Die Montageversicherung existiert seit fast 100 Jahren. Mit der Montageversicherung bekommen Hersteller, Lieferanten oder Montageunternehmen von technischen Anlagen und Maschinen aller Art einen Versicherungsschutz gegen unvorhergesehene Montageschäden.

Was ist eine Montageversicherung?

Die Montageversicherung bietet einen Schutz durch unvorhergesehene Schäden durch Montagevorgängen. Der Schutz der Versicherung gilt für Haupt- und Subunternehmer.

In der Montageversicherung sind alle Lieferungen und Leistungen versichert, die für die Errichtung des im Versicherungsvertrages bezeichneten Montageobjekts notwendig sind. Dazu gehören Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtung und zugehörige Ersatzteile. Der Schutz der Versicherung beginnt, sobald die Lieferung erstmals innerhalb des Ortes der Versicherung abgeladen worden sind.

Man spricht bei der Montageversicherung von einer Allgefahrenversicherung. Von einer Allgefahrenversicherung spricht man, wenn der Versicherungsnehmer gegen alle Gefahren abgesichert ist, die nicht im Vertrag als Ausschluss stehen.

Soweit nichts anders im Vertrag vereinbart ist, leistet die Versicherung Entschädigung für Lieferungsschäden und Leistungsschäden, die der Versicherungsnehmer oder ein Versicherter ganz oder teilweise ausführt. Aber nur, soweit Sie durch Einwirkung von außen entstanden sind. Die Ausrüstung ist nur bei Unfallschäden mitversichert. Ein Betriebsschaden gilt nicht als Schaden durch einen Unfall.

Versicherbare Maschinen innerhalb einer Maschinengruppe

Es gibt verschiedene Maschinengruppen, in denen sich teilweise verschiedene, versicherbare Maschinen, Gerüste und Einrichtungen befinden. Wir zeigen Ihnen in einer Übersicht versicherbare Maschinen bei der betriebstechnischen Einrichtung.
Maschinengruppe

Weitere Gruppen gibt es im Transport und der Lagertechnik, der Metallbearbeitung, Holzbearbeitung, dem graphischen Gewerbe und der Nahrungs- und Genussmittelindustrie.
Bei Montagevorhaben für Objekte, die nicht im Antrag aufgeführt sind, muss vor der Antragstellung mit der Versicherung gesprochen werden.

Betriebstechnische Einrichtungen

SchaltanlagenKlimaanlagenAbsauganlagenFilteranlagen
WarenaufzügeLastenaufzügePersonenaufzügeTransformatoren
NotstromanlagenStromaggregateKompressorenBlockkraftwerke

Versicherte und nicht versicherte Montagesachen

Zusätzlich zu den versicherten Leistungen und der Lieferung können noch Montageausrüstung und Fremdsachen, die nicht Teil des Montageobjektes oder der Ausrüstung sind, mitversichert werden.
Maschinenmontage

Folgeschäden sind nur insoweit abgesichert, als das sie als Folge eines dem Grund nach versicherten Sachschadens Teilen der versicherten Sache sind. Versichert sind ebenfalls Schadensfälle an Ölfüllungen und Gasfüllungen, die zu Zwecken der Isolation dienen.

Nicht versichert sind Wechseldatenträger, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Material zum Verbrauch, Arbeitsmittel, Produktionsstoffe, Akten, Zeichnungen und Pläne.

Einschluss fremder Sachen

Fremdsachen können durch Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Erstrisiko bis 10 000 Euro eingeschlossen werden. Das ergibt bei der Versicherung ein Zuschlag von 10 Prozent.

Laut der Montageversicherung Definition ist eine Sache fremd, die nicht Teil des Montageobjekts oder der Ausrüstung bei der Montagetätigkeit und nicht Eigentum des Versicherungsnehmers oder desjenigen Versicherten sind, der den Schaden verursacht hat.
Maschinenmontage
Die Mannheimer Versicherung leistet hier auch Entschädigung für fremde Sachschäden, wenn sie innerhalb des Versicherungsortes durch eine Tätigkeit beschädigt oder zerstört werden, die anlässlich der Montagetätigkeit durch den Versicherungsnehmer oder in dessen Auftrag an oder mit ihnen ausgeübt wird.

Auch wenn der Besteller Versicherungsnehmer oder Mitversicherter ist, gelten seine Sachen trotzdem als fremd. Dies gilt aber nicht für Schäden beim Besteller, wenn dieser diese selbst verursacht hat.

Bei der erweiterten Deckung leistet die Versicherung auch Entschädigung für fremde Sachschäden, wenn sie innerhalb des Versicherungsortes durch eine Tätigkeit beschädigt oder zerstört werden. Dies muss aber anlässlich der Montagetätigkeit durch den Versicherungsnehmer, in dessen Auftrag oder zusammen mit ihm passiert sein.

Montageausrüstung

Eine Montageausrüstung (beispielsweise Werkzeuge) bekommt nur Schutz durch die Versicherung, wenn dies im Versicherungsantrag gesondert vereinbart ist. Dies gilt auch für alle Autokräne und Fahrzeuge.
Kfz-Montage

Nach einer Klausel leistet die Versicherung ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung. Für Folgeschäden an benachbarten Teilen der Montageausrüstung wird jedoch Entschädigung gezahlt.

Erweiterung des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz kann erweitert werden durch den Einschluss innere Unruhen, Streik und Aussperrung, radioaktive Isotope, Demontagekosten und Remontage sowie der Übernahme von Betriebsschäden an der Ausrüstung.

Welche Schadensfälle und Risiken werden abgedeckt?

Abgesichert ist man nur innerhalb des Versicherungsortes. Diese kann in Deutschland oder im Ausland sein. Als Versicherungsort gelten die in der Police bezeichneten räumlichen Bereich.

Die Montageversicherung leistet eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörung und Verlust von einer versicherten Sache. Schäden sind dann unvorhergesehen, wenn der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten diese weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch die mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätte vorhersehen können.

Passiert der Schaden durch eine grobe Fahrlässigkeit, ist die Versicherung dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Unter den Schutz der Versicherung können so Konstruktions-, Material- und Montagefehler fallen, deren Schadenursache zeitlich vor der Montagetätigkeit liegt. Das betrifft auch einen Schaden durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit. Vorsatz hat keine Deckung.

Wie jede gute Absicherung bietet die Montageversicherung auch einen Schutz bei einem Schaden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hochwasser, Erdbeben, Diebstahl und Einbruchdiebstahl.

Keinen Schutz über die Versicherung haben versicherte Lieferungen sowie sonstige versicherte Sachen, die Mängel aufweisen. Auch Schäden, die durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung versucht werden; Verluste, die erst bei einer Kontrolle des Bestands festgestellt werden und Schadensfälle, die später als einen Monat nach Beginn der Ersterprobung eintreten und mit einer Erprobung zusammenhängen besitzen keinen Schutz durch die Versicherung. Weitere Ausschlüsse finden Sie in den Bedingungen oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Unterbrechung der Montage beim Montageobjekt

Wird die Montagetätigkeit oder die Erprobungsphase unterbrochen, so kann auf Antrag der Versicherungsschutz eingeschränkt oder sogar ausgesetzt werden. Kommt es zu einer Einschränkung des Versicherungsschutzes, so besteht für die Einschränkungsdauer nur Schutz über die Versicherung für Schadensfälle, die nicht mit einer Montagetätigkeit oder einer Erprobung im Zusammenhang sind.
Unterbrechung vom Montieren an der Maschine

Die Einschränkung oder die Aussetzung des Schutzes der Versicherung enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Ebenfalls enden die Aussetzung und Einschränkung, wenn die Montagearbeiten oder die Erprobung ganz oder teilweise wieder aufgenommen hat. Der Versicherungsnehmer muss dies dem Versicherer anzeigen.

Welche Kosten sind in der Montageversicherung versichert?

Neben Zusatzkosten bei einem Schadensfall sind auch Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens versichert. Das betrifft auch erfolglose Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach für geboten halten durfte oder die er auf Weisung der Versicherungsgesellschaft macht.

Weitergehend sind die Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystem, welche für die grundlegenden Funktionen des versicherten Sache notwendig sind, abgesichert. Voraussetzung ist, dass der Verlust, die Datenveränderung oder das nicht Verfügen der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an dem Träger der Daten passiert ist. Die Daten müssen auf diesem Datenträger gespeichert worden sein.

Sofern zwischen der Versicherung und dem VN nichts anderes vereinbart wurde, sind genannte Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Summe auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme wird nicht weniger, dass die Versicherung eine Entschädigung für Mehrkosten für Luftfracht und Erd- und Bauarbeiten, Aufräumungskosten und Bergungskosten zahlt.

Versicherung auf erstes Risiko

Bei der „Versicherung auf erstes Risiko“ wird eine versicherte Summe gemeinsam vereinbart. Diese Summe muss nicht dem wahren Wert der Sache entsprechen. Tritt der Fall eines Schadens auf, werden die entstandenen Kosten bis max. zur Höhe der versicherten Summe erstattet. Diese Versicherungssumme auf Erstrisiko ist aber auch die Obergrenze der Entschädigung.
Montieren am Auto

Zusätzliche Versicherungssummen auf Erstrisiko finden sich zum Beispiel bei den Mehrkosten für Luftfracht bis 15 000 €, Mehrkosten für Erd- und Bauarbeiten zur Schadensbeseitigung bis 15 000 €, Aufräumungskosten bis 15 000 € und bei den Bergungskosten in selber Höhe.

Montageversicherung Schadenbeispiele

Ein oft gesehener Schadenfall ist der Montagefehler. Dieser kann sich beispielsweise ereignen, wenn eine Dichtung zu stark angezogen wurde. Bei einem Wasserkraftwerk entwickelte sich deshalb ein Hitzestau, der zu einem Feuer führte. Bei einem Unfall durchbricht ein Regelförderfahrzeug ungebremst die Hülle des Gebäudes. Dadurch entstand ein erheblicher Schaden am Gebäude, am Kfz und an der Lagerkonstruktion.

Was kostet eine Montageversicherung?

Um bei einer Montageversicherung die Kosten beziffern zu können, nehmen wir das Beispiel der Mannheimer Versicherung. Zuerst muss der Neuwert/Kontraktpreis inkl. Fracht und Montage angegeben werden. Dazu kommen die Bestellerleistungen und Lieferung. Darauf ergibt sich die Gesamtversicherungssumme.

Es gelten bestimmte Promille-Sätze, die als Grundlagen für die Ermittlung des Beitrags dienen. Hier kommt es darauf, ob eine Montageversicherung für ein fabrikneues Objekt, eines gebrauchtes Objektes oder eine de- und Remontage eines gebrauchten Objektes abgeschlossen werden soll. Wir zeigen Ihnen Ihnen an einem Beispiel, wie hoch die Beiträge bei einer Montageversicherung sein können.

Montage eines fabrikneuen ObjektesVersicherungssumme 100 000 €Beitrag 250 €
Erhöhung Selbstbehalt auf 1 000 €Nachlass 10 %25 Euro
Ausschluss von Schäden durch Feuer etc. gemäß TK7210Nachlass 5 %12.50 Euro
Gesambeitrag vor Steuer212.50 €
Versicherungssteuer19 %40.38 €
Gesamtbeitrag Maschinenversicherung252.88 €

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer im einzeln vereinbarte Betrag. Der Versicherungswert soll genauso hoch sein. Es kann eine Unterversicherung bestehen, wenn die versicherte Summe für Leistungen und Lieferungen ohne Einverständnis der Montageversicherung nicht im vollen Umfang gebildet ist. Auch gilt dies für weitere versicherte Sachen, wenn der Versicherungswert zum Eintritt des Versicherungsfalles höher als die versicherte Summe ist.

Um die Versicherungssumme zu ermitteln, muss der Wert des Montageobjekts angegeben werden. Handelt es sich nicht um eine neue Maschine ist folgendes zu beachten :
Für gebrauchte Montageobjekte oder Teile davon, ist der Versicherungswert aus dem Preis zu bilden, den man für ein gleichwertiges und neues Objekt zu zahlen hätte. Dazu gehören auch die Kostenteile für Fracht, Montage und Zoll.

Beitragsminderung durch Selbstbehalt und Ausschlüsse?

Grundsätzlich beträgt die Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall 500 Euro. Mit einer Erhöhung dieses Selbstbehaltes auf 1 000 Euro lassen sich die Beiträge bei der Montageversicherung um 10 % senken. Einen weiteren Nachlass von 5 Prozent kann es geben, wenn ein Ausschluss von Schäden durch Brand, Explosion und der Mitversicherung Bestellerinteresse vereinbart wird.

Gibt es noch weitere technische Versicherungen?

Technische Versicherungen haben im Versicherungsbereich eine sehr lange Tradition. Die Spuren gehen bis ins mittlere 17te Jahrhundert in England zurück, wo eine Haftpflicht für Personen- und Sachschäden für Revisionsdienste an Dampfmaschinen entwickelt wurde. Später wurden dann die Betriebshaftpflichtversicherung und Inventarversicherung entwickelt.
Historisch

Die technischen Versicherungen aber werden immer wichtiger, je fortschrittlicher die technologische und industrielle Entwicklung in unserer Gesellschaft fortschreitet. Jede neue Entwicklung im Anlagen- und Maschinenbereich benötigt die entsprechende technische Versicherungsmöglichkeit. Die wohl bekannteste Versicherung ist die Maschinenbruchversicherung.

Maschinenversicherung

Bei der Maschinenversicherung beziehungsweise Maschinenbruchversicherung ist zu unterschieden zwischen stationäre und fahrbare Maschinengruppen. Die „normale“ Maschinenversicherung versichert die genannten Geräte gegen Gefahren wie beispielsweise Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Dieser Maschinenbruchversicherung kann erweitert werden gegen die unmittelbare Folge eines von außen einwirkenden Ereignisses und Transportschäden. Einen Vollschutz erhält man mit der Deckung bei unvorhergesehenen Schäden, zu denen auch der innere Betriebsschaden zählt.

Schadensursache kann hier ein Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung oder das Versagen von Mess- oder Regeleinrichtungen sein.

Elektronikversicherung

Mit der Elektronikversicherung haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre sensiblen technischen Anlagen gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Bedienungsfehler abzusichern. Auch Datenträger und Software können einen Schutz durch die Elektronikversicherung erhalten. Wir halten Informationen zu dieser Absicherung für Sie bereit.

Bauleistungsversicherung

Gewerbliche Baumaßnahmen sollten neben einer Bauherrenhaftpflicht mit einer Bauleistungsversicherung abgesichert werden. Schließlich ist der Bau eines Gebäudes immer ein hohes finanzielles für den Auftraggeber. Architektenfehler lassen sich mit berechtigen Schadensersatzansprüchen einholen. Anders sieht es aber aus, wenn Schadensfälle durch eine höhere Gewalt entstehen.

Mit der Bauleistungsversicherung lassen sich Gebäudeneu- und Umbauten versichern. Dies können vermietete Mehrfamilienhäuser genauso wie Lagerhallen, Schulen oder Hotels sein. Hiermit lässt ein Schaden durch einen Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus absichern.

Neben der Montageversicherung für Ihr Unternehmen bieten wir auch fast alle anderen Gewerbeversicherungen und finanziellen Produkte an. Auf unserem Portal finden Sie Informationen über die Betriebshaftpflicht genauso wie zur Inhaltsversicherung, betriebliche Unfallversicherung, Glasversicherung Gewerbe, Transporter Versicherung, Gewährleistungsbürgschaft, Berufshaftpflichtversicherung, Maschinenversicherung, betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge, Betriebsschließungsversicherung, Gewährleistungsversicherung, Transportversicherung, Werkverkehrsversicherung, gewerbliche Rechtsschutzversicherung, Cyber-Versicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung.

Geschäftskunden finden bei uns natürlich auch Lösungen für ihre privaten Risiken. Zu unseren Services gehören auch die Beratung zu einer Gebäudeversicherung, private Rentenversicherung, private Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz und Unfallversicherung. Ebenfalls können Sie betriebliche Fahrzeuge mit einer Flottenversicherung oder privaten Kfz-Versicherung absichern.

Zu unserem Service gehört auch die persönliche Beratung. Für den Kontakt können uns über die Telefonnummer 06046-94 09 60 erreichen oder eine Mail senden. Wir antworten in der Regel binnen eines Tages. Sollte eine Beratung vor Ort möglich sein, erreichen Sie von während der Wochen zwischen 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Dies gilt für Unternehmer und Privatkunden.

Aktuelle Informationen erhalten Sie über unsere Accounts bei Twitter, Facebook, Google+, Youtube oder aber zu bestimmten Themen in der Presse. Per Telefon oder E-Mail können Sie bei uns Information gerne anfordern. Erkundigen Sie sich auch über unsere digitalen Versicherungsordner. Mit einem einfachen Login können Sie Ihren Vertrag online verwalten, einen Schaden melden oder Änderungen an Adresse beziehungsweise Bankverbindung vornehmen.