Erklärung der Leistung Versehensklausel

Im Versicherungsvertragsgesetz ist auch geregelt, welche Rechte der Versicherer im Falle von Verletzungen von vertraglichen Obliegenheiten nach § 28 oder von Verletzungen der Anzeigepflicht nach § 19 hat. Eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung oder grob fahrlässige Vornahme einer Gefahrerhöhung § 23 Abs. (1) und § 26 Abs. (1) kann zur Kündigung und/oder Leistungsfreiheit/-Kürzung des Versicherers führen. Die Versehensklausel (Betriebshaftpflicht) soll die Leistungsfreiheit oder Kündigung im Falle dessen, dass die Verletzungen vom Versicherungsnehmer versehentlich begangen wurden außer Kraft setzen.

Schadenbeispiel

Ein Hersteller von Küchengeräten hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auf der Grundlage des gemeldeten Produktportfolios und der entsprechenden Risikobewertung basiert. Im Laufe des Jahres führt das Unternehmen ein neues Produkt ein – eine Serie von Hochleistungs-Mixern – und vergisst dabei versehentlich, diese Erweiterung des Sortiments der Versicherung zu melden.

Einige Monate später verursacht einer dieser Mixer aufgrund eines Konstruktionsfehlers einen Schaden. Ein Kunde erleidet eine Handverletzung, und es kommt zu einer Schadensersatzforderung gegen das Unternehmen. Normalerweise könnte der Versicherer die Regulierung des Schadens ablehnen oder einschränken, da das Risiko der neuen Mixer nicht in der ursprünglichen Police berücksichtigt wurde.

Da die Betriebshaftpflichtversicherung jedoch eine Versehensklausel beinhaltet, wird der Schaden trotz des Meldeversäumnisses abgedeckt. Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Schadensfall, weil er anerkennt, dass das Versäumnis, die neuen Produkte zu melden, ein Versehen war und nicht vorsätzlich geschah.

Die Versehensklausel bietet somit eine zusätzliche Sicherheitsebene für das Unternehmen, sollte es zu einem unbeabsichtigten administrativen Fehler kommen. Sie ist jedoch kein Freibrief für Nachlässigkeit und schützt in der Regel nicht vor den Konsequenzen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Täuschung.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Versehensklausel und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Unterlässt der Versicherungsnehmer fahrlässig (nicht vorsätzlich) gegenüber dem Versicherer seinen Obliegenheiten und Anzeigepflichten nachzukommen, verzichtet der Versicherer auf sein Recht der Leistungsfreiheit oder Kündigung gemäß §28 und §19 VVG, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird/wurde.

Als Vorlage diente der Klauseltext der andsafe Versicherung.

Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:

  • andsafe
  • Ergo
  • Gothaer
  • HDI