Welche Risiken deckt die Betriebshaftpflichtversicherung für einen ambulanten Pflegedienst ab

Die Betriebshaftpflichtversicherung für einen ambulanten Pflegedienst ist speziell darauf ausgerichtet, die vielfältigen Risiken abzudecken, die im Rahmen der pflegerischen Tätigkeiten und Versorgung für fremde Menschen und des Betriebs entstehen können.

Zu den wesentlichen Risiken, die in der Regel abgedeckt werden, gehören:

1. Personenschäden

– Verletzungen: Dies umfasst Verletzungen, die Patienten während der Pflege oder durch die Benutzung von medizinischen Geräten erleiden. Beispielsweise, wenn ein Patient während der Betreuung stürzt oder durch eine unsachgemäße Handhabung von Pflegeutensilien verletzt wird.
– Verletzungen von Dritten: Beispielsweise, wenn Besucher des Pflegedienstes auf dem Gelände ausrutschen und sich verletzen.

2. Sachschäden

– Beschädigung von Eigentum der Patienten: Wenn beispielsweise während der Pflege das Eigentum eines Dritten beschädigt wird, wie ein zerbrochenes Brillengestell oder beschädigte Möbel.
– Beschädigung von gemieteten oder geleaste Einrichtungen: Schäden an Räumlichkeiten oder Ausrüstungen, die dem Pflegedienst nicht gehören, aber für die tägliche Arbeit genutzt werden.

3. Vermögensschäden

– Fehlerhafte Beratung: Dies betrifft finanzielle Verluste, die durch fehlerhafte gesundheitliche oder pflegerische Beratung entstehen.
– Verletzung von Datenschutzrechten: Beispielsweise, wenn sensible Patientendaten unautorisiert offengelegt werden und dadurch Schadensersatzforderungen entstehen.

4. Schlüsselverlust

– Verlust von Schlüsseln zu Patientenwohnungen: Die Aufwendungen für den Austausch von Schlössern und die Neuanfertigung von Schlüsseln, falls Schlüssel zu den Wohnungen von Patienten verloren gehen.

5. Tätigkeitsschäden

– Schäden, die direkt aus den Pflegetätigkeiten resultieren, wie die versehentliche Beschädigung von medizinischen Geräten eines Patienten.

6. Berufshaftpflicht

– Fehler bei medizinischen Leistungen: Speziell für den Gesundheitssektor relevante Risiken, wie die Verabreichung falscher Medikamente oder Behandlungsfehler, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Dritten führen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste bietet somit einen umfassenden Schutz, der die spezifischen Risiken dieser Branche berücksichtigt. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz individuell auf die Bedürfnisse und Risiken des jeweiligen Pflegedienstes zugeschnitten wird, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.

Sachschäden

Ein Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes besucht einen Patienten zu Hause, um die routinemäßige Pflege und Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme zu leisten. Während des Besuchs stößt der Mitarbeiter versehentlich gegen einen antiken, wertvollen Schrank im Wohnzimmer. Der Schrank kippt um und erleidet dabei nicht nur erhebliche äußerliche Beschädigungen, sondern auch einige darin aufbewahrte Porzellanfiguren zerbrechen.

In diesem Szenario würde die Betriebshaftpflichtversicherung des ambulanten Pflegedienstes für den entstandenen Sachschaden aufkommen. Dies umfasst die Reparaturkosten des antiken Schranks sowie den Ersatz der zerbrochenen Porzellanfiguren, soweit eine Reparatur nicht möglich ist. Die Versicherung deckt somit die finanziellen Verluste ab, die dem Patienten durch den Unfall entstanden sind, und schützt gleichzeitig den Pflegedienst vor der direkten finanziellen Belastung durch den Schadensersatz.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste ist, um sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden zu schützen, die während der Ausübung ihrer pflegerischen Tätigkeiten entstehen können.

Personenschäden

Während eines Hausbesuchs zur Durchführung der täglichen Pflegeroutine rutscht ein Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes auf einem nassen Boden im Badezimmer des Patienten aus. In dem Versuch, den Sturz abzufangen, reißt der Mitarbeiter versehentlich den Patienten mit zu Boden. Der Patient erleidet durch den Sturz eine Fraktur am Handgelenk und muss medizinisch behandelt werden.

In diesem Szenario würde die Betriebshaftpflichtversicherung des ambulanten Pflegedienstes für die medizinischen Behandlungskosten des Patienten aufkommen, einschließlich der Kosten für den Krankenhausaufenthalt, die erforderliche Operation am Handgelenk sowie die anschließende physiotherapeutische Rehabilitation. Darüber hinaus könnte die Versicherung auch eine Entschädigung für Schmerzensgeld leisten, falls der Patient diesbezüglich Ansprüche stellt.

Dieses Beispiel illustriert, wie die Betriebshaftpflichtversicherung ambulante Pflegedienste vor den finanziellen Folgen von Personenschäden schützt, die während der pflegerischen Tätigkeiten entstehen können. Sie trägt dazu bei, die direkten Aufwendungen für medizinische Behandlungen sowie mögliche Entschädigungen für Schmerzensgeld zu decken und minimiert somit das finanzielle Risiko für das Unternehmen.

Vermögensschäden

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Verwaltung der Medikation für einen älteren Patienten, einschließlich der Bestellung und Organisation der Lieferung von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Durch ein Versehen des Pflegedienstmitarbeiters wird die Bestellung für ein entscheidendes Medikament nicht fristgerecht durchgeführt. Als Ergebnis erhält der Patient seine benötigte Medikation nicht rechtzeitig, was zu einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes führt. Um die Situation zu korrigieren, muss eine spezielle, teurere Medikation in einer Notapotheke besorgt werden, zudem entstehen zusätzliche Arztkosten durch die notwendige medizinische Behandlung zur Stabilisierung des Zustands.

In diesem Szenario würde die betriebliche Haftpflichtversicherung des ambulanten Pflegedienstes für denVermögensschaden aufkommen, der dem Patienten entstanden ist. Dies umfasst die Mehrkosten für die Beschaffung der alternativen Medikation aus der Notapotheke sowie die zusätzlichen medizinischen Behandlungskosten, die durch die Verzögerung entstanden sind.

Dieses Beispiel zeigt, wie eine Betriebshaftpflichtversicherung ambulante Pflegedienste vor den finanziellen Folgen von Fehlern im operativen Geschäftsbetrieb schützt, die zu unechten Vermögensschäden führen können. Durch die Übernahme dieser Kosten hilft die Versicherung, das finanzielle Risiko für den Pflegedienst zu minimieren und unterstützt gleichzeitig die Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Pflegedienst.

Kernleistungen der Betriebshaftpflicht für ambulante Pflegedienste: Ein Überblick

Die Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste bietet einen umfassenden Schutz, der speziell auf die Bedürfnisse und Risiken im Bereich der ambulanten Pflege zugeschnitten ist. Kernleistungen dieser Versicherung umfassen in der Regel:

1. Personenschäden

Schutz vor Ansprüchen Dritter bei körperlichen Verletzungen, die im Rahmen der pflegerischen Tätigkeit entstehen. Dies schließt Verletzungen von Patienten, Besuchern und auch der eigenen Belegschaft ein, für die der Pflegedienst haftbar gemacht werden könnte.

2. Sachschäden

Deckung für Schäden an Eigentum Dritter, die während der Ausübung der Pflegetätigkeiten entstehen. Dazu gehören Beschädigungen im Wohnraum der Patienten, wie z.B. Schäden an Möbeln oder technischen Geräten, aber auch Schäden, die Besuchern oder der Belegschaft entstehen.

3. Vermögensschäden

Schutz vor finanziellen Verlusten, die nicht direkt aus Personen- oder Sachschäden resultieren. Dies beinhaltet z.B. Schadensfälle durch fehlerhafte Beratung oder Verzögerungen in der Dienstleistung, die zu finanziellen Einbußen für Dritte führen.

4. Beschädigung von Patienten-, Besucher- und Belegschaftshabe

Spezieller Schutz für die persönlichen Gegenstände von Dritten, Besuchern und Mitarbeitern, die während der pflegerischen Betreuung beschädigt werden könnten. Dies umfasst beispielsweise Mobiltelefone, Brillen, Kleidung oder persönliche medizinische Geräte.

5. Berufshaftpflicht

Erweiterter Schutz, der spezifisch für medizinische und pflegerische Berufe wichtig ist, um Ansprüche aus Behandlungsfehlern oder falscher Medikamentengabe abzudecken.

6. Schlüsselverlust

Deckung für den Verlust von Schlüsseln zu Patientenwohnungen oder -häusern, einschließlich der Kosten für den Austausch von Schlössern und die Neuanfertigung von Schlüsseln.

7. Rechtsschutz

Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus der beruflichen Tätigkeit entstehen, einschließlich der Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten.

Diese Kernleistungen der Betriebshaftpflichtversicherung bieten ambulanten Pflegediensten einen umfassenden Schutz vor einer Vielzahl von Risiken, die im täglichen Betrieb entstehen können. Es ist wichtig, dass ambulante Pflegedienste eine Versicherung wählen, die all diese Bereiche abdeckt, um im Schadensfall gut geschützt zu sein und sich auf ihre wesentliche Aufgabe, die Pflege und Unterstützung ihrer Patienten, konzentrieren zu können.

Weitere abgesicherte Fachpflegerische Tätigkeiten sind:

  • Verabreichen von Spritzen und Injektionen nach ärztlicher Verordnung (Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer/die Mitarbeiter aufgrund ihrer Ausbildung dazu befugt ist/sind)
  • Verbände und Wundversorgungen
  • Blutdruckmessungen
  • Blutzuckermessungen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände
  • Packungen und Heilbäder, Heilmassagen, Atemtherapie sowie Hydro- und Elektrotherapie und
    andere Heilmethoden
  • Verabfolgung von Massagen aller Art, Teil- und Vollmassagen, einschließlich vorschriftsmäßigem Ölen und Pudern, auch unter Verwendung von Massageapparaten
  • Heil-, Kranken- und Sport-Gymnastik bzw. Gymnastik
  • Ansprüche aus Schadensfälle durch Bestrahlungen und Lichtbäder
  • an gesunden Personen aus sportlichen Gründen oder aus Gründen der Körperpflege; auf ärztliche Anordnung; Salben, Tropfen und Spülungen
  • Legen und Wechseln eines Blasendauerkatheters
  • Darmspülungen und Einläufe
  • Medikamente richten – verabreichen – überwachen

Gebührenübersicht für die Betriebshaftpflicht bei ambulanten Pflegediensten

Deckungssumme 3 Mio. 5 Mio. 10 Mio.
Jahresbeitrag 178,50 € 238,00 € 297,50 €

Die Beiträge sind bei 1-5 Mitarbeiter gleich, erst ab 6 Mitarbeitern erhöht er sich um ca. 35 € pro Mitarbeiter.

Erweiterungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes bei der Betriebshaftpflicht

Im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist die Familien-Privat-Haftpflicht „Einfach Gut“ für eine namentlich benannte Person (z.B. Inhaber) und die private Hunde-Haftpflicht für einen Hund mitversichert. Erhöhung des Deckungsumfanges der Privathaftpflicht-Versicherung von Einfach Gut auf PHV Einfach Besser/Einfach Komplett ist gegen einen Mehrbeitrag von 21,42 € respektive 42,84 € möglich. Unter anderem kommen Sie in den Genuss der Absicherung gegen Schlüsselverlust, Verlust von Mietsachen oder Schäden durch deliktunfähige Kinder/Personen.

Mit dem Tarif „Einfach Besser“ profitiert man – aufbauend auf „Einfach Gut“ – von zahlreichen Erweiterungen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind bis zu 50 Millionen Euro abgedeckt. Teil des Tarifs ist auch die Besitzstandsgarantie sowie die „Erweiterte Vorsorge“ (Bestleistungs-Garantie) inklusive dem Entfall der Höchstersatzleistungen bis zu den marktüblichen Summen. Dadurch bildet „Einfach Besser“ bereits alle Vorteile und Besonderheiten des Marktes ab.

Mit dem Tarif „Einfach Komplett“ entscheiden Kunden sich für Leistungen, die weit über dem Marktdurchschnitt liegen. Zudem sind nahezu alle Leistungen bis zur Versicherungssumme von 70 Millionen Euro abgesichert, bestehende Entschädigungsgrenzen entfallen also.

Zusätzliche wichtige Versicherungen für einen ambulanten Pflegedienst

Neben der betrieblichen Haftpflichtversicherung beraten wir im Breich der Firmen-Rechtsschutzversicherung, Berufshaftpflicht, private Krankenversicherung und weitere Absicherungen. Einen Überblick über alle Produkte erhalten Sie auf der Homepage. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen (wie AGB) benötigen, nehmen Sie mit einer E-Mail Kontakt mit uns auf. Viele Tarife auf unserer Website können Sie online berechnen und abschließen. Sparen Sie wertvolle Beiträge, indem Sie unser Wissen nutzen.

 

Berufshaftpflicht, Service, Vergleich, Datenschutz, Kontakt, Rechtsschutz, Rechner, Angebot, Privathaftpflicht, Ratgeber, Kfz, Experten, Erstinformation, Krankenversicherung, Informationen, Überblick