
korrekte Eingabe von Lohnsummen und Gewinnentnahmen
BG-Meldepflichtiges Gehalt – Lohnsumme geschäftsführender Gesellschafter oder Gewinnentnahme – was ist was und wie gebe ich die Daten korrekt in den BHV-Vergleichsrechner ein?
jährliche Lohn- und Gehaltssumme gesamt (Bruttoarbeitsentgelt lt. BG-Meldung):
Die jährliche Lohn- und Gehaltssumme eines Unternehmens ist das Bruttoarbeitsentgelt laut BG-Meldung.
BG – das sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung deutscher Unternehmen.
Die Beiträge für die Berufsgenossenschaft werden anhand der Branche und der so genannten Entgeltsumme berechnet, welche die Unternehmen an Ihre Angestellten zahlen, das heißt die Summe der vom Unternehmer an seine Beschäftigten gezahlten Arbeitsentgelte. Diese Summe ist die so genannte bg-meldepflichtige Lohnsumme, die bei vielen Versicherungen als Berechnungsgrundlage genommen wird.
WICHTIG: erfasst werden hier nur Arbeitsentgelte von Angestellten! Inhaberlohn wird nur dann mit erfasst, wenn der Inhaber selbst als geschäftsführender Gesellschafter angestellt ist (bei Einzelunternehmen ist dies in der Regel nicht der Fall).
Frag deinen Kunden nach der bg-meldepflichtigen Lohnsumme seines Unternehmens – die meisten Unternehmer wissen dann bereits Bescheid und können dir die Summe mitteilen. Weiterhin frag, ob der Inhaber angestellter Geschäftsführer ist oder eben Selbständiger.
Wenn der Inhaber angestellter Geschäftsführer ist und somit auch ein bg-meldepflichtiges Arbeitsentgelt erhält, wird dieses noch einmal gesondert abgefragt unter dem Punkt:
jährliche Lohn- und Gehaltssumme der geschäftsführenden Gesellschafter (falls vorhanden)
Dies hat den Hintergrund, dass einige Gesellschaften den Inhaberlohn bei der Berechnung anders berücksichtigen und wir diesen daher gesondert erfassen müssen.
Die bg-meldepflichtige Lohnsumme ist das bei der Berufsgenossenschaft zu meldende Arbeitsentgelt aller Angestellten inkl. Inhaber (sofern dieser angestellter geschäftsführender Gesellschafter ist)
Da einige Gesellschaften den Inhaberlohn aber gesondert betrachten oder rausrechnen oder eine Pauschale ansetzen müssen wir diesen vom bg-meldepflichtigen Lohn ggf. für einige Gesellschaften wieder abziehen und brauchen daher die Information wie hoch der Inhaberlohn einzeln ist. Wie gesagt, dies gilt nur, wenn der Inhaber angestellter geschäftsführender Gesellschafter ist.
jährliche Gewinnentnahme bei Einzelunternehmen
Alle Inhaber, die nicht angestellte geschäftsführende Gesellschafter sind,erhalten keinen bg-meldepflichtigen Lohn sondern tätigen Privatentnahmen bzw. Gewinnentnahmen.
Diese können monatlich erfolgen oder nach Bedarf – ggf. in unterschiedlicher Höhe oder in monatlich gleicher Höhe – ähnlich wie ein Gehalt.
Beispiel 1: Geschäftsführer ist nicht angestellt
Unternehmen mit 1 Inhaber und 4 Mitarbeitern:
1 Person in Vollzeit: Jahresgehalt: 35.000 EUR
3 Personen in Teilzeit: – 1 Person rein kfm. auf 20 Stunden: 18.000 EUR Jahresgehalt 2 Aushilfen (450 EUR- Kräfte:) mit je 6.000 EUR Jahresgehalt
Der Geschäftsführer selbst ist nicht angestellt. Er tätigt eine Gewinnentnahme in Höhe von 50.000 EUR pro Jahr.
Das bg-meldepflichtige Gehalt beläuft sich somit auf: 65.000 EUR (35.000 + 18.000 + 6.000 + 6.000)
Die jährliche Lohn- und Gehaltssumme der geschäftsführenden Gesellschafter: 0 EUR (da nicht vorhanden)
Die jährliche Gewinnentnahme bei Einzelunternehmen: 50.000 EUR
Die Lohnsumme für rein kfm. Mitarbeiter beläuft sich auf: 18.000 EUR (diese wird auch nochmal zusätzlich abgefragt, da manche Versicherer auch diesen Teil der Lohnsumme anders behandeln und wir diesen deshalb noch einmal gesondert wissen müssen. Dieser Betrag muss aber bereits in der bg-meldepflichtigen Lohnsumme oben enthalten sein.)
Beispiel 2: Geschäftsführer ist angestellt
Unternehmen mit 1 Inhaber und 4 Mitarbeitern:
1 angestellter Geschäftsführer: Jahresgehalt 50.000 EUR
1 Person in Vollzeit: Jahresgehalt: 35.000 EUR
3 Personen in Teilzeit: – 1 Person rein kfm. auf 20 Stunden: 18.000 EUR Jahresgehalt 2 Aushilfen (450 EUR- Kräfte:) mit je 6.000 EUR Jahresgehalt
Das bg-meldepflichtige Gehalt beläuft sich somit auf: 115.000 EUR (50.000 +35.000 + 18.000 + 6.000 + 6.000)
Die jährliche Lohn- und Gehaltssumme der geschäftsführenden Gesellschafter: 50.000 EUR (da Geschäftsführer angestellt)
Die jährliche Gewinnentnahme bei Einzelunternehmen: 0 EUR (da Geschäftsführer angestellt)
jährliche Lohn- und Gehaltssumme (gesamt) Bruttoarbeitsentgelt lt. BG-Meldung: jeder sozialversicherungspflichtige Lohn für alle Mitarbeiter und den Inhaber (sofern dieser angestellt ist)
jährliche Lohn- und Gehaltssumme der geschäftsführenden Gesellschafter (falls vorhanden): Anteil des Inhaberlohns von der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme (gesamt) Bruttoarbeitsentgelt lt. BG-Meldung (sofern Inhaber angestellt ist)
Wir prüfen in diesem Zuge auch ob die Zahlen stimmig sind anhand der angegeben Anzahl der Personen – zumindest der Mindestlohn sollte hier pro Person gegeben sein- sollte ein Mitarbeiter bspw. von der Arbeitsagentur bezahlt werden oder sich zahlenmäßig nicht niederschlagen, bitte kurze Info in die Anmerkungen, damit wir dies nachvollziehen können – “Schwarzarbeiter” können wir natürlich nicht im Versicherungsschutz berücksichtigen.
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