Betriebshaftpflicht: Wie sind Fitnessstudios versichert?

Betriebshaftpflichtversicherungen sind für Unternehmen, darunter auch Fitnessstudios, essenziell, um sich gegen Haftungsansprüche Dritter abzusichern. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die während der Geschäftstätigkeit entstehen könnten. Für Fitness-Studios ist eine solche Versicherung besonders wichtig, da das Risiko von Verletzungen und damit verbundenen Haftungsansprüchen relativ hoch ist.

Im Folgenden sind einige Schlüsselaspekte, wie Fitnessstudios typischerweise durch Betriebshaftpflichtversicherungen abgesichert sind:

1. Personenschäden: Diese umfassen Verletzungen, die Kunden oder Besucher im Fitnessstudio erleiden. Wenn beispielsweise ein Kunde auf einer nassen Stelle ausrutscht und sich verletzt, könnte die Betriebshaftpflichtversicherung die medizinischen Kosten und mögliche Schadenersatzansprüche abdecken.

2. Sachschäden: Wenn durch die Geschäftstätigkeit des Fitnessstudios Eigentum von Dritten beschädigt wird (z.B. ein beschädigtes Auto auf dem Parkplatz durch herabfallende Gegenstände), kann dies ebenfalls von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

3. Vermögensschäden: Obwohl seltener, können auch Schäden entstehen, die nicht direkt körperliche Verletzungen oder Sachbeschädigungen betreffen, wie z.B. der Verlust von Kundendaten. Diese sind je nach Vertragsgestaltung in der Haftpflichtversicherung ebenfalls abgedeckt.

4. Produkthaftpflicht: Diese ist relevant, wenn das Fitnessstudio auch Produkte verkauft oder zur Verfügung stellt, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel. Sie schützt gegen Schäden, die durch diese Produkte verursacht werden könnten.

5. Berufshaftpflicht für Trainer: Wenn das Fitness-Studio eigene Trainer beschäftigt, kann es wichtig sein, auch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die speziell auf die beruflichen Risiken der Trainer eingeht.

Die genauen Details und Deckungssummen einer Betriebshaftpflichtversicherung können je nach Anbieter und individuellen Bedürfnissen des Fitnessstudios variieren. Es ist ratsam, dass Fitnessstudiobetreiber mit einem Versicherungsberater zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass ihr Studio angemessen und umfassend abgesichert ist.

Sachschäden

Während eines intensiven Trainingskurses im Fitnessstudio verliert einer der versicherte Inahber die Kontrolle über eine Hantel, die anschließend auf ein fremdes Handy fällt und diesen zersplittern lässt. Die Splitter verteilen sich über einen großen Bereich des Trainingsraums, was nicht nur den Spiegel selbst beschädigt, sondern auch einige Geräte die dem Training dienen, die in der Nähe stehen, leicht beschädigt. Versichert ist das fremde Handy, aber nicht die eigenen Aufwendungen für die Säuberung des Studios.

In diesem Szenario würde die Betriebshaftpflichtversicherung des Fitness-Studios in der Regel die Reparaturkosten oder den Ersatz des zerbrochenen Handys übernehmen.

Dieses Beispiel unterstreicht, wie wichtig eine Betriebshaftpflichtversicherung für Fitness-Studios ist, um sie vor den finanziellen Folgen unerwarteter Sachschäden zu schützen, die während des normalen Betriebs entstehen können.

Personenschäden

Ein neues Mitglied im Fitnessstudio benutzt zum ersten Mal das Laufband. Trotz vorheriger (leider falscher) Einweisung durch das Personal versteht der Nutzer die Bedienelemente nicht vollständig und startet das Laufband versehentlich auf der höchsten Geschwindigkeitsstufe. Er verliert das Gleichgewicht, stürzt und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu, darunter eine komplizierte Fraktur am Bein, die eine Operation und eine langwierige physiotherapeutische Nachbehandlung erforderlich macht.

In diesem Szenario würde die Betriebshaftpflichtversicherung des Fitnessstudios typischerweise für die medizinischen Behandlungskosten des verletzten Mitglieds aufkommen. Dazu gehören die Aufwendungen für den Krankenhausaufenthalt, die Operation, Medikamente sowie die nachfolgende Physiotherapie. Zusätzlich könnte die Versicherung auch für Schmerzensgeld oder andere finanzielle Entschädigungen aufkommen, falls diese gerichtlich geltend gemacht werden.

Dieses Beispiel zeigt, wie die Betriebshaftpflichtversicherung Fitnessstudios vor den finanziellen Auswirkungen von Unfällen schützt, die sich auf ihrem Gelände ereignen. Sie hilft, die Aufwendungen für medizinische Behandlungen und mögliche Schadensersatzansprüche zu decken, und minimiert so das finanzielle Risiko für das Unternehmen.

Vermögensschäden

Ein Fitnessstudio bietet seinen Mitgliedern einen exklusiven Workshop mit einem renommierten Personal Trainer an. Ein Mitglied meldet sich für den Workshop an und bezahlt die zusätzliche Gebühr, da der Trainer verspricht, individuelle Trainingspläne zu erstellen, die speziell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten sind. Aufgrund eines organisatorischen Fehlers im Fitnessstudio wird das Mitglied jedoch nicht auf die Teilnehmerliste gesetzt und erfährt erst am Tag des Workshops, dass es nicht teilnehmen kann. Da der Workshop komplett ausgebucht ist und der Trainer keine weiteren Termine anbietet, entgeht dem Mitglied die Möglichkeit, den individuellen Trainingsplan zu erhalten.

Das Mitglied entscheidet sich daraufhin, einen alternativen Personal Trainer außerhalb des Fitnessstudios zu engagieren, um einen vergleichbaren Trainingsplan zu erhalten, was jedoch mit erheblich höheren Aufwendungen verbunden ist. Das Mitglied fordert vom Fitnessstudio die Erstattung der zusätzlichen Aufwendungen, die durch die Buchung des externen Trainers entstanden sind.

In diesem Fall würde die Betriebshaftpflichtversicherung des Fitnessstudios für den unechten Vermögensschaden aufkommen, der dem Mitglied entstanden ist. Dies umfasst die Differenz zwischen der ursprünglich für den Workshop gezahlten Gebühr und den höheren Kosten für den externen Personal Trainer. Die Versicherung hilft dem Fitnessstudio, die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Mitglied zu erfüllen, ohne die eigenen Betriebsmittel zu belasten.

Dieses Beispiel illustriert, wie eine Betriebshaftpflichtversicherung Fitnessstudios vor finanziellen Ansprüchen schützt, die nicht direkt aus Personen- oder Sachschäden resultieren, sondern aus anderen Fehlerquellen im Geschäftsbetrieb entstehen können. Wir haben für Sie den passenden Versicherer im Angebot.

Auf diese Betriebshaftpflichtleistungen sollte kein Fitnessstudio verzichten

Für Fitnessstudios ist es essenziell, einen umfassenden Versicherungsschutz zu haben, der speziell auf die Risiken der Branche zugeschnitten ist. Beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten Fitnessstudios daher besonders auf folgende Leistungen achten, um sich gegen ein breites Spektrum von potenziellen Risiken abzusichern:

Schlüsselschäden

Fitnessstudios verwalten oft eine große Anzahl an Schlüsseln oder Zugangscodes für ihre Einrichtungen. Sollten Schlüssel verloren gehen oder gestohlen werden, kann dies den Austausch von Schlössern und die Neuausstellung von Schlüsseln für das gesamte Gebäude erforderlich machen. Die Kosten hierfür können erheblich sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schlüsselschäden abdeckt, schützt vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle.

Ausrichtung von Veranstaltungen außerhalb des Betriebsgeländes

Viele Fitnessstudios bieten Veranstaltungen, Workshops oder Trainingscamps an externen Orten an, um ihr Angebot zu erweitern und die Bindung zu ihren Mitgliedern zu stärken. Bei solchen Aktivitäten außerhalb des eigentlichen Betriebsgeländes können unterschiedliche Risiken entstehen, beispielsweise Personen- oder Sachschäden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die speziell die Ausrichtung von Veranstaltungen außerhalb des Betriebsgeländes abdeckt, ist daher unverzichtbar.

Beschädigung von Besucher- bzw. Belegschaftshabe

In Fitnessstudios bringen sowohl Kunden als auch Mitarbeiter, Fitnesstrainer, persönliche Gegenstände mit, die beschädigt oder gestohlen werden können. Dazu zählen beispielsweise Smartphones, Kleidung oder persönliche Fitnessgeräte. Die Betriebshaftpflichtversicherung sollte Schäden an der Habe von Besuchern und der Belegschaft abdecken, um das Studio vor Ansprüchen Dritter zu schützen, die durch solche Schäden entstehen können.

Ein umfassender Schutz, der diese spezifischen Leistungen beinhaltet, hilft Fitnessstudios, sich gegen eine Vielzahl von Risiken beim Sport abzusichern. Dies trägt dazu bei, den fortlaufenden Betrieb zu sichern und finanzielle Belastungen, die durch unerwartete Ereignisse entstehen können, zu minimieren. Fitnessstudio-Betreiber sollten daher ihre Betriebshaftpflichtversicherung sorgfältig auswählen und regelmäßig überprüfen, ob der Versicherungsschutz noch den aktuellen Bedürfnissen des Studios entspricht.

Wie teuer ist die Betriebshaftpflicht für Fitnessstudios?

Deckungssumme 3 Mio. 5 Mio. 10 Mio.
Jahresbeitrag 178,50 € 238,00 € 297,50 €

Die Beiträge sind bei 1-5 Mitarbeiter gleich, erst ab 6 Mitarbeitern erhöht er sich um ca. 35 € pro Mitarbeiter (nur bei Berechnungsgrundlage Anzahl Mitarbeiter!).

Wie kann man den Schutzumfang in der Betriebshaftpflicht erweitern?

Im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist die Familien-Privat-Haftpflicht „Einfach Gut“ für eine namentlich benannte Person (z.B. Inhaber) und die private Hunde-Haftpflicht für einen Hund mitversichert. Erhöhung des Deckungsumfanges der Privathaftpflicht-Versicherung von Einfach Gut auf PHV Einfach Besser/Einfach Komplett ist gegen einen Mehrbeitrag von 21,42 € respektive 42,84 € möglich. Unter anderem kommen Sie in den Genuss der Absicherung gegen Schlüsselverlust, Schäden und Verlust von Mietsachen oder Schäden durch deliktunfähige Kinder/Personen.
Mit dem Tarif „Einfach Besser“ profitiert man – aufbauend auf „Einfach Gut“ – von zahlreichen Erweiterungen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind bis zu 50 Millionen Euro abgedeckt. Teil des Tarifs ist auch die Besitzstandsgarantie sowie die „Erweiterte Vorsorge“ (Bestleistungs-Garantie) inklusive dem Entfall der Höchstersatzleistungen bis zu den marktüblichen Summen. Dadurch bildet „Einfach Besser“ bereits alle Vorteile und Besonderheiten des Marktes ab.
Mit dem Tarif „Einfach Komplett“ entscheiden Kunden sich für Leistungen, die weit über dem Marktdurchschnitt liegen. Zudem sind nahezu alle Leistungen bis zur Versicherungssumme von 70 Millionen Euro abgesichert, bestehende Entschädigungsgrenzen entfallen also.

Kriterien für die Kostenkalkulation der Betriebshaftpflicht im Fitnessstudio

Bei einem Fitness-Studio ist der Beitrag von einem der beiden folgenden Faktoren abhängig:

Anzahl tätige Personen
Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen Personen. Hierzu rechnen neben dem Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen alle sonst im versicherten Betrieb regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen, auch Zeit- und Teilzeitkräfte, Aushilfen, Bürokräfte, Auszubildende, Volontäre, Fahrstuhlführer, Handwerker, Heizer, Reinigungspersonal, Heimarbeiter usw. Zeit- und Teilzeitkräfte werden mit 50% des Beitrags angesetzt. Heimarbeiter werden mit 25% des Beitrags angesetzt.

Jahresumsatz
Maßgebend ist die Umsatzsumme des Versicherungsjahres (ohne Mehrwertsteuer). Unter Umsatz sind die Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen, aus dem Verkauf von Handelswaren und aus Nebengeschäften zu verstehen. Die Mehrwertsteuer wird bei der Ermittlung des Umsatzes nicht berücksichtigt. Mengeneinheit: 1.000 EUR Jahresumsatzsumme. Andere Berechnungsgrundlagen gehen aus dem jeweiligen Tarif hervor.

Es bietet sich also an, beide Varianten zu berechnen und dann den billigsten Beitrag zu wählen.

Welcher zusätzliche Versicherungsschutz ist für ein Fitnessstudio ratsam?

Wir halten für Sie noch Informationen über die Berufshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht, gewerbliche Gebäudeversicherung, private Krankenversicherung, betriebliche Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung bereit. Nutzen Sie unseren unverbindlichen Service und nehmen Sie mit einer E-Mail Kontakt mit uns auf. Wenn Sie einen Vergleich bestimmter Gewerbeversicherung machen wollen, haben wir etliche Online-Rechner auf dieser Website. Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.