Open-Air-Events, Stadtfeste oder Food-Festivals sind beliebte Publikumsmagneten. Doch wo gefeiert wird, entstehen auch Abfälle, Lärm und potenzielle Umweltschäden. Vielen Veranstaltern ist nicht bewusst, dass sie für Umweltschäden haftbar gemacht werden können – selbst dann, wenn sie nicht unmittelbar Verursacher sind. Eine Veranstalterhaftpflicht mit integrierter Umweltschadensversicherung bietet hier den notwendigen Schutz.
Warum Umweltschäden auf Veranstaltungen ein Thema sind
Viele Veranstaltungen finden im Freien statt: auf Wiesen, in Parks oder an Gewässern. Dort kann schon eine kleine Unachtsamkeit schwerwiegende Folgen haben. Ölspuren von Fahrzeugen, Abwasser aus mobilen Toiletten, verschüttete Chemikalien oder falsch entsorgter Müll – all das kann den Boden, das Grundwasser oder geschützte Lebensräume schädigen.
Die Haftung des Veranstalters
Nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) ist der Veranstalter als sogenannter „Störer“ verantwortlich, wenn von seiner Veranstaltung Umweltschäden ausgehen. Die Haftung kann auch dann greifen, wenn er sich auf externe Dienstleister verlässt. Behörden können Sanierungsmaßnahmen anordnen und deren Kosten vollständig auf den Veranstalter abwälzen.
Besonders heikel: Diese Schäden sind in einer normalen Haftpflichtversicherung meist nicht automatisch mitversichert. Hier greift die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung innerhalb der Veranstalterhaftpflicht der Mannheimer.
Welche Umweltschäden können bei Events entstehen?
1. Verunreinigung von Boden und Wasser
Ein häufiges Risiko bei Festivals oder Märkten ist das Eindringen von Schadstoffen in den Boden. Beispielsweise kann beim Befüllen eines Generators Diesel überlaufen oder Reinigungsmittel gelangen über Abflüsse in den Boden. Das kann teure Bodensanierungen nach sich ziehen.
2. Schäden an Pflanzen und Lebensräumen
Open-Air-Veranstaltungen in Naturschutzgebieten oder Parks bergen die Gefahr, dass geschützte Pflanzen oder Tiere beeinträchtigt werden. Auch starke Bodenverdichtung durch schwere Fahrzeuge kann langfristige Schäden verursachen.
3. Abwasser- und Abfallprobleme
Mobile Sanitäranlagen, Fettabscheider von Imbissständen oder Müllberge nach Großveranstaltungen können Umweltschäden verursachen. Wird z. B. das Abwasser unsachgemäß entsorgt oder ein Rohr beschädigt, kann der Veranstalter für die Folgen haftbar gemacht werden.
So schützt die Mannheimer Veranstalterhaftpflicht (eventAssec)
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
Der eventAssec-Tarif der Mannheimer Versicherung enthält bereits eine Umwelthaftpflicht-Basisdeckung. Sie greift, wenn Dritte durch umweltbedingte Schäden Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen – etwa Grundstückseigentümer oder Gemeinden. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 3 Millionen Euro.
Umweltschadensversicherung (USV)
Darüber hinaus ist die Umweltschadensversicherung eingeschlossen. Sie übernimmt die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen, wenn geschützte Arten, Lebensräume, Gewässer oder Böden geschädigt werden. Die Deckungssumme liegt bei 1 Million Euro pauschal – inklusive Aufwendungen für Ausgleichs- und Primärsanierungen.
Typische Beispiele aus der Praxis
- Abwasserleck: Bei einem Stadtfest läuft durch einen defekten Anschluss der Toilettenwagen aus. Das kontaminierte Erdreich muss abgetragen werden – Kosten: 20.000 €.
- Dieselaustritt: Beim Befüllen eines Stromaggregats läuft Treibstoff in den Boden. Die Gemeinde ordnet eine Bodensanierung an. Die Veranstalterhaftpflicht deckt die Reinigungskosten.
- Schaden an Grünflächen: Eine Bühne steht auf einem Schutzbiotop. Durch den Aufbau wird der Boden stark verdichtet, die Fläche muss wiederhergestellt werden – ebenfalls gedeckt durch die Umweltschadensversicherung.
Vorsorge ist besser als Nachsorge
Praktische Tipps für Veranstalter
- Nur dichte und geprüfte Tanks, Behälter und Leitungen verwenden.
- Mobile Sanitäranlagen regelmäßig kontrollieren und professionell entsorgen lassen.
- Abfälle getrennt erfassen und über zertifizierte Entsorger abführen.
- Bei Veranstaltungen in der Natur: Umweltauflagen der Behörden genau beachten.
Auch mit bester Planung kann ein Zwischenfall passieren. Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz greift, wenn etwas schiefläuft. Die Mannheimer deckt mit der eventAssec-Veranstalterhaftpflicht nicht nur klassische Haftungsrisiken ab, sondern auch Umweltschäden, die bei oder durch Veranstaltungen entstehen können.
Fazit – Umweltschutz ist auch Haftungsschutz
Umweltschäden sind kein Randthema mehr. Sie können schnell hohe Kosten verursachen und sogar behördliche Auflagen nach sich ziehen. Wer als Veranstalter Verantwortung übernimmt, sollte daher eine Veranstalterhaftpflicht wählen, die eine Umweltschadensversicherung integriert. Mit dem Mannheimer eventAssec-Tarif sind Sie auf der sicheren Seite – und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu nachhaltigen Events. Weitere Informationen zur passenden Gewerbeversicherung finden Sie auf firmeno.de.