
Mögliche Forderungen
- Schadenersatz
- Schmerzensgeld
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
- Gutachterkosten
Auszüge aus der Police
- Grundversicherungssumme pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden 3 Mio. EUR
- Mietsachschäden an Räumen und in Höhe der Gebäuden durch Leitungs- und Vers.-Summe
- Abwasser oder Brand und Explosion für Sachschäden, max. 6 Mio. Euro
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen 50.000 EUR
- Sonstige Tätigkeitsschäden (außerhalb der Betriebsstätte) 1Mio. EUR
- Obhutsschäden 100.000 EUR
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Codekarten und Transpondern 1 Mio. EUR
- Auslösen von Fehlalarm 20.000 EUR
- Strafrechtsschutz innerhalb Europas 100.000 EUR
- Auslandsschäden
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung inkl. Regressdeckung pauschal für Personen-, Sachund mitversicherte Vermögensschäden 3 Mio. EUR
Schadenbeispiel
Eine Schreinerei ist beauftragt, maßgefertigte Möbel in den Büroräumen eines Kunden zu installieren. Während der Arbeiten werden schwere Holzplatten und Werkzeuge durch die Mitarbeiter der Schreinerei in die oberen Stockwerke des Gebäudes transportiert. In einem unachtsamen Moment verliert ein Mitarbeiter beim Transport einer großen Holzplatte auf der Treppe das Gleichgewicht, und die Platte rutscht ihm aus den Händen.
Personenschaden:
Die Holzplatte stürzt die Treppe hinunter und trifft einen Mitarbeiter des Kunden, der zufällig die Treppe hinaufgeht. Der Kunde-Mitarbeiter erleidet dabei schwere Verletzungen, darunter einen Bruch des Arms und eine Kopfverletzung, die eine sofortige medizinische Notversorgung und einen längeren Krankenhausaufenthalt erforderlich machen. Zudem ist eine längere Arbeitsunfähigkeit die Folge.
Sachschaden:
Beim Sturz der Holzplatte wird zudem das Geländer der Treppe erheblich beschädigt, sodass es aus Sicherheitsgründen komplett ersetzt werden muss. Zusätzlich werden die Handwerksgeräte, die der Mitarbeiter bei sich hatte, durch den Sturz beschädigt, und es entstehen erhebliche Reparatur- bzw. Ersatzkosten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung der Schreinerei greift in diesem Fall und übernimmt:
1. Die Kosten für die medizinische Behandlung des verletzten Mitarbeiters des Kunden, einschließlich Krankenhausaufenthalt, Operationen, Rehabilitationsmaßnahmen und möglichen Schmerzensgeldzahlungen. Zudem übernimmt sie die Haftung für den Verdienstausfall des verletzten Mitarbeiters während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit.
2. Die Kosten für den Sachschaden am beschädigten Treppengeländer und an den Werkzeugen, die ersetzt oder repariert werden müssen.
Zusätzlich könnten auch die Kosten für eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen abgedeckt werden, falls der verletzte Mitarbeiter oder der Kunde weitergehende Ansprüche geltend macht.
Wichtige Punkte:
– Voraussetzung für die Deckung: Die Versicherung greift, weil der Schaden durch eine Fahrlässigkeit des Mitarbeiters der Schreinerei verursacht wurde.
– Höhe der Deckung: Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für Sach- und Personenschäden.
Wenn Sie eine gute Betriebshaftpflichtversicherung mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis suchen, dann gehen Sie am besten auf unseren Betriebshaftpflicht Rechner.