Vom Grundstückskauf bis zum fertigen Neubau: Welche Bürgschaft wird wann benötigt?

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Herr Schulze hat ein klares Ziel: Er möchte ein Grundstück kaufen und direkt mit dem Bau seines Eigenheims beginnen. Doch vom ersten Spatenstich bis zur Schlüsselübergabe spielen Bürgschaften eine entscheidende Rolle. Sie sichern Zahlungen und Leistungen ab und schaffen Vertrauen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Doch wann kommt welche Bürgschaft zum Einsatz? Ein Überblick.

Der Grundstückskauf: Noch keine Bürgschaft erforderlich

Beim reinen Grundstückskauf sind in der Regel keine Bürgschaften nötig. Der Kauf wird über einen Notar abgewickelt und durch Grundbuch sowie Kaufpreiszahlung rechtlich gesichert. Erst wenn die Bauphase startet, kommen Bürgschaften ins Spiel.

Die Ausschreibungsphase: Bietungsbürgschaft

Sobald Herr Schulze Bauunternehmen mit der Abgabe von Angeboten beauftragt, kann eine Bietungsbürgschaft erforderlich sein. Sie stellt sicher, dass ein Bauunternehmen sein abgegebenes Angebot nicht einfach zurückzieht und im Falle des Zuschlags auch tatsächlich einen Vertrag abschließt.

Vor dem ersten Spatenstich: Anzahlungs- bzw. Vorauszahlungsbürgschaft

Oft verlangen Bauunternehmen oder Bauträger Anzahlungen für Material oder Vorleistungen. Mit einer Anzahlungs- oder Vorauszahlungsbürgschaft ist Herr Schulze abgesichert: Sollte das Bauunternehmen insolvent werden, bekommt er seine Vorauszahlung erstattet.

Während der Bauphase: Ausführungs- und Vertragserfüllungsbürgschaft

Während der eigentlichen Bauausführung sind gleich zwei Bürgschaftsarten wichtig:

  • Ausführungsbürgschaft: Sie stellt sicher, dass die Bauarbeiten vertragsgemäß und vollständig ausgeführt werden.
  • Vertragserfüllungsbürgschaft: Sie kombiniert Ausführung und Gewährleistung und bietet Herrn Schulze damit eine umfassendere Absicherung über die gesamte Bauzeit hinweg.

Sicherung für Bauhandwerker: Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Umgekehrt können auch die Bauunternehmen Sicherheiten benötigen. Mit einer Bauhandwerkersicherungsbürgschaft sind die Handwerksbetriebe abgesichert, dass Herr Schulze ihre Rechnungen bezahlt. Diese Bürgschaft dient also dem Schutz der Auftragnehmer.

Nach der Fertigstellung: Gewährleistungsbürgschaft

Mit der Abnahme des Neubaus beginnt die Gewährleistungsfrist. Falls später Mängel auftreten, sorgt die Gewährleistungs- oder Mängelansprüchebürgschaft dafür, dass diese auch wirklich behoben werden. In der Regel beträgt diese Sicherheit 3–5 % der Bausumme und läuft über mehrere Jahre.

Fazit: Bürgschaften geben Sicherheit in jeder Bauphase

Für Herrn Schulze zeigt sich: Vom ersten Angebot bis weit nach der Bauabnahme begleiten Bürgschaften den gesamten Prozess. Sie schützen beide Seiten – Bauherren und Bauunternehmen – und stellen sicher, dass das Bauvorhaben erfolgreich und vertrauensvoll umgesetzt werden kann. Mit der VHV Kautionsversicherung lassen sich all diese Bürgschaften flexibel abdecken, ohne dass die Liquidität eingeschränkt wird.