Warum wird der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflicht für Energieberater immer wichtiger?
1. Energieberatung im Wandel – neue Chancen, neue Risiken
Die Energiewende ist nicht nur ein gesellschaftlicher Auftrag, sondern auch ein wirtschaftliches Großprojekt. Gebäudeenergieberater spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung: Sie helfen privaten Bauherren, Unternehmen und öffentlichen Trägern, Fördermittel effizient zu nutzen, energetische Sanierungen umzusetzen und CO₂-Emissionen nachhaltig zu senken.
Mit dieser gestiegenen Verantwortung wachsen jedoch auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken. Beratungsfehler, Rechenungenauigkeiten, versäumte Fristen oder fehlende Nachweise können schnell zu kostspieligen Haftungsfällen führen – auch dann, wenn die Ursachen nicht eindeutig beim Berater liegen.
2. Was ist eine Berufshaftpflicht – und was leistet sie konkret?
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt selbstständige Energieberater und Planungsbüros vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler. Konkret deckt sie:
• Personen- und Sachschäden, z. B. wenn durch fehlerhafte Planung ein Brandschutzproblem entsteht,
• Vermögensschäden, etwa bei fehlerhaften Förderanträgen, Berechnungsfehlern oder Terminversäumnissen,
• Rechtskosten, inklusive der Abwehr unberechtigter Ansprüche,
• Verzugsschäden, wenn durch ein Verschulden des Energieberaters z. B. ein Bauprojekt ins Stocken gerät.
Wichtig: Die Police sollte auf die spezifischen Risiken der Energieberatung zugeschnitten sein – besonders im Hinblick auf die Fördermittelberatung, die Nachweisführung gemäß GEG und die Beteiligung an Ausschreibungen.
3. Warum das Thema gerade jetzt an Bedeutung gewinnt
Rechtlicher Druck nimmt zu
Die Anforderungen an die Dokumentation und Nachweisführung sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), verschärften Förderkriterien und der zunehmenden Digitalisierung von Bauanträgen steigt die Fehleranfälligkeit – und damit das Haftungsrisiko.
Förderprogramme = Regresspotenzial
Besonders problematisch: Wird ein Förderantrag fehlerhaft gestellt oder eine Frist versäumt, können Zuschüsse gestrichen oder zurückgefordert werden – nicht selten in fünfstelliger Höhe. Auftraggeber suchen dann häufig bei den beratenden Experten nach einem Schuldigen.
Mehr Projektverantwortung durch Digitalisierung
Gebäudeenergieberater übernehmen heute oft die Rolle des Projektkoordinators – gerade im Kontext von Sanierungsfahrplänen (iSFP), BEG-Förderanträgen oder Fördermittelmonitoring. Sie sind Teil komplexer Projektteams und haften u. U. auch für Fehler Dritter (z. B. falsche Ausführung durch Handwerker), wenn die Projektüberwachung Teil des Auftrags war.
Versicherungsschutz als Wettbewerbsfaktor
In Ausschreibungen, vor allem im öffentlichen Bereich, wird eine Haftpflichtversicherung heute regelmäßig verlangt – oft mit festen Mindestdeckungssummen für Vermögens- und Personenschäden. Wer keine Police nachweisen kann, ist schnell raus.
4. Was macht eine gute Berufshaftpflichtversicherung für einen Energieberater aus?
Nicht jede Berufshaftpflicht deckt automatisch alle für Energieberater relevanten Risiken ab. Achte bei der Auswahl insbesondere auf:
• Deckung für echte Vermögensschäden (nicht nur Personen- oder Sachschäden),
• weltweiten Versicherungsschutz, sofern Du auch Projekte im Ausland begleitest,
• passive Rechtsschutzfunktion, also Kostenübernahme bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche,
• Rückwärtsdeckung (für Altfälle),
• Versicherungsschutz bei Datenschutzverstößen (z. B. DSGVO),
• Individuelle Anpassung an Deine Tätigkeit, z. B. ob Du selbst auch Förderanträge stellst oder nur konzeptionell tätig bist.
Diverse Versicherer bieten spezielle Lösungen für Ingenieure, Architekten und Gebäudenergieberater an. Die Tarife unterscheiden sich jedoch deutlich in Leistung und Preis – ein individueller Vergleich lohnt sich.
5. Unser Angebot: Maßgeschneiderte Absicherung von firmeno in Kooperation mit L&R FinanzKonzepte
Als Finanz- und Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf akademische Berufe unterstützen wir bei der Auswahl und Einrichtung einer passgenauen Haftpflichtversicherung. Unser Experte ist Tobias Riefe.
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Was für Tätigkeiten versichert eine Berufshaftpflichtversicherung für Energieberater?
Eine Haftpflichtversicherung für Energieberater deckt alle Tätigkeiten ab, die im Rahmen der energetischen Beratung, Planung und Fördermittelbegleitung erbracht werden – und schützt dabei vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler oder Versäumnisse.
Versichert sind typischerweise unter anderem folgende Tätigkeiten:
• Energetische Gebäudeanalyse zum Beispiel Erstellung von Energieausweisen, Wärmebedarfsberechnungen, Thermografie-Analysen
• Sanierungskonzepte und Modernisierungsberatung z. B. Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) oder Maßnahmenpakete nach BEG-Förderlogik
• Fördermittelberatung und -antragstellung inklusive Fristenmanagement, Beratung zu KfW, BAFA und kommunalen Programmen
• Erstellung von Nachweisen nach GEG oder EnEV z. B. für Bauämter, Banken oder öffentliche Auftraggeber
• Beratende Tätigkeiten zur Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung insbesondere bei Nichtwohngebäuden, Unternehmen und kommunalen Projekten
• Begleitung und Überwachung von Sanierungsvorhaben soweit im Rahmen der Planungs- oder Projektsteuerungsleistung enthalten
• Teilnahme an Ausschreibungen und Wettbewerben inkl. Planungs- und Konzeptdarstellungen
• Beratung zu Photovoltaik, Wärmepumpen und sonstigen Effizienztechnologien, sofern diese im Kontext energetischer Sanierung empfohlen oder kalkuliert werden
Was ist nicht automatisch mitversichert?
Manche Leistungen müssen explizit eingeschlossen oder über Zusatzbausteine abgedeckt werden – zum Beispiel:
• Generalplanerleistungen / Projektverantwortung mit Bauüberwachung
• Tätigkeiten als Sachverständiger mit Prüffunktion
• IT-nahe Dienstleistungen (z. B. Softwareberatung oder smarte Gebäudetechnik)
• Handwerkliche Eigenleistungen
• Beratung zur Finanzierung oder steuerlichen Themen
Gerade bei komplexeren Projekten ist daher wichtig, den Tätigkeitsumfang genau zu definieren, damit alle Leistungen lückenlos versichert sind.
Unser Tipp:
Wenn Du Tätigkeiten kombinierst – z. B. technische Beratung, Fördermittelbeantragung und Projektkoordination – solltest Du eine maßgeschneiderte Haftpflichtversicherung nutzen, die genau diese Kombination abdeckt. Standardlösungen reichen hier oft nicht aus.
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Benötigen Energieberater eine spezielle Qualifikation?
Ja – wer als Energieberater tätig sein möchte, benötigt in vielen Fällen eine anerkannte Qualifikation. Besonders dann, wenn Fördermittelberatung (z. B. KfW oder BAFA) oder Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Teil der Tätigkeit sind, sind formale Nachweise gesetzlich vorgeschrieben.
1. Rechtliche Anforderungen: Wann eine Qualifikation verpflichtend ist
Für bestimmte Aufgaben dürfen nur zertifizierte Energieeffizienz-Experten tätig werden – insbesondere wenn:
• Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden sollen
• Nachweise für KfW- oder BAFA-Programme erstellt werden
• energiebezogene Angaben gegenüber Behörden (z. B. bei Bauanträgen) gemacht werden
Diese Anforderungen gelten für Wohngebäude ebenso wie für Nichtwohngebäude und Denkmalobjekte.
2. Eintrag in die „Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
Die zentrale Anlaufstelle für qualifizierte Energieberater ist die „Energieeffizienz-Expertenliste“ der Deutschen Energie-Agentur (dena). Nur wer dort gelistet ist, darf viele förderrelevante Leistungen offiziell erbringen. Voraussetzungen für den Eintrag sind u. a.:
• Ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium (z. B. Bauingenieurwesen, Architektur, Versorgungstechnik, Physik etc.) oder eine
• Berufsausbildung im Bau- oder Energiebereich mit entsprechender Berufserfahrung (Meistertitel)
• sowie der Nachweis einer anerkannten Weiterbildung zum Energieberater (z. B. durch die HWK, IHK oder spezialisierte Bildungsträger)
3. Achtung bei Haftungsrisiken: Qualifikation schützt nicht vor Ansprüchen
Auch mit einer soliden Ausbildung ist niemand vor Fehlern gefeit. Gerade weil Auftraggeber sich auf die fachliche Qualifikation und Förderfähigkeit des Beraters verlassen, kann ein Mangel an Nachweisen oder formaler Qualifikation zu Schadenersatzforderungen führen – beispielsweise wenn Fördermittel aufgrund formaler Fehler abgelehnt werden. Daher ist es nicht nur fachlich, sondern auch versicherungstechnisch wichtig, dass Deine tatsächliche Qualifikation mit dem Umfang Deiner Tätigkeit übereinstimmt.
Fazit:
Wer als Energieberater förderfähig beraten will, kommt an einer formalen Qualifikation und Listung bei der dena nicht vorbei. Selbst bei „freier Beratung“ außerhalb der Förderlogik ist eine fundierte Ausbildung dringend zu empfehlen – auch im Hinblick auf die eigene Haftung und Glaubwürdigkeit. Es gibt einen Bundesverband GIH e.V. GIH steht für Gebäudeenergieberater, Ingenieure und Handwerker.
🔎 L&R-Tipp: Versicherungsschutz und Qualifikation müssen zusammenpassen
Wenn Du als Energieberater tätig bist oder den Einstieg planst, helfen wir Dir gern dabei:
✅ Deine Qualifikation korrekt im Versicherungsvertrag zu hinterlegen
✅ Die richtige Berufshaftpflicht für Dein Tätigkeitsprofil auszuwählen
✅ Förderlogik, Haftung und Versicherungsdeckung aufeinander abzustimmen
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Wie haftet ein Energieberater?
Hier einige Beispiele aus der Praxis:
1. Fördermittel verpasst – Rückforderung durch den Bauherrn. Ausgangslage:
Ein Energieberater begleitet die Sanierung eines Einfamilienhauses und empfiehlt Maßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhaus-Standards (BEG-Förderung). Beim Einreichen des Förderantrags versäumt er jedoch die fristgerechte Bestätigung des technischen Projektabschlusses. Folge: Die KfW erkennt die Förderung in Höhe von 27.000 € nicht an. Der Bauherr verlangt daraufhin Schadenersatz vom Energieberater. Haftungssituation: Es handelt sich um einen echten Vermögensschaden, also keinen Sach- oder Personenschaden. Die Haftpflicht übernimmt in diesem Fall die Prüfung der Ansprüche, die juristische Abwehr (sofern möglich) oder die Zahlung des berechtigten Schadens.
2. Fehlerhafte U-Wert-Berechnung – Bauschaden durch Tauwasser. Ausgangslage:
Ein Energieberater erstellt ein Sanierungskonzept für eine Dachsanierung inkl. Dämmung. Die Berechnung der U-Werte ist fehlerhaft – der sd-Wert der Dampfbremse wird nicht korrekt berücksichtigt.
Folge: Nach Fertigstellung entsteht durch Tauwasserbildung ein Feuchteschaden an der Dachkonstruktion. Die Sanierungskosten belaufen sich auf 18.000 €.
Haftungssituation: Da der Schaden auf einen technischen Planungsfehler zurückzuführen ist, besteht eine Haftung des Energieberaters. Die Berufshaftpflicht übernimmt Sachverständigenkosten, rechtliche Prüfung und ggf. Schadenregulierung.
3. iSFP wird fehlerhaft erstellt – Folge: falsche Maßnahmen umgesetzt. Ausgangslage:
Ein Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der für die BEG-Förderung genutzt werden soll. Aufgrund eines Berechnungsfehlers wird eine teure Dämmmaßnahme umgesetzt, obwohl diese in der Realität nicht förderfähig gewesen wäre. Folge: Der Bauherr erhält keine Förderung für die Maßnahme (15.000 € Differenz). Zudem entstehen zusätzliche Kosten, weil eine sinnvollere Maßnahme (z. B. Fenstertausch) nicht umgesetzt werden kann. Haftungssituation: Die Verantwortung liegt beim Energieberater – durch den Fehler wurde der Bauherr zu einer unwirtschaftlichen Maßnahme veranlasst. Die Berufshaftpflichtversicherung reguliert diesen finanziellen Folgeschaden.
💡 Fazit:
Diese Beispiele zeigen:
Auch kleine Fehler in der Planung, Kommunikation oder Antragsstellung können große finanzielle Folgen haben. Die Berufshaftpflicht für Energieberater ist nicht nur Absicherung – sie ist geschäftskritisch.
Wie hoch sind die Kosten einer Berufshaftpflicht für Energieberater?
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Energieberater hängen stark von der individuellen Risikosituation, dem Tätigkeitsprofil und dem gewünschten Deckungsumfang ab. Es gibt also keinen Pauschalpreis, aber typische Richtwerte und Einflussfaktoren lassen sich gut benennen.
💰 Was kostet eine Haftpflicht in der Praxis?
• Einstiegstarife:
Für nebenberuflich oder in Teilzeit tätige Energieberater starten die Jahresprämien bei ca. 150–300 €.
• Standardtarife für Einzelberater (Vollzeit):
Je nach Umsatz und Leistungsumfang liegen die Kosten meist zwischen 500 € und 1.200 € pro Jahr.
• Erweiterte Tarife für Büros, Planer oder Generalübernehmer:
Wer zusätzliche Risiken absichern muss (z. B. Bauüberwachung, Mitarbeitende, Planungsverantwortung), zahlt teils 1.500 € bis 2.500 € jährlich – je nach Deckungssummen und Zusatzbausteinen.
🧾 Wovon hängen die Kosten konkret ab?
Die Beitragshöhe richtet sich u. a. nach:
Faktor | Auswirkung auf den Beitrag |
---|---|
Tätigkeitsschwerpunkte | z. B. Förderberatung, Gutachtenerstellung, Projektsteuerung |
Jahresumsatz | Je höher der Umsatz, desto größer meist das potenzielle Risiko |
gewünschte Deckungssummen | Üblich: 250.000 € – 2 Mio. € je Schadenfall |
Anzahl Mitarbeitender | Selbstständiger Einzelberater vs. Ingenieurbüro mit Team |
gewünschte Zusatzbausteine | z. B. für DSGVO-Verstöße, Auslandstätigkeiten, Bauüberwachung |
Selbstbeteiligung | Tarife mit höherer Selbstbeteiligung sind meist günstiger |
Gut zu wissen: Viele Versicherer bieten modulare Tarife, die sich flexibel anpassen lassen. So kannst Du den Versicherungsschutz an Deine aktuelle berufliche Situation anpassen – und zahlst nicht für Leistungen, die Du gar nicht brauchst.
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Tipp: Wer clever kombiniert – z. B. Berufshaftpflicht + Büroinhaltsversicherung – kann häufig von attraktiven Bündelrabatten profitieren. Frag uns einfach danach!
Welche weiteren Versicherungen benötigt ein Energieberater?
Die Berufshaftpflicht ist für Energieberater das Herzstück der Absicherung – aber nicht die einzige wichtige Versicherung. Gerade wer selbstständig arbeitet oder ein kleines Büro betreibt, sollte auch betriebliche und persönliche Risiken abdecken. Welche Policen konkret sinnvoll sind, hängt von der Tätigkeit, der Unternehmensform und dem Arbeitsumfeld ab.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Energieberater:
1. Berufshaftpflichtversicherung
Pflichtsicherung für alle beratenden Tätigkeiten – haben wir ausführlich oben beschrieben.
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Warum sie wichtig ist: Sie schützt vor Personen- und Sachschäden im täglichen Geschäftsbetrieb – z. B., wenn ein Kunde in Deinen Büroräumen stürzt oder Du versehentlich fremdes Eigentum beschädigst.
Typisches Beispiel: Beim Vor-Ort-Termin im Objekt beschädigst Du bei einer Messung ein historisches Fenster → Sachschaden → versichert über die Betriebshaftpflicht. Kosten: Ca. 100–300 € jährlich (oft als Kombipaket mit Berufshaftpflicht abschließbar).
3. Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung
Warum sie wichtig ist: Wenn Du Dich gegen unberechtigte Schadenersatzforderungen verteidigen musst – z. B. weil ein Bauherr Dich für etwas verantwortlich macht, das Du gar nicht verursacht hast. Auch Streitigkeiten mit Auftraggebern oder Behörden können abgedeckt sein. Kosten: Ab ca. 200 € jährlich, je nach Umfang.
4. Cyber- oder Datenschutzversicherung
Warum sie wichtig ist: Energieberater arbeiten mit sensiblen Daten (z. B. Kundenangaben, Förderunterlagen, Baupläne). Ein Datenleck, ein Hackerangriff oder eine versehentlich falsche E-Mail mit personenbezogenen Daten kann schnell teuer werden. Typisches Beispiel: Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks mit Kundeninformationen → DSGVO-Verstoß → Bußgeld und Schadenersatzforderung.
5. Büroinhaltsversicherung
Warum sie wichtig ist: Deine Technik, Möbel, Messgeräte und Unterlagen sind bei Brand, Einbruch, Wasserschaden oder Vandalismus abgesichert. Tipp: Auch im Homeoffice sinnvoll – vor allem bei teurem Equipment.
6. Absicherung der eigenen Arbeitskraft (Berufsunfähigkeitsversicherung)
Warum sie wichtig ist: Als selbstständiger Energieberater bist Du in der Regel nicht gesetzlich abgesichert, wenn Du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst – z. B. durch einen Unfall oder eine chronische Krankheit.
Leistet bei: Berufsunfähigkeit von mind. 50 % – unabhängig davon, ob Du noch andere Tätigkeiten ausüben könntest.
7. Altersvorsorge und private Krankenversicherung
Je nach Status:
• Selbstständige wählen häufig die private Krankenversicherung (PKV)
• Altersvorsorge ist Pflicht – ob über Rürup-Rente, Fonds, Immobilien oder ETFs: Eine durchdachte Strategie lohnt sich und sollte individuell geplant sein
Zusätzliche Versicherungen bei Bedarf:
Versicherung Sinnvoll bei …
Inhaltsversicherung mit Elektronikschutz teurer IT- oder Messtechnik
Firmenrechtsschutz häufige Vertragsverhandlungen oder Auseinandersetzungen
D&O-Versicherung bei Geschäftsführung in einer GmbH
Kfz-Versicherung Dienstwagen oder Fahrten zum Kunden
L&R Fazit:
Die Berufshaftpflicht ist essenziell – aber wer als Energieberater langfristig sicher und professionell arbeiten will, sollte auch an die betrieblichen und persönlichen Risiken denken. Mit einem durchdachten Versicherungskonzept bist Du für alle Eventualitäten gewappnet.
FAQ – Weitere Fragen zu Energieberatern und Energieberaterinnen
Was macht ein Energieberater genau?
Energieberater analysieren Gebäude energetisch, entwickeln Sanierungskonzepte, begleiten Fördermittelprozesse (z. B. BEG) und beraten zu Maßnahmen wie Dämmung, Heiztechnik oder Photovoltaik. Ihr Ziel: Energieeinsparung, CO₂-Reduktion und nachhaltige Modernisierung.
Wer darf als Energieberater arbeiten?
Grundsätzlich kann jede Person mit entsprechender technischer oder handwerklicher Ausbildung Energieberatungen anbieten. Für bestimmte Tätigkeiten – z. B. Fördermittelanträge oder Nachweise gemäß GEG – ist jedoch eine anerkannte Qualifikation und der Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste (dena) erforderlich.
Wie wird man Energieberater?
In der Regel über eine technische Ausbildung (z. B. Handwerksmeister, Ingenieur, Architekt) und eine zusätzliche Weiterbildung zum/zur Energieberater:in – z. B. über Handwerkskammern, IHK oder spezialisierte Institute. Für Förderprogramme ist eine Zertifizierung und Listung bei der dena notwendig.
Müssen Energieberater:innen selbstständig sein?
Nein, viele Energieberater:innen arbeiten auch angestellt – z. B. in Ingenieurbüros, bei Stadtwerken, Immobiliengesellschaften oder Energieagenturen. Wer jedoch eigenständig Projekte betreut und Verantwortung übernimmt, sollte über eine passende Absicherung verfügen.
Welche Versicherungen brauchen Energieberater:innen?
Die wichtigste ist die Berufshaftpflichtversicherung, ergänzt durch:
• Betriebshaftpflicht (z. B. bei Vor-Ort-Schäden)
• ggf. Cyberversicherung (bei Umgang mit Kundendaten)
• Berufsunfähigkeitsversicherung (zur Einkommenssicherung)
• Büroinhaltsversicherung (bei eigenem Büro oder teurem Equipment)
Eine Übersicht findest Du hier:
Welche weiteren Versicherungen benötigt ein Energieberater?
Gibt es Unterschiede zwischen Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude?
Ja. Die Anforderungen, Förderprogramme und Nachweispflichten unterscheiden sich deutlich – z. B. in der technischen Komplexität, bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung oder beim Beratungsumfang. Entsprechend muss auch der Versicherungsschutz darauf abgestimmt sein.
Müssen Energieberater:innen auch eine Altersvorsorge haben?
Ja – vor allem Selbstständige sind in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert. Daher ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge (z. B. Rürup-Rente, ETF-Sparpläne, Immobilien) essenziell. Wir beraten Dich dazu gern individuell.
Wo finde ich professionelle Unterstützung rund um Versicherung, Altersvorsorge & Finanzen?
Bei uns: L&R FinanzKonzepte ist spezialisiert auf die Beratung von akademischen und technischen Berufen – inklusive Energieberater:innen. Wir bieten Dir eine ganzheitliche Begleitung:
Berufshaftpflicht und Zusatzversicherungen
Absicherung der Arbeitskraft
Altersvorsorge und Kapitalaufbau
Persönlich oder digital
Gibt es verschiedene Arten von Energieberatern?
Ja, es gibt unterschiedliche Arten von Energieberatern – abhängig vom Tätigkeitsfeld, dem Zielgebäude, den Kunden und der förderrechtlichen Qualifikation. Nicht jeder Energieberater darf alles – und nicht jede Beratung ist automatisch förderfähig.
Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Arten:
1. Energieberater für Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser)
Diese Berater unterstützen Eigentümer bei Sanierungen, Modernisierungen und Förderanträgen (z. B. BEG Einzelmaßnahmen, Effizienzhaus-Sanierung).
Wichtig: Für die Förderfähigkeit ist meist eine Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste erforderlich.
Typische Aufgaben:
• Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP)
• Beratung zu Dämmung, Heiztechnik, Fenstern
• Förderanträge für KfW/BAFA
• Energieausweise
2. Energieberater für Nichtwohngebäude (z. B. Schulen, Büros, Gewerbe)
Hier sind die Anforderungen komplexer – auch wirtschaftliche Aspekte, Nutzungsprofile und Normvorgaben spielen eine größere Rolle. Eine spezielle Qualifikation und Erfahrung ist empfehlenswert.
Typische Aufgaben:
• Wirtschaftlichkeitsanalysen
• GEG-Nachweise
• BEG-Förderung für Nichtwohngebäude
• CO₂-Bilanzierung
3. Energieberater im kommunalen oder institutionellen Bereich
Diese Berater sind auf Großprojekte oder die Beratung von Kommunen und öffentlichen Trägern spezialisiert – oft im Rahmen von Klimaschutzkonzepten oder Quartierslösungen.
Typische Einsatzfelder:
• Kommunale Wärmeplanung
• Förderprogramme wie KfW 432 oder 433
• Energetische Sanierungsfahrpläne für Liegenschaften
4. Handwerksnahe Energieberater
Viele Handwerksbetriebe (z. B. Heizungsbauer, Dachdecker) bilden Mitarbeitende zu Energieberatern aus. Diese beraten direkt im Rahmen konkreter Sanierungsmaßnahmen – oft kombiniert mit der Umsetzung.
Achtung: Nicht jeder handwerksnahe Energieberater ist automatisch förderfähig!
Die Eintragung in die dena-Expertenliste ist hierfür zwingend erforderlich.
5. Freie Energieberater / Selbstständige Planungsbüros
Diese Berater arbeiten unabhängig, häufig als Freelancer oder in kleinen Büros. Sie übernehmen die komplette Beratung – von der Bestandsaufnahme über die Maßnahmenplanung bis zur Förderbegleitung.
Hier ist die passende Versicherung und Haftungssicherung besonders wichtig. Auch hier ist eine Haftpflichtversicherung überaus wichtig.
Fazit:
Nicht alle Energieberater sind gleich – und nicht jeder darf jede Leistung erbringen. Förderfähigkeit, Qualifikation und Tätigkeitsbereich müssen klar definiert sein – das gilt auch für den passenden Versicherungsschutz. Wenn Sie mehr Informationen benötigen, nutzen Sie unser Kontaktformular.