
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt die Unternehmerin bzw. den Unternehmer vor den finanziellen Folgen eines Schadens, der durch ihren bzw. seinen Betrieb entsteht. Im Betriebsalltag passiert auch der besten Mitarbeiterin bzw. dem besten Mitarbeiter mal ein Fehler. Oder die Technik versagt. Kommt dabei jemand zu Schaden, können die finanziellen Folgen das Aus für den Betrieb bedeuten. Denn auch im Geschäftsleben gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung der Inter übernimmt dieses finanzielle Risiko für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer und ihren bzw. seinen Betrieb und kümmert sich um sämtliche Schadenersatzforderungen. Und dies ohne generelle Selbstbeteiligung.
- Begründete Forderungen werden beglichen.
- Unbegründete Forderungen werden abgewehrt – wenn es sein muss, sogar vor Gericht.
Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung im Überblick
Schadenbeispiel
Ein Maschinenbauunternehmen ist beauftragt, eine neue Produktionsanlage in einer Fertigungshalle eines Kunden zu installieren. Während der Endmontage arbeitet ein Mitarbeiter des Unternehmens an der Verkabelung und Inbetriebnahme der Anlage. Aufgrund einer Unachtsamkeit schließt der Mitarbeiter eine Stromleitung falsch an, wodurch ein Kurzschluss entsteht. Infolge des Kurzschlusses kommt es zu einem Brand, der sich schnell ausbreitet.
Personenschaden:
Ein Mitarbeiter des Kunden, der sich in der Nähe der Anlage aufhält, erleidet durch den plötzlich ausbrechenden Brand Verbrennungen an den Armen und eine Rauchvergiftung. Der Mitarbeiter muss sofort ins Krankenhaus gebracht werden, wo er für mehrere Tage behandelt wird. Aufgrund der Verletzungen ist der Mitarbeiter für einige Wochen arbeitsunfähig und verlangt eine Entschädigung für den Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld.
Sachschaden:
Der Brand verursacht erhebliche Schäden an der neuen Produktionsanlage, die teilweise zerstört wird. Darüber hinaus werden auch angrenzende Maschinen und die Infrastruktur der Fertigungshalle, wie z.B. die Elektrik und das Belüftungssystem, in Mitleidenschaft gezogen. Die Kosten für die Reparatur der Anlage und der betroffenen Maschinen sowie für die Wiederherstellung der Infrastruktur sind erheblich. Der Kunde fordert eine Entschädigung für die Reparatur- oder Ersatzkosten sowie für den Produktionsausfall, der durch die Stilllegung der betroffenen Halle entsteht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Maschinenbauunternehmens greift in diesem Fall und übernimmt:
1. Die Kosten für die medizinische Behandlung des verletzten Mitarbeiters des Kunden, einschließlich der Krankenhausbehandlung, Rehabilitation und eventuell anfallender Nachsorge. Zudem übernimmt die Versicherung die Entschädigung für den Verdienstausfall und möglicherweise ein Schmerzensgeld.
2. Die Kosten für den Sachschaden an der Produktionsanlage und den angrenzenden Maschinen, einschließlich der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Die Versicherung könnte auch für den Produktionsausfall aufkommen, der durch die beschädigte Infrastruktur und die notwendige Stilllegung der Fertigungshalle verursacht wurde, sofern dies im Versicherungsvertrag abgedeckt ist.
Zusätzlich könnten die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur sowie für rechtliche Auseinandersetzungen übernommen werden, falls der Kunde weitergehende Ansprüche geltend macht oder die Schadenshöhe angefochten wird.
Wichtige Punkte:
– Voraussetzung für die Deckung: Die Versicherung greift, weil der Schaden durch eine fahrlässige Handlung des Mitarbeiters des Maschinenbauunternehmens verursacht wurde, der sowohl zu einem Personenschaden als auch zu einem erheblichen Sachschaden führte.
– Höhe der Deckung: Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für Sach- und Personenschäden.
Wenn Sie eine gute Betriebshaftpflichtversicherung mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis suchen, dann gehen Sie am besten auf unseren Betriebshaftpflicht Rechner.
