichert. Üblicherweise ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Änderung innerhalb eines Monats, nach Aufforderung zur jährlichen Meldung, dem Versicherer zu melden. Durch die Klausel Vorsorgeversicherung wird diese Frist auf sechs Monate verlängert.

Schadenbeispiel

Die Vorsorge in der Betriebshaftpflichtversicherung bezieht sich auf den Schutz gegen neu entstehende Risiken oder Erhöhungen bestehender Risiken, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht bekannt oder nicht vorhersehbar waren. Die Vorsorgeversicherung deckt diese neuen Risiken bis zur nächsten Hauptfälligkeit der Police, sofern sie nicht durch eine Ausschlussklausel ausgeschlossen sind. Hier ein Beispiel, wie ein Unternehmen die Vorsorgeleistung in Anspruch nehmen könnte:

Ein mittelständisches Unternehmen stellt Haushaltsgeräte her und ist dafür entsprechend versichert. Im Laufe des Jahres entscheidet die Geschäftsleitung, das Produktportfolio zu erweitern und auch elektrische Gartenwerkzeuge zu produzieren. Dies führt zu neuen Haftungsrisiken, da mit den Gartenwerkzeugen andere Gefahren und mögliche Schadensfälle verbunden sind als mit den Haushaltsgeräten.

Die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens enthält einen Vorsorgebaustein, der nicht vorhergesehene Risikoerweiterungen automatisch bis zu einer bestimmten Summe und bis zum nächsten Versicherungstermin abdeckt. So ist das Unternehmen auch für eventuelle Schadensfälle versichert, die durch die neu eingeführten Gartenwerkzeuge entstehen könnten, bis es die Möglichkeit hat, die Versicherungspolice entsprechend der neuen Risikosituation anzupassen.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel Vorsorgeversicherung und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Aufforderung des Versicherers, jedes neue Risiko innerhalb von 6 Monaten anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko, ab dessen Entstehung, rückwirkend.

Als Vorlage diente der Klauseltext der HDI Versicherung.

Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:

  • andsafe
  • Basler
  • Gothaer
  • HDI