Allianz Frachtführer-Haftungsversicherung

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Wer fremdes Gut transportiert, der haftet! Als Frachtführer haften Sie für Güterschäden, die in ihrer Obhut eintreten sowie für Lieferfristüberschreitungen. Auf ein Verschulden kommt es bei der Güterschadenhaftpflichtversicherung nicht an.

Wer ist versichert?

Frachtführer, die gewerbsmäßig fremde Güter im Straßengüterverkehr transportieren. Mitversichert sind alle Mitarbeiter der Betriebe, wenn sie im Rahmen der Frachtführer-Aufgaben tätig werden.

Was ist versichert?

Die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die gegen den Auftragnehmer eines Frachtvertrages erhoben werden.

Wogegen sind Frachtführer versichert?

Versichert ist die gesetzliche und vertragliche Haftung für Güterschäden und Lieferfristüberschreitung nach Maßgabe

  • Deutscher gesetzliche Vorschriften über das Frachtführergeschäft (§§ 407– 452 d HGB)
  • Sonstiger deutscher gesetzlicher Anspruchsgrundlagen, z.B. §§ 280, 823, 831 BGB
  • Internationaler Vorschriften über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
  • Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), die von den Verbänden empfohlen werden (z.B. ADSp 2017)
  • Sonstiger AGB oder individuell ausgehandelten Vereinbarungen

Wogegen sind Frachtführer nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht u.a. wegen:

• Vorsätzlichem Handeln

• Rechtswidriger Leistungen

• Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

Wo sind Frachtführer versichert?

Innerhalb Europas, ob im Regional- oder Fernverkehr innerhalb Deutschlands oder im grenzüberschreitenden Verkehr.

Wie hoch können sich Frachtführer versichern?

Bis 6.000.000 EUR je Schadenereignis ist eine Absicherung möglich. Der genaue Versicherungsumfang kann den Bedingungen und dem Angebot entnommen werden.