Betriebshaftpflicht für Friseure: Welcher Versicherungsschutz ist inkludiert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Friseursalons bietet Schutz vor einer Vielzahl von Risiken, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auftreten können. Diese Art der Versicherung ist speziell darauf ausgelegt, die einzigartigen Bedürfnisse und Risiken zu berücksichtigen, die mit dem Betrieb eines Friseursalons verbunden sind.

Im Folgenden sind die Hauptbereiche des Schutzes aufgeführt, die in der Regel durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure abgedeckt sind:

1. Personenschäden: Dazu gehören Verletzungen von Dritten, die sich im Salon ereignen. Wenn beispielsweise ein Kunde auf einem nassen Boden ausrutscht oder sich beim Haarschneiden verletzt, deckt die Versicherung die damit verbundenen medizinischen Kosten sowie mögliche Schadenersatzforderungen ab.

2. Sachschäden: Wenn durch die Tätigkeit des Friseursalons oder durch das Salonpersonal Eigentum von Dritten beschädigt wird (z.B. Beschädigung der Kleidung durch Farbflecken), kommen diese Versicherungen für den entstandenen Schaden auf.

3. Vermögensschäden: Obwohl seltener, können Vermögensschäden entstehen, die nicht direkt mit körperlichen Verletzungen oder Sachbeschädigungen zusammenhängen, wie z.B. Datenschutzverletzungen bei der Handhabung von Kundeninformationen.

4. Produkthaftung: Diese deckt Schäden ab, die durch Produkte verursacht werden, die im Friseursalon verkauft oder verwendet werden, wie Haarpflegeprodukte, die Hautreizungen oder allergische Reaktionen hervorrufen könnten.

5. Mietsachschäden: Viele Policen beinhalten auch Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten Räumlichkeiten, wie zum Beispiel bei einem Brand oder Wasserschaden im Salon.

6. Rechtsschutz: Einige Betriebshaftpflichtversicherungen bieten auch Unterstützung bei rechtlichen Streitigkeiten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen können, einschließlich der Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue Umfang des Versicherungsschutzes je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif variieren kann. Friseursalons sollten ihre spezifischen Bedürfnisse mit einem Versicherungsvertreter besprechen, um sicherzustellen, dass sie einen angemessenen Schutz erhalten. Versicherungspolicen können individuell angepasst werden, um zusätzlichen Schutz für bestimmte Risiken zu bieten, die möglicherweise nicht durch eine Standardpolice abgedeckt sind.

Sachschäden

Während eines besonders hektischen Tages im Friseursalon kippt ein Mitarbeiter versehentlich ein Regal um, während er versucht, Haarpflegeprodukte für eine Kundin zu erreichen. Das Regal fällt auf einen teuren Styling-Stuhl, der dabei beschädigt wird. Zusätzlich zerbrechen mehrere Flaschen mit Haarpflegeprodukten, die sich auf dem Regal befanden, und verursachen einen Fleck auf dem Bodenbelag, der nicht entfernt werden kann und somit einen Austausch des Bodenbelags erforderlich macht.

In diesem Szenario würde die Betriebshaftpflichtversicherung des Friseursalons in der Regel für die Aufwendungen des entstandenen Sachschadens aufkommen. Dies umfasst die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Styling-Stuhls sowie die Reinigungskosten oder den Austausch des beschädigten Bodenbelags. Die Versicherung deckt somit die finanziellen Verluste ab, die dem Friseursalon durch den Unfall entstanden sind, und schützt ihn vor der direkten finanziellen Belastung durch den Schadensersatz.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen Friseursalon ist, um sie vor den finanziellen Folgen zu schützen, die während der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten entstehen können.

Personenschäden

Ein Kunde erhält in einem Friseursalon eine Haarbehandlung, bei der eine chemische Substanz verwendet wird. Unmittelbar nach Auftragen der Chemikalie klagt der Kunde über starke Hautirritationen und Verbrennungen auf der Kopfhaut. Es stellt sich heraus, dass der Friseur versehentlich eine zu hohe Konzentration des Chemikalienmixes verwendet hat, was zu den Verletzungen geführt hat. Der Kunde muss ärztlich behandelt werden, und es sind mehrere Besuche bei einem Dermatologen erforderlich, um die Verbrennungen zu heilen.

In diesem Szenario würde die Betriebshaftpflichtversicherung des Friseursalons typischerweise die medizinischen Behandlungskosten des Kunden übernehmen. Dies umfasst die Erstbehandlung der Verbrennungen sowie die folgenden dermatologischen Behandlungen. Zusätzlich könnte die Versicherung auch für Schmerzensgeld an den Kunden aufkommen, falls dieser entsprechende Ansprüche stellt.

Dieses Beispiel illustriert, wie die Betriebshaftpflichtversicherung Friseursalons vor den finanziellen Folgen von Personenschäden schützt, die während der Ausübung ihrer Dienstleistungen entstehen können. Sie trägt dazu bei, die direkten Aufwendungen für medizinische Behandlungen sowie mögliche Entschädigungen für Schmerzensgeld zu decken und minimiert somit das finanzielle Risiko für das Unternehmen.

unechte Vermögensschäden

Ein Kunde besucht einen Friseursalon, um sich auf eine wichtige berufliche Veranstaltung vorzubereiten, bei der er als Hauptredner auftreten soll. Der Kunde bittet um eine spezifische Frisur, die zu seinem professionellen Erscheinungsbild beitragen soll. Der Friseur versichert ihm, dass er die gewünschte Frisur entsprechend umsetzen kann. Allerdings misslingt das Styling komplett, und das Ergebnis weicht erheblich von dem ab, was vereinbart war. Aufgrund der Zeitknappheit und der Unmöglichkeit, die Frisur zu korrigieren oder anderweitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, erleidet der Kunde einen erheblichen Imageverlust bei der Veranstaltung, was wiederum negative Auswirkungen auf seine beruflichen Chancen hat.

Der Kunde macht geltend, dass der Imageverlust und die daraus resultierenden beruflichen Einbußen direkt auf das fehlerhafte Styling des Friseursalons zurückzuführen sind, und fordert Schadensersatz für den unechten Vermögensschaden.

In diesem Szenario würde die Betriebshaftpflichtversicherung des Friseursalons in der Regel für den Schaden aufkommen, sofern nachgewiesen werden kann, dass der finanzielle Verlust des Kunden direkt auf das Handeln des Salons zurückzuführen ist. Die Versicherung deckt somit die finanziellen Ansprüche, die aus dem Imageverlust und den beruflichen Einbußen des Kunden resultieren, ab und schützt den Friseursalon vor der direkten finanziellen Belastung.

Dieses Beispiel zeigt, wie die Betriebshaftpflichtversicherung einen Friseursalon auch vor den finanziellen Folgen von unechten Vermögensschäden schützt, die durch ihre Dienstleistungen entstehen können.

Friseure: Wichtige Aspekte der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Friseur deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die speziell auf die Bedürfnisse und potenziellen Gefahren im Friseurhandwerk zugeschnitten sind. Kernleistungen dieser Versicherung umfassen in der Regel:

1. Personenschäden
Schutz vor Ansprüchen Dritter bei körperlichen Verletzungen, die Kunden oder Besuchern im Salon zugefügt werden könnten, etwa durch Unfälle oder fehlerhafte Dienstleistungen.

2. Sachschäden
Deckung für Schäden an Eigentum von Dritten, die während der Ausübung der Friseurtätigkeit entstehen, wie Beschädigungen an Kleidung durch Farbflecken oder Schäden an persönlichen Gegenständen.

3. Vermögensschäden
Schutz vor finanziellen Verlusten, die nicht direkt aus Sach- oder Personenschäden resultieren, z.B. durch eine fehlerhafte Beratung, die zu einem Imageverlust des Kunden führt.

4. Mietsachschäden
Wichtig für Friseure, die Geschäftsräume mieten: Diese Leistung deckt Schäden am Gebäude oder der Einrichtung ab, die durch die Geschäftstätigkeit entstehen, wie Wasserschäden durch auslaufende Waschbecken oder Brandflecken durch Stylinggeräte.

5. Produkt-Haftpflichtrisiko
Bietet Schutz, falls durch die Verwendung von Pflegeprodukten oder Farben gesundheitliche Schäden bei einer Kundin entstehen sollten.

6. Schlüsselverlust
Deckt die Aufwendungen für den Austausch von Schlössern und die Neuanfertigung von Schlüsseln, falls Schlüssel zu gemieteten Geschäftsräumen verloren gehen.

7. Tätigkeitsschäden
Spezifischer Versicherungsschutz für Schäden, die direkt durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden, wie z.B. die versehentliche Verletzung einer Kundin beim Haarschnitt.

8. Rechtsschutz
Unterstützung bei rechtlichen Streitigkeiten, die aus der Geschäftstätigkeit resultieren, einschließlich der Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten.

Diese Kernleistungen bieten Friseursalons einen umfassenden Versicherungsschutz und helfen, das finanzielle Risiko zu minimieren, das mit der täglichen Geschäftstätigkeit verbunden ist. Es ist wichtig, dass Friseure ihre Betriebshaftpflichtversicherung sorgfältig auswählen und darauf achten, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind, um im Schadensfall gut geschützt zu sein.

Preisgestaltung der Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure

Deckungssumme 3 Mio. 5 Mio. 10 Mio.
Jahresbeitrag 178,50 € 238,00 € 297,50 €

Die Beiträge sind bei 1-5 Mitarbeiter gleich, erst ab 6 Mitarbeitern erhöht er sich um ca. 35 € pro Mitarbeiter.

Besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht zu erhöhen?

Im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist die Familien-Privat-Haftpflicht „Einfach Gut“ für eine namentlich benannte Person (z.B. Inhaber) und die private Hunde-Haftpflicht für einen Hund mitversichert. Erhöhung des Deckungsumfanges der Privathaftpflicht-Versicherung von Einfach Gut auf PHV Einfach Besser/Einfach Komplett ist gegen einen Mehrbeitrag von 21,42 € respektive 42,84 € möglich. Unter anderem kommen Sie in den Genuss der Absicherung gegen Schlüsselverlust, Schäden und Verlust von Mietsachen oder Schäden durch deliktunfähige Kinder/Personen.
Mit dem Tarif „Einfach Besser“ profitiert man – aufbauend auf „Einfach Gut“ – von zahlreichen Erweiterungen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind bis zu 50 Millionen Euro abgedeckt. Teil des Tarifs ist auch die Besitzstandsgarantie sowie die „Erweiterte Vorsorge“ (Bestleistungs-Garantie) inklusive dem Entfall der Höchstersatzleistungen bis zu den marktüblichen Summen. Dadurch bildet „Einfach Besser“ bereits alle Vorteile und Besonderheiten des Marktes ab.
Mit dem Tarif „Einfach Komplett“ entscheiden Kunden sich für Leistungen, die weit über dem Marktdurchschnitt liegen. Zudem sind nahezu alle Leistungen bis zur Versicherungssumme von 70 Millionen Euro abgesichert, bestehende Entschädigungsgrenzen entfallen also.

Zusätzlicher Versicherungsbedarf für Friseure: Was ist zu berücksichtigen?

Natürlich bekommen Sie bei uns auch eine Haftpflichtversicherung für ein Kosmetikstudio oder Nagelstudio. Zu einer Haftpflichtversicherung gehört ebenfalls eine Inhaltsversicherung. Haftpflichtversicherung und Inhaltsversicherung können Sie rund um die Uhr bei uns online berechnen und vergleichen. Der Abschluss ist kein Problem. Unsere Experten beraten Sie auch gerne zur privaten Krankenversicherung oder einer Rechtsschutzversicherung. Die wichtigsten Leistungen können Sie auf der jeweiligen Seite nachlesen. Wenn Sie mehr Informationen benöigen oder Fragen haben, dann nehmen Sie einfach per Mail Kontakt zu uns auf.