
Eckpunkte des andsafe BHV Tarifs:
1. Verzicht auf Sublimits
Die Versicherungssumme gilt für alle Unterdeckungen (Außer Luftfahrtdeckung für Drohnen & AKB-Zusatzdeckung)
2. Mischbetriebe
Einfache und unkomplizierte Absicherung von Mischbetrieben. Die andsafe versichert immer nach der Betriebsart mit dem größten Umsatzanteil. Alle weiteren Betriebsarten der gleichen Gewerbeanmeldung gelten automatisch als mitversichert (Optionale Nennung der weiteren Betriebsarten im Versicherungsschein möglich).
3. Versicherungssummen für Personen-, Sach- und / oder Vermögensschäden
3 Mio. Euro (Tarif „Safe3“)
5 Mio. Euro (Tarif „Safe5“)
10 Mio. Euro (Tarif „Safe10“)
4. Selbstbeteiligungen
Nullkommanix ( 0 Euro )
250 Euro
500 Euro
1.000 Euro
5. Optionaler Einschluss der PHV für Geschäftsführer möglich
Tarif Highlights
- automatisches Leistungsupdate
- Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
- Tätigkeitsschäden (Tätigkeitsschäden an zur Montage übernommenen Sachen)
- Besserstellungsklausel (zeitlich unbegrenzt)
- Regressverzicht
- Obhutsschäden
- Schäden durch Flugdrohnen bis 750.000 Euro (bis 5 kg Fluggewicht für den betrieblichen Einsatz)
- Verwahrungsschäden (Beherbergung- oder Restaurationsgäste)
- Betrieb von Gastgaragen und Einstellplätze für Beherbergungsgäste – inkl. Beschädigung, Vernichtung, Entwendung, Abhandenkommen von eingestellten Kraftfahrzeuge und deren Zubehör
- Unterhaltung betriebseigener Schwimmbäder, Saunen und Solarien
- Unterhaltung betriebseigener Sportanlagen (z. B. Tennishallen und -plätze, Golfplätze und Fitnessanlagen)
- Unterhaltung von betriebseigenen Kinderspielplätzen, Minigolfplätzen, Kegel- und
Bowlingbahnen, Säle und Schießstände für Gäste - Kinderbetreuung
- Zubringen und Abholen fremder Kraftfahrzeuge
- Vermietung von Appartements, Ferienwohnungen und Ferienhäusern an Feriengäste (im Inland)
- Schlüsselverlust (inkl. Folgeschäden)
- Belegschafts- und Besucherhabe
- Leitungsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Arbeitnehmerüberlassung
- Non-ownership-Deckung
Schadenbeispiel
Ein Blumenladen bereitet eine große Blumenlieferung für eine Hochzeitsfeier vor. Während der hektischen Vorbereitungen stolpert eine Mitarbeiterin des Blumenladens über ein im Verkaufsraum liegendes Verlängerungskabel, das nicht ordnungsgemäß gesichert war. Dabei stößt sie eine schwere Vase mit Wasser und Blumen um, die auf dem Tresen stand.
Personenschaden:
Die Vase fällt auf den Boden und zersplittert. Ein Kunde, der sich gerade im Laden aufhält und in der Nähe steht, wird von den umherfliegenden Glasscherben getroffen und erleidet Schnittverletzungen am Bein. Diese Verletzungen müssen medizinisch versorgt werden, und der Kunde muss sich in ärztliche Behandlung begeben. Aufgrund der Verletzung ist der Kunde einige Tage arbeitsunfähig und verlangt eine Entschädigung für den Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld.
Sachschaden:
Das umgekippte Wasser aus der Vase läuft über den Boden und beschädigt den Laptop eines anderen Kunden, der diesen auf einem Stuhl neben dem Tresen abgestellt hatte, während er eine Bestellung aufgab. Der Laptop wird durch das Wasser unbrauchbar, und der Kunde fordert Ersatz für das beschädigte Gerät.
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Blumenladens greift in diesem Fall und übernimmt:
1. Die Kosten für die medizinische Behandlung des verletzten Kunden, einschließlich der Versorgung der Schnittwunden, eventueller Nachbehandlungen sowie der Entschädigung für den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld.
2. Die Kosten für den Sachschaden am Laptop des zweiten Kunden, einschließlich der Reparaturkosten oder, falls eine Reparatur nicht möglich ist, der Ersatz des Geräts.
Zusätzlich könnten auch Kosten für die Reinigung und eventuelle Reparaturen am Boden des Blumenladens abgedeckt werden, falls dieser durch das verschüttete Wasser Schaden genommen hat.
Wichtige Punkte:
– Voraussetzung für die Deckung: Die Versicherung greift, weil der Schaden durch eine unzureichende Sicherung des Arbeitsumfelds verursacht wurde, in diesem Fall das Verlängerungskabel und die schwere Vase auf dem Tresen.
– Höhe der Deckung: Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für Sach- und Personenschäden.
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